Berlin

Anschlag auf israelische Botschaft geplant? Prozess beginnt

Foto: picture alliance/dpa

Ein mutmaßlicher IS-Unterstützer, der einen Anschlag auf die israelische Botschaft geplant haben soll, kommt in Berlin vor Gericht. Der Prozess gegen den inzwischen 19-Jährigen beginnt an diesem Montag vor dem Kammergericht, wie das Gericht mitteilte. Die Bundesanwaltschaft wirft dem russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Abstammung unter anderem Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor.

Der zuständige Staatsschutzsenat hat bislang insgesamt neun Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 12. Januar 2026 gesprochen werden.

Der Angeklagte, der zunächst in einem Flüchtlingsheim in Potsdam lebte, war im Februar am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden. Einsatzkräfte der Bundespolizei und des Landeskriminalamts Brandenburg hatten ihn auf dem Weg zum Boarding erwischt. Laut Bundesanwaltschaft wollte er in Richtung Pakistan aufbrechen, um sich dort dem IS anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

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Anleitung zur Herstellung von Sprengstoffen

Laut Anklage plante der 19-Jährige ab Anfang Februar 2025, einen Anschlag in Deutschland gegen nach seiner Auffassung »Ungläubige« zu begehen. Dabei soll er die israelische Botschaft als Ziel in Betracht gezogen haben. Hierzu habe er sich im Internet Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen besorgt. Die Umsetzung sei aber daran gescheitert, dass der Mann sich die dafür erforderlichen Komponenten nicht besorgen konnte.

Parallel zu seinen Anschlagsideen soll der Heranwachsende für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt haben. Am 20. Februar begab er sich laut Anklage zum Flughafen Berlin-Brandenburg. Kurz zuvor habe er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit dem Treueschwur auf die Organisation geschickt.

Der Prozess ist nach Gerichtsangaben öffentlich, da der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war. Das Gericht muss allerdings entscheiden, ob er nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen ist oder nach dem Jugendstrafrecht. dpa

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