Rechtsextremer Richter

BGH schickt sächsischen Richter Maier in den Ruhestand

Maier während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter Foto: imago images/Future Image

Der rechtsextreme Richter Jens Maier bleibt laut einer Entscheidung des Dienstgerichtes am Bundesgerichtshof (BGH) im vorzeitigen Ruhestand.

Wie der BGH in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte, sei »das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person und die Amtsführung« des sächsischen Richters »in hohem Maße beeinträchtigt«. Eine weitere rechtsprechende Tätigkeit könne zu einem »schweren Schaden für das Ansehen der Rechtspflege« führen. Das schließe einen Verbleib Maiers im Richteramt aus, hieß es. (Aktenzeichen: RiZ (R) 1/23).

Das Dienstgericht am BGH folgte mit seiner Entscheidung dem sächsischen Dienstgericht in Leipzig. Dieses hatte Ende 2022 Maier einen Verstoß gegen die Mäßigungspflicht eines Richters vorgeworfen. Diese elementare Pflicht bestehe auch während der Zeit als Abgeordneter.

Das Karlsruher Dienstgericht hat laut BGH in seiner Entscheidung vor allem Maiers Funktion als Obmann für Sachsen im »AfD«-Flügel berücksichtigt sowie Äußerungen von ihm auf Parteiveranstaltungen in Dresden 2017. Eingeflossen sind zudem zwei Tweets von Maier.

Für die Ausübung des Amts sei die Unparteilichkeit eines Richters »unabdingbare Voraussetzung«, hieß es. Eine Versetzung in den Ruhestand sei gerechtfertigt, wenn der Richter mit seinem Auftreten in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecke, dass er »aus politischen Gründen sein künftiges dienstliches Verhalten an seiner persönlichen Einschätzung und nicht mehr allein an den Gesichtspunkten der Sachrichtigkeit, Rechtstreue, Gerechtigkeit, Objektivität und dem Allgemeinwohl« ausrichte.

Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als rechtsextrem ein

Der Jurist wollte nach seiner AfD-Abgeordnetentätigkeit im Bundestag in den sächsischen Richterdienst zurückkehren, war aber im März 2022 in den Ruhestand versetzt worden. Das sächsische Dienstgericht hatte die Entscheidung Ende 2022 bestätigt und erklärt, es bestehe kein Vertrauen mehr in die Unvoreingenommenheit des Richters. Der 61-Jährige hatte dagegen Revision eingelegt.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) nannte die BGH-Entscheidung am Donnerstag bundesweit richtungsweisend. Verfassungsfeinde dürften in diesem Land kein Recht sprechen. Mit der Zurückweisung der Revision stehe rechtskräftig fest, dass die Versetzung des Richters in den Ruhestand nunmehr umgehend veranlasst werden dürfe.

Parallel zu dem Verfahren hat das sächsische Justizministerium im Juli gegen Maier eine Disziplinarklage eingereicht - mit dem Ziel, den Richter »vollständig aus dem Dienst zu entfernen«. Damit würde auch Maiers Anspruch auf Pension aufgehoben. Das Ministerium wirft ihm die Verletzung von Dienstpflichten vor.

Unter anderem soll er die Gewalttaten des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik verherrlicht und mit rassistischen Äußerungen gegen das Mäßigungsgebot für Beamte und Richter und gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen haben.

Der Fall Maier hatte eine Diskussion über die Verfassungstreue von Richterinnen und Richtern ausgelöst. Bundestag und Bundesrat beraten über eine Reform des Richtergesetzes. Unter anderem sollen die Hürden für Disziplinarstrafen gesenkt werden.

NSDAP-Mitgliederkartei

Ein Land durchsucht den Datenschatz

Die Recherche nach der Nazivergangenheit der eigenen Vorfahren scheint neuerdings so einfach wie eine Google-Suche. Auch in manch jüdischer Familie wächst das Interesse. Doch tragen die Erkenntnisse wirklich zur Aufklärung bei?

von Mascha Malburg, Michael Thaidigsmann  15.06.2026 Aktualisiert

In eigener Sache

Jüdische Allgemeine depubliziert Texte von Stephan-Andreas Casdorff

Die Prüfung mit spezialisierter Software legt Nahe, dass zwei Kommentare des »Tagesspiegel«-Editor-at-Large in dieser Zeitung von einer KI geschrieben wurden

 15.06.2026

Nahost

Hisbollah: Waffenruhe gilt auch für Libanon

Die geplante 60-tägige Waffenruhe zwischen den USA und Iran gelte auch für den Libanon, behauptet die Terror-Miliz. Doch eine Bestätigung gibt es dafür nicht

 15.06.2026

Uganda

Entebbe-Entführung 1976: Debatten um Linksterror und Antisemitismus

Vor 50 Jahren entführten zwei Deutsche und zwei Palästinenser einen Airbus aus Israel nach Uganda. Dabei sollen sie Geiseln nach antisemitischen Kriterien voneinander getrennt haben. Die Tat befeuerte das Unbehagen vieler Linker mit Gewalt

von Nils Sandrisser  15.06.2026

Berlin

Streit um die Landesansprechperson für Antisemitismus

Recherchen des »Tagesspiegel« zufolge geht es bei der Suche nach einem Antisemitismusbeauftragten für die Berliner Hochschulen längst nicht mehr nur um die Belange der jüdischen Studierenden, sondern auch um Politik

 15.06.2026

Diplomatie

Macron will schnell Minen in Straße von Hormus räumen

Noch ist die Tinte nicht auf dem Abkommen zwischen den USA und Iran, doch Frankreichs Präsident signalisiert seine Bereitschaft »sehr schnell zu handeln«

 15.06.2026

Wirtschaft

Iran will Gebühren für Straße von Hormus verlangen

US-Präsident Donald Trump hat die Straße von Hormus für geöffnet erklärt. Aber Details eines US-Iran-Rahmenabkommens sind noch unklar. Im Iran fordern Stimmen Gebühren für die Durchfahrt der Meerenge

 15.06.2026

Meinung

Ein beschämender Deal

Israel und die USA haben den Iran zwar militärisch geschwächt. Dennoch haben sie keines ihrer Kriegsziele erreicht. Mit dem sich nun abzeichnenden Abkommen belohnt Präsident Donald Trump das mörderische Mullah-Regime

von Michael Roth  15.06.2026

Nahost

Die Stolpersteine beim Abkommen zwischen den USA und Iran

Die Umsetzung des Gaza-Abkommens steckt fest, Israel will seine Truppen aufgrund des Verhaltens der Terrororganisation Hisbollah nicht aus dem Libanon abziehen. Droht dem Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran das gleiche Schicksal?

 15.06.2026