Berlin

Auswärtiges Amt rechtfertigt Zustimmung

Auswärtiges Amt in Berlin Foto: dpa

Die Bundesregierung hat die Zustimmung Deutschlands zu einem israelkritischen Antrag im UN-Menschenrechtsrat Ende März verteidigt. In einer Antwort auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Müller-Rosentritt, die der »Welt« (Freitag) vorliegt, erklärte das Auswärtige Amt jetzt, man setze sich mit Nachdruck gegen Resolutionen ein, die einseitig gegen Israel gerichtet seien.

Die Anzahl der sogenannten Item-7-Resolutionen, die sich ausschließlich mit der Menschenrechtslage in den besetzten palästinensischen Gebieten und auf dem Golan befassen, sei 2021 weiter reduziert worden. Bei der fraglichen Resolution vom März hätten die Palästinenser substanzielle textliche Zugeständnisse gemacht.

kritik Müller-Rosentritt kritisiert gegenüber der Zeitung, die Bundesregierung müsse sich endlich entscheiden, was ihre Solidarität mit Israel wert sei. »Der Versuch, es allen recht zu machen, findet wieder einmal auf Kosten des jüdischen Staates statt, der hier wieder vollkommen einseitig verurteilt wird«, sagte Müller-Rosentritt. Der Bundesregierung warf er vor, »nicht klar Stellung beziehen zu wollen«.

In dem mit deutlicher Mehrheit beschlossenen Resolutionstext wurde Israel unter anderem als »Besatzungsmacht« bezeichnet und als hauptverantwortlich für die kritische Lage in den palästinensischen Gebieten benannt.

Zudem rief der Text Israel auf, Diskriminierung von Palästinensern zu beenden, etwa bei der Verteilung von Corona-Impfstoffen. Jedes Jahr drängen Vertreter der palästinensischen Gebiete, unterstützt von Staaten wie Pakistan und Venezuela, vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf eine Verurteilung Israels. Immer wieder werden solche Anträge auch beschlossen. kna

Berlin

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