Geschichte

Basis des organisierten Massenmords

Infotafel zu den »Nürnberger Gesetzen« in der Innenstadt von Nürnberg Foto: dpa

Der Antisemitismus war tragendes Fundament der nationalsozialistischen Weltanschauung. Bereits in Mein Kampf hatte Adolf Hitler gegen die Juden gehetzt. Doch eine rechtliche Grundlage zu deren Schikane und Ausgrenzung hatte der NS-Staat zunächst nicht.

Das änderte sich am 15. September 1935: Der Reichstag verabschiedete das »Reichsbürgergesetz« und das »Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre«. Sie wurden bekannt unter dem Begriff »Nürnberger Gesetze«.

Die neuen Bestimmungen entstanden unter hohem Zeitdruck, weil Adolf Hitler den unspektakulären »Reichsparteitag der Freiheit« in Nürnberg um einen Höhepunkt bereichern wollte. Auslöser war Reichsärzteführer Gerhard Wagner, der in einer Rede überraschend angekündigt hatte, der nationalsozialistische Staat werde in Kürze durch ein »Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes die weitere Vermischung von Juden und Ariern verhindern«.

entwürfe Hitler griff das auf und ließ umgehend Gesetzentwürfe ausarbeiten. Nach nur 24 Stunden lagen die Papiere auf seinem Schreibtisch, wie der Nürnberger Historiker Siegfried Zelnhefer schreibt: »Die Art und Weise des Zustandekommens der Gesetzestexte war besonders typisch für das Regime. Der Führer befahl, er nahm die Stimmung seiner engsten Berater auf, über Nacht wurden die schamlosen Gesetze entworfen, der Reichstag nickte.«

Die Gesetze bildeten die juristische Grundlage für die Ausgrenzung und Verfolgung der Juden. Die infamen Bestimmungen wurden von den Nazis nach außen als »endgültige Regelung der Judenfrage« dargestellt. Eine Täuschung: Viele Juden sahen in ihnen bereits den Gipfel ihrer Diskriminierung – ein vielfach tödlicher Irrtum.

Die NSDAP hatte schon in ihrem Parteiprogramm von 1920 festgehalten: »Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist.
Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksicht auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.« Nach ihrer Machtübernahme ließen die Nationalsozialisten Taten folgen: Ein staatlich verordneter Antisemitismus begann mit dem »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« im April 1933. Der hier eingeführte »Arierparagraf« diente noch hauptsächlich dem Zweck, jüdische Bürger aus dem Berufsleben zu drängen.

reichsbürgergesetz Wer nach NS-Definition als »Jude« zu gelten hatte, wurde in der ersten Durchführungsverordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 festgelegt. Doch diese Bestimmungen waren schwierig zu handhaben.

»Die Bestimmung der ›Rasse‹ blieb im NS-Regime uneindeutig«, betont der NS-Experte Michael Wildt. Denn, so der Berliner Professor: »Entgegen allen biologistischen Bezugnahmen auf das ›Blut‹ nahmen die Nationalsozialisten doch Zuflucht zur Religionszugehörigkeit, um Juden von Nicht-Juden zu unterscheiden.«

Insgesamt 13 Verordnungen wurden erlassen, die die Ausplünderung und Ausgrenzung der Juden legitimieren sollten. Schutz davor bot allein der »Ariernachweis«, der mit den Nürnberger Gesetzen vorgeschrieben wurde. Nach und nach wurde der Nachweis auf immer mehr Berufsgruppen ausgedehnt: Notare, Hebammen oder Apotheker benötigten ihn. Auch für die Gewährung von Darlehen, ja sogar zum Erwerb des Sportabzeichens war er notwendig.

Der »Ariernachweis« bestand aus Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden, die von Pastoren, Standesbeamten und Archivaren offiziell beglaubigt werden mussten. Um eine »arische« Herkunft zu beweisen, mussten die Urkunden bis zu den Großeltern zurückreichen.

eheschliessungen Das »Blutschutzgesetz« verbot Eheschließungen zwischen Nichtjuden und Juden und stellte auch entsprechenden Geschlechtsverkehr unter Strafe. Auch wer als Jude »arische« Dienstmädchen unter 45 Jahren beschäftigte oder die Hakenkreuzfahne hisste, konnte im Gefängnis landen. Bis zum Jahr 1940 wurden wegen des Verstoßes gegen die »Nürnberger Gesetze« offiziell insgesamt 2090 Menschen verurteilt, darunter einige zum Tode.

Im Gegensatz zu den »Reichsbürgern«, die »deutschen oder artverwandten Blutes« sein mussten, konnten Juden nur noch »Staatsangehörige« des Deutschen Reichs ohne politische Rechte sein. »Volljude« war demnach, wer von mindestens drei jüdischen Großeltern abstammte. Als Bürger minderen Rechts galten auch »Mischlinge« mit einem oder zwei jüdischen Großeltern, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder mit einem »Volljuden« verheiratet waren.

Die Historikerin Cornelia Essner verweist auf die weitreichenden Folgen der neuen Bestimmungen: »Das ›Reichssicherheitshauptamt‹ eignete sich zunehmend das Instrumentarium der mit den Nürnberger Gesetzen installierten staatlichen Klassifikationsmacht an und organisierte die Deportationen über den gesetzlichen Judenbegriff.«

Hans-Walter Schmuhl, Geschichtsprofessor aus Bielefeld, erläutert, der drohende Unterton in Hitlers Nürnberger Parteitagsrede sei zumeist überhört worden: Sollte der Versuch einer »gesetzlichen Regelung der Judenfrage« abermals scheitern, hatte Hitler gesagt, dann müsse das Problem »zur endgültigen Lösung der nationalsozialistischen Partei übertragen« werden. Hier deutete sich laut Schmuhl bereits an, dass die Nürnberger Gesetze nicht das Ende, sondern den Anfang der Unterdrückung und Verfolgung der Juden markierten.

Einwurf

Warum Heine hilft

Wer die Bilder der ausgemergelten Geiseln Rom Braslavski und Evjatar David kaum ertragen kann, findet Trost in Heinrich Heines Gedichten. Seine Verse sind auch heute so wahrhaftig wie vor 200 Jahren

von Maria Ossowski  04.08.2025

Leipzig

Eltern nennen ihren neugeborenen Sohn Yahya Sinwar

In der Uniklinik Leipzig suchten Eltern einen problematischen Namen für ihr Neugeborenes aus. Eine kleine Recherche zeigt: Yahya ist kein Einzelfall

von Imanuel Marcus  04.08.2025 Aktualisiert

Meinung

Die Folgen wären fatal - auch für uns

Warum der Ausschluss Israels aus »Horizon Europe« ein Fehler wäre und Deutschland mit Nein stimmen sollte

von Carsten Ovens  04.08.2025

Berlin

Deportationsmahnmal in Moabit beschädigt

Polizeibeamte entdecken auf der Putlitzbrücke Farbspritzer und Paketklebeband am Mahnmal

 04.08.2025

Berlin

CDU-Politiker Kiesewetter kritisiert deutsche Nahost-Politik

Kanzler Merz und Außenminister Wadephul (beide CDU) prägen die Nahost-Politik der Bundesregierung. Deutliche Kritik daran kommt aus den eigenen Reihen

 04.08.2025

Interview

»Als deutscher Außenminister muss ich Israel aus der Isolation helfen«

Bundesaußenminister Johann Wadephul war gerade zum zweiten Mal in drei Monaten in Israel. Im Interview spricht er über die Gründe des Besuchs, seine zunehmende Missbilligung des israelischen Vorgehens in Gaza sowie die Kritik, die es seit seinem Amtsantritt an ihm gegeben hat

von Joshua Schultheis  03.08.2025

Friedrich Merz

»Ich bin entsetzt über die Bilder von Evyatar David und Rom Braslavski«

Der Bundeskanzler fordert die Freilassung aller Geiseln als Voraussetzung für eine Waffenruhe

 03.08.2025

Armin Laschet

»Warum sind die Bilder der geschundenen Deutschen nicht täglich in den deutschen Medien?«

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses fordert von der deutschen Staatsspitze mehr Einsatz für die deutschen Geiseln

 03.08.2025

Deutschland

Innenministerium prüft Aufnahme von Kindern aus Israel und Gaza

Hannover und Düsseldorf wollen schutzbedürftige und traumatisierte Kinder aus Israel und dem Gazastreifen aufnehmen. Doch für das Vorhaben gibt es Hürden

 03.08.2025