Die für den 30. Dezember in Berlin geplante »Querdenken«-Demonstration gegen staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise wird verboten. Angesichts der Pandemiesituation würde eine Versammlung zur unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen, teilte die Berliner Polizei am Mittwochabend mit. Für die Kundgebung hatten die Kritiker der Corona-Politik 22.500 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni angemeldet.
Ursprünglich war die Demonstration unter dem Motto »Willkommen 2021 - das Jahr der Freiheit und des Friedens« an Silvester geplant. Wegen des allgemeinen Versammlungsverbots hatten die Organisatoren die Demonstration um einen Tag vorverlegt.
Die öffentliche Sicherheit umfasse den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Eigentum des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und die staatlichen Einrichtungen und Veranstaltungen, teilte die Polizei weiter mit.
Über die »Querdenker« hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) noch kein abschließendes Urteil gebildet, wie der Präsident der Kölner Behörde, Thomas Haldenwang, Anfang der Woche im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur erläutert.
Auf »Querdenken« angesprochen, sagt Haldenwang: »Ich habe die Hoffnung, dass diese Bewegung mit ihren Verschwörungstheorien nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder in den Hintergrund verschwindet.« Eine solche Entwicklung habe es bei der ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung gegeben. Diese sei nach dem Rückgang der Flüchtlingszahlen »allmählich in sich zusammengefallen«.
Die »Querdenken«-Initiative hat ihren Ursprung in Stuttgart. Ihre Anhänger gehen seit Monaten gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen auf die Straße. Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg hatte jüngst angekündigt, »Querdenken« im Südwesten zu beobachten.
Auf die Frage, ob dies womöglich bald bundesweit nachvollzogen werde, antwortet der BfV-Chef: »Die einzelnen Querdenken-Initiativen sind sehr heterogen.« Bei ihren Veranstaltungen seien auch Rechtsextremisten, Reichsbürger, sogenannte Selbstverwalter und »weitere Personen mit verfassungsfeindlichen Einstellungen« zugegen.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sei dabei, »die Verfassungsschutzrelevanz von Verschwörungstheorien und auch die Protestbewegung gegen die Corona-Maßnahmen« zu betrachten, um zu gegebener Zeit zu einer Einordnung zu kommen. dpa