Verbände und Initiativen gegen Rechtsextremismus haben von der Bundesregierung eine dauerhafte Förderung ihrer Arbeit angemahnt. Die Bundesregierung müsse Verantwortung übernehmen und die zeitlich befristete Förderung erfolgreicher Arbeit in eine Dauerförderung umwandeln, heißt es in einem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Rechtsgutachten.
Darin kommen die Staatsrechtler Ulrich Battis (Humboldt-Universität Berlin) und Joachim Grigoleit (Technische Universität Dortmund) zum Ergebnis, dass eine dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieförderung verfassungsrechtlich möglich sei. Das im Auftrag von 15 Verbänden und Initiativen erstellte Gutachten widerspricht damit der bisherigen Auffassung des Bundesfamilienministeriums, wonach die Beratungs- und Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus nur einmalig oder lediglich zeitlich befristet gefördert werden kann.
Zentralrat Mit zu den Auftraggebern des Gutachtens gehören unter anderem die Amadeu Antonio Stiftung, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus, der Deutsche Bundesjugendring, der Zentralrat der Juden, Zentralrat der Muslime, die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung sowie regionale Initiativen und mehrere Opferberatungsstellen. In einer Erklärung des Zentralrats der Juden heißt es dazu: »Wohlfeile Absichtserklärungen und Beschlüsse gibt es im Überfluss. Appelle sind an Zivilgesellschaft und Politik gerichtet. Nun gilt es, diese Absichten auch in überzeugende Strukturen zu überführen.«
Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums, das die Präventionsarbeit der Initiativen gegen Rechtsextremismus derzeit mit 24 Millionen im Jahr fördert, sagte auf Anfrage, der Bund schöpfe schon jetzt im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten alles aus, was rechtlich zulässig sei. Eine dauerhafte Finanzierung der Initiativen durch die Länder sei aber möglich und werde auch ausdrücklich gewünscht.
Finanzsicherheit Die Gutachter schlagen jetzt die Gründung einer Stiftung oder einer gemeinnützigen GmbH vor. Dabei sollte das derzeitige Fördervolumen verdoppelt werden, um auch in den westlichen Bundesländern nachhaltige zivilgesellschaftliche Strukturen zu etablieren, erklärte Timo Reinfrank von der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung.
Die Förderung von Initiativen gegen Rechts unterliege »staatlicher, insbesondere aber gesamtgesellschaftlicher Verantwortung«, erklären die Gutachter. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung seien die Träger auf ein gewisses Maß an Finanzsicherheit angewiesen, heißt es. Eine Neustrukturierung der Förderung sollte auch die Verantwortung der Länder für die demokratische Kultur vor Ort berücksichtigen, forderte Reinfrank. epd/ja