Im Fall der Wahlplakate der Partei »Die Rechte« wird die Generalstaatsanwaltschaft in Celle keine weiteren Ermittlungen anordnen. Zwar stehe weiterhin außerfrage, »dass die plakatierten Äußerungen sich unter dem dünnen Schleier vermeintlicher Kritik an dem Staat Israel als antisemitische Hetze darstellen«, heißt es in einem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft an die Beschwerdeführerin aus Laatzen bei Hannover, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Doch leider hätten das Amtsgericht und das Landgericht in Hannover die von der Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschlüsse abgelehnt.
Daher wurde die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier bestätigte als Pressesprecher seiner Behörde am Montag auf epd-Anfrage den Inhalt des Schreibens. Die Partei hatte im Europawahlkampf 2019 den Slogan »Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück! Schluss damit!« plakatiert.
Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte in ihrem Schreiben, sie halte die Entscheidungen der hannoverschen Gerichte für falsch. Dennoch seien sie unanfechtbar und zu respektieren. Ohne Durchsuchungen könnten nicht die notwendigen Beweismittel gewonnen werden. Somit könne auch keine Anklage erhoben werden.
Das Schreiben lege aber zugleich dar, »dass sich die judenfeindliche Hetze auf den Plakaten dem verständigen Durchschnittsbetrachter geradezu aufdrängt«. Es betont: »Solche verächtlichen und abstoßenden Auswüchse schlagen die Brücke zur NS-Propaganda.«
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte im November 2019 die Aufnahme von Ermittlungen angeordnet, weil sich das Wahlplakat nicht gegen den Staat Israel und dessen aktuelle Politik, sondern gegen die jüdische Bevölkerung richte und zum Hass gegen diese Bevölkerungsgruppe anstachele. Die gewählte Formulierung sei eine bewusste Anleihe an die Hassparole »Die Juden sind unser Unglück«, die in der NS-Zeit in der antisemitischen Wochenzeitung »Der Stürmer« auf der Titelseite propagiert worden sei. Sie sei als antisemitische Hetze nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt.
Kolkmeier betonte am Montag: »An dieser Rechtsauffassung hält die Generalstaatsanwaltschaft Celle ausdrücklich fest.« Gleichwohl könne nicht hinreichend aufgeklärt werden, wer an der Konzeption, Herstellung und Verbreitung des Wahlplakats beteiligt gewesen sei.
Gegen die Plakate hatten Verbände, Privatleute und jüdische Gemeinden Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Die Staatsanwaltschaft Hannover stufte sie zunächst als nicht strafbar ein. Nach einer Beschwerde nahm sie die Ermittlungen wieder auf, stellte sie aufgrund der von den Gerichten abgelehnten Durchsuchungsbeschlüsse aber wieder ein. Dagegen erhob eine in Laatzen lebende Jüdin erneut Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Diese stammt aus Ungarn. Ihre Großeltern und weitere Verwandte waren im Konzentrationslager Auschwitz ermordet worden. Sie und andere sehen in der Parole einen »Aufruf, der letztlich auf die Ermordung der Juden hinausläuft«. Mit Israel seien hier alle Juden gemeint. Die Beschwerdeführerin hat nun noch die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Celle ein Klageerzwingungsverfahren zu beantragen. epd