Rechtsextremer Richter

BGH schickt sächsischen Richter Maier in den Ruhestand

Maier während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter Foto: imago images/Future Image

Der rechtsextreme Richter Jens Maier bleibt laut einer Entscheidung des Dienstgerichtes am Bundesgerichtshof (BGH) im vorzeitigen Ruhestand.

Wie der BGH in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte, sei »das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person und die Amtsführung« des sächsischen Richters »in hohem Maße beeinträchtigt«. Eine weitere rechtsprechende Tätigkeit könne zu einem »schweren Schaden für das Ansehen der Rechtspflege« führen. Das schließe einen Verbleib Maiers im Richteramt aus, hieß es. (Aktenzeichen: RiZ (R) 1/23).

Das Dienstgericht am BGH folgte mit seiner Entscheidung dem sächsischen Dienstgericht in Leipzig. Dieses hatte Ende 2022 Maier einen Verstoß gegen die Mäßigungspflicht eines Richters vorgeworfen. Diese elementare Pflicht bestehe auch während der Zeit als Abgeordneter.

Das Karlsruher Dienstgericht hat laut BGH in seiner Entscheidung vor allem Maiers Funktion als Obmann für Sachsen im »AfD«-Flügel berücksichtigt sowie Äußerungen von ihm auf Parteiveranstaltungen in Dresden 2017. Eingeflossen sind zudem zwei Tweets von Maier.

Für die Ausübung des Amts sei die Unparteilichkeit eines Richters »unabdingbare Voraussetzung«, hieß es. Eine Versetzung in den Ruhestand sei gerechtfertigt, wenn der Richter mit seinem Auftreten in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecke, dass er »aus politischen Gründen sein künftiges dienstliches Verhalten an seiner persönlichen Einschätzung und nicht mehr allein an den Gesichtspunkten der Sachrichtigkeit, Rechtstreue, Gerechtigkeit, Objektivität und dem Allgemeinwohl« ausrichte.

Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als rechtsextrem ein

Der Jurist wollte nach seiner AfD-Abgeordnetentätigkeit im Bundestag in den sächsischen Richterdienst zurückkehren, war aber im März 2022 in den Ruhestand versetzt worden. Das sächsische Dienstgericht hatte die Entscheidung Ende 2022 bestätigt und erklärt, es bestehe kein Vertrauen mehr in die Unvoreingenommenheit des Richters. Der 61-Jährige hatte dagegen Revision eingelegt.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) nannte die BGH-Entscheidung am Donnerstag bundesweit richtungsweisend. Verfassungsfeinde dürften in diesem Land kein Recht sprechen. Mit der Zurückweisung der Revision stehe rechtskräftig fest, dass die Versetzung des Richters in den Ruhestand nunmehr umgehend veranlasst werden dürfe.

Parallel zu dem Verfahren hat das sächsische Justizministerium im Juli gegen Maier eine Disziplinarklage eingereicht - mit dem Ziel, den Richter »vollständig aus dem Dienst zu entfernen«. Damit würde auch Maiers Anspruch auf Pension aufgehoben. Das Ministerium wirft ihm die Verletzung von Dienstpflichten vor.

Unter anderem soll er die Gewalttaten des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik verherrlicht und mit rassistischen Äußerungen gegen das Mäßigungsgebot für Beamte und Richter und gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen haben.

Der Fall Maier hatte eine Diskussion über die Verfassungstreue von Richterinnen und Richtern ausgelöst. Bundestag und Bundesrat beraten über eine Reform des Richtergesetzes. Unter anderem sollen die Hürden für Disziplinarstrafen gesenkt werden.

Personalie

Wechsel im Amt des Antisemitismusbeauftragten - Klein geht nach Paris

Von der Spree an die Seine: Der erste Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung wechselt nach Paris - in neuer Funktion. Wer Felix Klein nachfolgt, ist bisher noch nicht bekannt

von Leticia Witte  12.02.2026

Iran

Versprecher führt zur Entlassung eines regionalen TV-Chefs

Eigentlich meinte der Fernsehreporter »Tod den USA«. Er sagte in einer Live‑Sendung jedoch versehentlich »Tod Chamenei« - dem obersten Führer des Irans. Das hat Folgen

 12.02.2026

Berlin

IOC-Fanshop verkauft T-Shirt mit Motiv der Olympischen Spiele 1936

Klara Schedlich von den Berliner Grünen moniert die Motivwahl ohne kritische Einordnung. Das Motiv-Hemd ist bereits ausverkauft

 12.02.2026

Berlin

Schah‑Sohn fordert US‑Militäreinsatz für Irans Freiheit

Bei den Unruhen im Iran riefen Demonstranten seinen Namen. Doch allein kann Schah‑Sohn Reza Pahlavi einen Regimewechsel nicht herbeiführen. Deshalb bittet er die USA um militärische Unterstützung

 12.02.2026

Basel

Antisemitischer Vorfall bei FC Basel gegen FC Zürich – Ermittlungen gefordert

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) spricht von einem schwerwiegenden Vorfall und fordert strafrechtliche Schritte

 12.02.2026

Westjordanland

Bericht: Autonomiebehörde zahlt weiterhin »Märtyrer-Renten«

Eigentlich hatte Mahmoud Abbas das Ende der international verurteilten »Pay for Slay«-Praxis verkündet. Laut einem Bericht von Palestinian Media Watch hat er gelogen

 12.02.2026

Berlin

Van Aken: »Brauchen schärfere Regeln für Waffenexporte«

Der Linken-Vorsitzende reagiert auf die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zu Rüstungslieferungen an Israel

 12.02.2026

München

Späte Aufklärung?

Nach 56 Jahren verdichten sich Hinweise auf einen möglichen Täter des Brandanschlags auf das jüdische Altersheim

von Michael Thaidigsmann  12.02.2026

Meinung

Wiesbaden: Wie man dem Antisemitismus und dem Islamismus eine Bühne bietet

Im Haus der Vereine durfte die Jugendgruppe »Salehin« auftreten. Offiziell ging es um eine »kulturelle religiöse Jugendveranstaltung«. Doch tatsächlich wurde dort Propaganda für das Mullah-Regime gemacht

von Daniel Neumann  12.02.2026