Walter Homolka

»Aufklärung torpediert und verzögert«

Walter Homolka Foto: Marco Limberg

Machtmissbrauch und die Schaffung eines Klimas der Angst: Die Vorwürfe gegen den umstrittenen Rabbiner Walter Homolka wiegen schwer. In zwei unabhängigen, groß angelegten Untersuchungen wurden gegen den langjährigen Rektor des Abraham Geiger Kollegs in Potsdam unter anderem diese Anschuldigungen erhoben.

Anschließend ging Homolka, der sämtliche Vorwürfe bestreitet, gerichtlich gegen den Zentralrat der Juden in Deutschland gegen Äußerungen aus der im Dezember vergangenen Jahres präsentierten vorläufigen Zusammenfassung (»Executive Summary«) zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen vor. Die Begründung von Homolkas Rechtsvertretern: eine angebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

»Die aggressive Strategie Walter Homolkas, jede Kritik an ihm zu unterbinden, war in weiten Teilen erfolglos.«

Zentralrat der Juden

Doch nun hat auch das Landgericht Berlin in einem Urteil bestätigt, dass die Äußerungen unter anderem zu Machtmissbrauch und Diskriminierungen durch Homolka und einem Klima der Angst zulässig sind. Der Zentralrat der Juden begrüßte das Urteil des Gerichts. »Homolka ist überwiegend mit seinem Versuch gescheitert, die Feststellungen der Gutachter verbieten zu lassen«, teilte der Zentralrat dazu mit.

ERFOLG »Die aggressive Strategie Walter Homolkas, jede Kritik an ihm zu unterbinden, war in weiten Teilen erfolglos«, so der Zentralrat weiter. »Das ist ein gutes Zeichen für die vielen Betroffenen und für den Neuanfang der Rabbinerausbildung in Potsdam. Walter Homolka wollte Aufklärung verhindern. Entgegen seiner Beteuerung, an der Untersuchung der Kanzlei Gercke Wollschläger mitzuwirken, hat er sie behindert, torpediert und gezielt verzögert.«

Nicht nur, dass Homolka Aufklärung zu verhindern versucht habe, er bedrohe auch diejenigen, die Aufklärung betreiben. »So hat Homolka über seine Anwälte bereits mehrere von ihm vermutete Hinweisgeber abgemahnt und zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen aufgefordert«, unterstrich der Zentralrat.

Der Zentralrat verurteilt die stetigen Einschüchterungsversuche von Homolka gegen Dritte.

Auch Journalisten, die über die Vorkommnisse an der Rabbinerausbildungsstätte berichten, würden regelmäßig abgemahnt.
Nach Einschätzung des Zentralrats soll so eine kritische Berichterstattung über den Fall verhindert werden. »Gleichzeitig suchte Homolka selbst größtmögliche Öffentlichkeit, um die gegen ihn erhobenen Vorwürfe dann kategorisch zurückzuweisen.«

Der Zentralrat verurteilte die stetigen Einschüchterungsversuche von Homolka gegen Dritte. »Im Sinne aller mutmaßlichen Opfer und Betroffenen muss volle Transparenz über die Vorkommnisse an der Rabbinerausbildungsstätte hergestellt werden.«

FAZIT Homolka hatte 21 Formulierungen des Executive Summary angegriffen. Das Gros der Formulierungen ist laut Gerichtsentscheid indes nicht zu beanstanden. Der Zentralrat darf demnach die darin formulierten Vorwürfe insbesondere des Machtmissbrauchs und der Diskriminierung durch Homolka in verschiedenen jüdischen Einrichtungen weiterhin veröffentlichen. Lediglich Äußerungen, die den Vorwürfen eine straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Relevanz beimaßen, untersagte das Gericht nun.

Die vom Zentralrat mit dem Gutachten beauftragte Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger hat den erforderlichen Sorgfaltspflichten entsprochen, so das Gericht.

Weiter zulässig sind also Äußerungen, die auf Fehlverhalten unterhalb der Schwelle des Strafrechts Bezug nehmen. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Berlin hatte der Vorsitzende Richter Holger Thiel betont, dass nach vorläufiger Auffassung des Gerichts der Antrag von Homolkas Anwälten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Zentralrat insgesamt zurückzuweisen sei.

Die vom Zentralrat mit dem Gutachten beauftragte Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger habe den erforderlichen Sorgfaltspflichten entsprochen. So habe sie die aufgeführten Vorwürfe als vorläufiges Ergebnis kenntlich gemacht.

Auch die große Zahl von über 70 Befragten, von denen viele die Vorwürfe von mutmaßlichem Fehlverhalten geäußert hätten, sei ein wichtiges Argument für die Veröffentlichung, auch wenn die Befragten namentlich nicht genannt worden seien, so der Vorsitzende Richter. Homolka habe überdies hinreichend Gelegenheit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Vertreter der vom Zentralrat beauftragten Kanzlei Esche Schümann Commichau erklärten, dass sich mehrere Hinweisgeber mittlerweile mit eidesstattlichen Versicherungen aus dem Schutz der Anonymität gewagt hätten. ja

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