Frankreich

Anklage fordert zeitweisen Wahlrechtsverlust für Le Pen

Marine Le Pen am Mittwoch im Gerichtsgebäude Foto: picture alliance / abaca

In der Affäre um die mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament hat die Staatsanwaltschaft einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts für die Rechtsnationale Marine Le Pen gefordert. 

Le Pen könnte bei einer solchen Strafe zeitweise nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt werden. Die Anklage verlangte, die Strafe vorläufig anzuwenden - also bereits nach dem Urteilsspruch und nicht erst nach einem möglicherweise langjährigen Lauf durch die gerichtlichen Instanzen.

Der Zeitung »Le Monde« zufolge warf Le Pen der Anklagebehörde vor, »die Franzosen ihrer Möglichkeit zu berauben, für wen sie wollen zu stimmen«. Laut dem Sender France Info bezeichnete sie die Forderungen als extrem übertrieben.

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20 Angeklagte

2027 steht in Frankreich die nächste Präsidentschaftswahl an. Staatschef Emmanuel Macron kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr kandidieren. Erwartet wird hingegen, dass Frankreichs führende Rechtsnationale Le Pen, die Macron zweimal in der Stichwahl bezwang, auch 2027 für ihr Rassemblement National ins Rennen gehen will. Insgesamt trat Le Pen bereits dreimal bei einer Präsidentschaftswahl an.

In dem Gerichtsverfahren wird Le Pen Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten zwischen 2004 und 2016. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Gelder für parlamentarische Assistenten bekam, die aber zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten. Insgesamt stehen 20 Angeklagte, darunter damalige Abgeordnete und Assistenten, vor Gericht. Das Verfahren richtet sich auch gegen die Partei Rassemblement National (früher: Front National). 

Le Pen wies die Vorwürfe stets zurück. »Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben«, sagte sie im Prozess. Die Staatsanwaltschaft forderte gegen sie auch fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro. dpa

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