Rechtsextremer Richter

BGH schickt sächsischen Richter Maier in den Ruhestand

Maier während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter Foto: imago images/Future Image

Der rechtsextreme Richter Jens Maier bleibt laut einer Entscheidung des Dienstgerichtes am Bundesgerichtshof (BGH) im vorzeitigen Ruhestand.

Wie der BGH in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte, sei »das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person und die Amtsführung« des sächsischen Richters »in hohem Maße beeinträchtigt«. Eine weitere rechtsprechende Tätigkeit könne zu einem »schweren Schaden für das Ansehen der Rechtspflege« führen. Das schließe einen Verbleib Maiers im Richteramt aus, hieß es. (Aktenzeichen: RiZ (R) 1/23).

Das Dienstgericht am BGH folgte mit seiner Entscheidung dem sächsischen Dienstgericht in Leipzig. Dieses hatte Ende 2022 Maier einen Verstoß gegen die Mäßigungspflicht eines Richters vorgeworfen. Diese elementare Pflicht bestehe auch während der Zeit als Abgeordneter.

Das Karlsruher Dienstgericht hat laut BGH in seiner Entscheidung vor allem Maiers Funktion als Obmann für Sachsen im »AfD«-Flügel berücksichtigt sowie Äußerungen von ihm auf Parteiveranstaltungen in Dresden 2017. Eingeflossen sind zudem zwei Tweets von Maier.

Für die Ausübung des Amts sei die Unparteilichkeit eines Richters »unabdingbare Voraussetzung«, hieß es. Eine Versetzung in den Ruhestand sei gerechtfertigt, wenn der Richter mit seinem Auftreten in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecke, dass er »aus politischen Gründen sein künftiges dienstliches Verhalten an seiner persönlichen Einschätzung und nicht mehr allein an den Gesichtspunkten der Sachrichtigkeit, Rechtstreue, Gerechtigkeit, Objektivität und dem Allgemeinwohl« ausrichte.

Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als rechtsextrem ein

Der Jurist wollte nach seiner AfD-Abgeordnetentätigkeit im Bundestag in den sächsischen Richterdienst zurückkehren, war aber im März 2022 in den Ruhestand versetzt worden. Das sächsische Dienstgericht hatte die Entscheidung Ende 2022 bestätigt und erklärt, es bestehe kein Vertrauen mehr in die Unvoreingenommenheit des Richters. Der 61-Jährige hatte dagegen Revision eingelegt.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) nannte die BGH-Entscheidung am Donnerstag bundesweit richtungsweisend. Verfassungsfeinde dürften in diesem Land kein Recht sprechen. Mit der Zurückweisung der Revision stehe rechtskräftig fest, dass die Versetzung des Richters in den Ruhestand nunmehr umgehend veranlasst werden dürfe.

Parallel zu dem Verfahren hat das sächsische Justizministerium im Juli gegen Maier eine Disziplinarklage eingereicht - mit dem Ziel, den Richter »vollständig aus dem Dienst zu entfernen«. Damit würde auch Maiers Anspruch auf Pension aufgehoben. Das Ministerium wirft ihm die Verletzung von Dienstpflichten vor.

Unter anderem soll er die Gewalttaten des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik verherrlicht und mit rassistischen Äußerungen gegen das Mäßigungsgebot für Beamte und Richter und gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen haben.

Der Fall Maier hatte eine Diskussion über die Verfassungstreue von Richterinnen und Richtern ausgelöst. Bundestag und Bundesrat beraten über eine Reform des Richtergesetzes. Unter anderem sollen die Hürden für Disziplinarstrafen gesenkt werden.

Meinung

Gratulation!

Warum die Ehrung der ARD-Israelkorrespondentin Sophie von der Tann mit dem renommierten Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis nicht nur grundfalsch, sondern auch aberwitzig ist

von Lorenz Beckhardt  30.11.2025

Deutschland

Massive Proteste gegen neuen AfD-Nachwuchs 

Die AfD organisiert ihren Nachwuchs - Gießen erlebt den Ausnahmezustand. Zehntausende haben sich nach Mittelhessen aufgemacht, um die Gründung der Generation Deutschland zu verhindern

von Christian Schultz  30.11.2025

Rechtsextremismus

Fragezeichen nach skurriler Rede bei AfD-Jugendkongress 

Wer steckt hinter dem mysteriösen Auftritt des Mannes, der mit einer Rede im Hitler-Stil den Gründungskongress der AfD-Jugend aufmischte? Ihm droht der Parteiausschluss

von Jörg Ratzsch  30.11.2025

Gerechtigkeit

Jüdische Verbände dringen auf Rückgabegesetz 

Jüdische Verbände dringen auf Rückgabegesetz Jahrzehnte nach Ende des NS-Regimes hoffen Erben der Opfer immer noch auf Rückgabe von damals geraubten Kunstwerken. Zum 1. Dezember starten Schiedsgerichte. Aber ein angekündigter Schritt fehlt noch

von Verena Schmitt-Roschmann  30.11.2025

Dokumentation

»Sie sind nicht alleine!«

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hielt bei der Ratsversammlung des Zentralrats der Juden die traditionelle Gastrede

von Wolfram Weimer  30.11.2025

Gemeinden

Ratsversammlung des Zentralrats der Juden tagt in Frankfurt

Das oberste Entscheidungsgremium des jüdischen Dachverbands kommt einmal im Jahr zusammen

 30.11.2025 Aktualisiert

Berlin

Späte Gerechtigkeit? Neue Schiedsgerichte zur NS-Raubkunst

Jahrzehnte nach Ende der Nazi-Zeit kämpfen Erben jüdischer Opfer immer noch um die Rückgabe geraubter Kunstwerke. Ab dem 1. Dezember soll es leichter werden, die Streitfälle zu klären. Funktioniert das?

von Cordula Dieckmann, Dorothea Hülsmeier, Verena Schmitt-Roschmann  29.11.2025

Interview

»Es ist sehr viel Zeit verloren gegangen«

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, zieht eine Bilanz seiner Arbeit an der Spitze der »Beratenden Kommission NS-Raubgut«, die jetzt abgewickelt und durch Schiedsgerichte ersetzt wird

von Michael Thaidigsmann  29.11.2025

Interview

»Weder die Verwaltung noch die Politik stehen an meiner Seite«

Stefan Hensel hat seinen Rücktritt als Antisemitismusbeauftragter Hamburgs angekündigt. Ein Gespräch über die Folgen des 7. Oktober, den Kampf gegen Windmühlen und kleine Gesten der Solidarität

von Joshua Schultheis  29.11.2025