Sydney

Attentäter warfen Sprengsätze auf Teilnehmer der Chanukka-Feier

Nach dem Anschlag am 14. Dezember wird ein verletztes Opfer ins Krankenhaus gebracht. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Neue, von einem Gericht in Sydney freigegebene Unterlagen zeichnen ein detailliertes Bild der Vorbereitung des Terroranschlags von Bondi Beach, bei dem 15 Menschen getötet wurden. Demnach sollen der 24-jährige Naveed Akram und sein Vater Sajid Akram bereits Wochen zuvor ein Schusswaffentraining absolviert, den Tatort ausgekundschaftet und während des Angriffs auch selbstgebaute Sprengsätze in Richtung der Menschenmenge geworfen haben.

Wie aus den nun teilweise veröffentlichten Gerichtsakten hervorgeht, aus denen wiederum in australischen Medien zitiert wurde, filmten sich Vater und Sohn bei einem mutmaßlichen Waffentraining in einer ländlichen Region von New South Wales. Auf den Videos, die Ermittler auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten fanden, sind beide demnach beim Abfeuern von Schrotflinten zu sehen, während sie sich taktisch durchs Gelände bewegen.

In einem weiteren Video sitzen die Männer vor einer Flagge des sogenannten »Islamischen Staates«. Naveed Akram ist dort laut Akten »aufgenommen, wie er auf Arabisch einen Koranvers rezitiert«. Anschließend äußern sich beide auf Englisch zu ihren politischen und religiösen Ansichten.

Extremistische Ideologie

In dem Dokument heißt es weiter: »Nach der Rezitation sprechen der Beschuldigte und sein Vater in englischer Sprache und machen mehrere Aussagen zu ihrer Motivation für den Bondi-Anschlag sowie zur Verurteilung von Handlungen der ›Zionisten‹.« Damit sind offensichtlich Juden gemeint. »Die Ermittler werten die Aufnahmen als Ausdruck einer religiös motivierten extremistischen Ideologie und als Versuch, den Anschlag zu rechtfertigen.«

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Die nun freigegebenen Passagen der polizeilichen Darstellung legen zudem nahe, dass der Angriff sorgfältig geplant war. Zwei Tage vor der Tat wurden laut CCTV-Aufnahmen zwei Männer, »bei denen es sich mutmaßlich um den Beschuldigten und seinen Vater handelt«, in der Nähe des Archer Parks gefilmt. Sie sollen ihr Fahrzeug abgestellt und den Fußweg über eine Brücke begangen haben – genau jenen Ort, von dem aus später geschossen wurde. In den Gerichtsunterlagen heißt es dazu, die Polizei sehe darin »Hinweise auf Aufklärung und Planung einer terroristischen Tat«.

Am Abend des 14. Dezember fuhren Vater und Sohn den Ermittlern zufolge gegen 18.50 Uhr mit ihrem Auto an den Bondi Beach. An der Front- und Heckscheibe sollen selbst gefertigte IS-Flaggen angebracht gewesen sein. Aus dem Fahrzeug nahmen sie demnach drei Schusswaffen sowie mehrere selbstgebaute Sprengsätze – darunter Rohrbomben und einen mit Sprengstoff präparierten Tennisball – an sich und bewegten sich in Richtung einer Brücke nahe dem Park, in dem die Chanukka-Feier stattfand.

Funktionsfähige Bomben

Laut Polizeiangaben wurden insgesamt vier improvisierte Sprengsätze in Richtung der Menschenmenge geworfen. Zwar detonierten sie nicht, sie seien jedoch als funktionsfähig eingestuft worden. Ein weiterer Sprengsatz wurde später im Fahrzeug gefunden, mit dem die Täter von Campsie nach Bondi gefahren waren. Kurz darauf eröffneten die beiden Männer das Feuer auf die Teilnehmer der Veranstaltung. Sajid Akram wurde von der Polizei erschossen, sein Sohn überlebte schwer verletzt.

Naveed Akram ist inzwischen aus dem Krankenhaus in eine Haftanstalt verlegt worden. Gegen ihn liegen 59 Anklagepunkte vor, darunter 15 Mordanklagen sowie der Vorwurf, einen Terroranschlag begangen zu haben. Ein zunächst verhängter Veröffentlichungsstopp für die polizeilichen Tatvorwürfe wurde nun teilweise aufgehoben. Die Namen überlebender Opfer bleiben aus Gründen des Opferschutzes geschwärzt.

Das Gericht verwies darauf, dass eine unkontrollierte Veröffentlichung sensibler Details die Gefahr einer Retraumatisierung berge. Zugleich wurde klargestellt, dass Betroffene, die selbst an die Öffentlichkeit treten möchten, dies tun dürfen. Der nächste Gerichtstermin ist für Februar angesetzt. Dann sollen auch die bestehenden Geheimhaltungsanordnungen erneut überprüft werden. im

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