Das Berliner Verwaltungsgericht hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) vorläufig untersagt, die Betreiber der Buchhandlung »Zur schwankenden Weltkugel« als politische Extremisten zu bezeichnen. Die Äußerung Weimers verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Berliner Buchhändlerinnen, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Eilbeschluss des Gerichts. Für die Bewertung des Kulturstaatsministers existiere keine belastbare Tatsachengrundlage. (VG 6 L 229/26)
Die Buchhandlung »Zur schwankenden Weltkugel« war Anfang des Jahres zusammen mit zwei weiteren Buchhandlungen von Weimer von der Preisträgerliste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen worden. In einem Zeitungsinterview am 19. März hatte Weimer erklärt: »Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.«
Die »Schwankende Weltkugel« verkauft im Berliner Prenzlauer Berg überwiegend linke Literatur und hatte sich nach den Massakern vom 7. Oktober 2023 für die Freilassung der Geiseln eingesetzt.
Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot
Das Gericht urteilte, auch auf Nachfrage habe Weimer nicht aufgeklärt, aufgrund welcher Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz er zu der Bewertung gekommen sei. Die Mitteilung des Verfassungsschutzes, es lägen »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« gegen die Buchhandlung vor, trage die zuspitzende Bewertung als politische Extremisten jedenfalls nicht, so das Gericht. Die von Weimer gewählte Zuspitzung verlasse den Rahmen des für amtliche Äußerungen geltenden Sachlichkeitsgebots.
Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden. epd/ja