Halle

Björn Höcke erneut wegen Nazi-Parole verurteilt

Björn Höcke, Vorsitzender der rechtsextremistischen AfD in Thüringen Foto: picture alliance/dpa

Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen, insgesamt also 16.900 Euro. Der 52-Jährige wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel sagte, eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angezeigt. Höckes Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs »Alles für Deutschland« aussprach. Das Publikum vervollständigte die Parole. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine »geradezu einladende Armbewegung« gemacht. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, »sondern eher mimische Zustimmung«. Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet. 

Verteidiger hatten Freispruch gefordert

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, forderte für den Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen. Die Verteidiger sowie Höcke selbst forderten einen Freispruch. Der Politiker, der bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, sagte: »Ich bin unschuldig und bitte um Freispruch.« 

Wegen desselben Nazi-Spruchs war Höcke im Mai vom Landgericht Halle bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. dpa/ja

Internationaler Strafgerichtshof

»Begünstigung von Kriegsverbrechen«: Israelische NGO zeigt Spaniens Regierungschef Sánchez an

Die Hintergründe

 17.04.2026 Aktualisiert

Medien

Ex-»Welt«-Chefredakteur Burgard bei Springer künftig für Nahost zuständig

Burgard folgt auf Constantin Schreiber, der sich ab dem 1. Mai als Global Reporter weiter auf seine Podcast-Formate konzentriert

 17.04.2026

Berlin

Zentralrat der Juden gegen Widerspruchslösung

In seinem Tätigkeitsbericht für 2025 geht der Zentralrat auch ethische Fragen rund um das Thema Organspende ein

 17.04.2026

Genf

So reagiert die Weltbank auf antisemitische Posts von Francesca Albaneses Ehemann

Massimiliano Cali soll den palästinensischen Terrorismus relativiert und gegen Juden gehetzt haben

von Imanuel Marcus  17.04.2026

Paris

Bericht: Marine Le Pen trifft Israels Botschafter

Das Gespräch wirft diese Frage auf: Wie geht die Regierung Netanjahu mit rechtsextremistischen Parteien im Ausland um?

 17.04.2026

Yale-Umfrage

Jüngere Wähler in den USA äußern häufiger antisemitische Ansichten

Auch Plattformen wie TikTok spielen eine Rolle. Ihre Nutzer neigen eher zu Judenhass als Konsumenten herkömmlicher Medien

 17.04.2026

Amsterdam

Neue YouTube-Serie folgt den Spuren von Anne Frank

Eine Schauspielerin reist von Frankfurt über Amsterdam bis Bergen-Belsen und bietet Einblicke in das Leben des jüdischen Mädchens, das Millionen Menschen berührt hat

 17.04.2026

München

Proiranische Terror-Gruppe reklamiert Anschlag auf Restaurant für sich

Laut Generalstaatsanwaltschaft ist ein Bekennervideo der schiitischen Gruppe Harakat Ashab al-Yamin al-Islamia Gegenstand laufender Ermittlungen

 17.04.2026

Berlin

Staatsanwaltschaft geht in Revision im Prozess gegen Mustafa A.

Die Staatsanwaltschaft geht bei dem Angriff auf Lahav Shapira von einer antisemitischen Gewalttat aus. Der Täter bestreitet dies und erreicht im Berufungsprozess eine geringere Strafe. Beendet ist der Fall damit nicht

 17.04.2026