Brandenburgs Antisemitismusbeauftragter Andreas Büttner hat sich für eine Verschärfung des Strafrechts gegen Judenfeindlichkeit ausgesprochen. Er unterstütze entsprechende Forderungen des scheidenden Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, erklärte Büttner am Montag in Potsdam.
Klein hatte zuvor unter anderem verlangt, die Unterstützung ausländischer Terrororganisationen in jeglicher Form unter Strafe zu stellen und dem Zoll weitergehende Befugnisse gegen Terrorfinanzierung einzuräumen.
Büttner betonte, wer auf offener Straße einen Massenmord bejubelt oder die Symbole einer Terrororganisation zur Schau stellt, übe keine Meinungsfreiheit aus, sondern bedrohe Menschen. Das Strafrecht müsse diese Grenze klarer ziehen. Zugleich warnte er davor, die Debatte über ein schärferes Strafrecht auf importierten oder islamistischen Antisemitismus zu verengen.
Judenhass »wohnt seit Generationen im Land«
In Brandenburg habe zuletzt fast jeder zweite dokumentierte Vorfall einen rechtsextremen oder rechtspopulistischen Hintergrund gehabt, betonte der Antisemitismusbeauftragte: »Der Judenhass, der uns hier am häufigsten begegnet, spricht Deutsch, wohnt seit Generationen im Land und tarnt sich als Schlussstrichforderung, als Geschichtsrelativierung, als Witz am Stammtisch.«
Büttner forderte zudem wie Klein, Antisemitismusprävention verbindlich in die Lehrkräftebildung aufzunehmen. Lehrkräfte müssten Antisemitismus in seinen alten und neuen Erscheinungsformen erkennen können, auch wenn er sich »als Israelkritik, als Kapitalismuskritik oder als vermeintlich harmlose Bemerkung über die Vergangenheit« tarne. epd