Prozess

Angreifer von Lahav Shapira bestreitet antisemitisches Motiv

Der jüdische Student Lahav Shapira kommt mit seinem Rechtsanwalt Sebastian Scharme (r) zum Prozess. Foto: picture alliance/dpa

Vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat am Dienstag der Prozess wegen eines mutmaßlich antisemitischen Angriffs auf einen jüdischen Studenten begonnen. Angeklagt ist der 24-jährige Mustafa El-H. A. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Körperverletzung vor. Er soll am 2. Februar 2024 den 32-jährigen jüdischen Studenten Lahav Shapira attackiert und schwer verletzt haben.

Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte über seinen Anwalt die Tat weitgehend ein, verneinte aber ein antisemitisches Motiv. Die Tat und die mediale Aufmerksamkeit hätten ihn und seine Familie schwer belastet. Er habe seitdem zehn Sitzungen Anti-Gewalt-Training absolviert, zudem befinde er sich in therapeutischer Behandlung. Die Schwere der Verletzungen, die er Shapira zugefügt haben soll, tue ihm leid. Es sei seine erste Schlägerei gewesen.

Mittlerweile lebe er mit seiner Freundin in München. Sein Lehramtsstudium habe er aufgegeben und sich freiwillig exmatrikuliert. Das Berliner Hochschulgesetz wurde im vergangenen Jahr verschärft, um Exmatrikulationen in solchen Fällen zu ermöglichen. Mittlerweile habe er sich umorientiert und arbeite als Vertriebsentwickler.

Das Opfer musste vier Tage im Krankenhaus verbringen

Zu der Tat erklärte der Angeklagte, er habe Lahav Shapira im Februar 2024 in einer Bar in Berlin-Mitte gesehen. Als dieser die Bar verließ, wollte er ihn zur Rede stellen, weil Shapira zuvor an der Freien Universität propalästinensische Plakate, die er als antisemitisch wahrnahm, entfernt hatte. Nach einem kurzen Wortgefecht habe er Shapira ins Gesicht geschlagen. Als dieser wieder aufstehen wollte, habe er ihm frontal ins Gesicht getreten. Das Opfer musste vier Tage im Krankenhaus verbringen und seitdem mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Aus antisemitischen Gründen will der Angeklagte aber nicht gehandelt haben.

Das wird für das Strafmaß entscheidend sein. Der Vorsitzende Richter Sahin Sezer kündigte an, sollte kein antisemitisches Motiv vorliegen, könnte es im Fall einer Verurteilung bei einer Bewährungsstrafe bleiben.

Die Staatsanwaltschaft sieht dagegen vor allem ein Bild, das über die Plattform Snapchat gesendet wurde, als Hinweis für ein antisemitisches Motiv. Das Foto zeigt den Tatort mit der Unterschrift, der Angeklagte habe den »Judenhurensohn totgeschlagen«. Es ist allerdings nicht bekannt, wer das versendet hat.

Strafmaß für gefährliche Körperverletzung beträgt sechs Monate bis zehn Jahre

Der Anwalt des Angeklagten erklärte, dass sein Mandant auf einen Täter-Opfer-Ausgleich aus sei. 5.500 Euro würde er sofort zahlen, sowie weitere monatliche Raten. Shapira als Nebenkläger soll im Vorfeld einem Ausgleich nur zugestimmt haben, wenn der Angeklagte ein antisemitisches Motiv einräumt.

Lesen Sie auch

Das Opfer ist der Bruder des Comedians Shahak Shapira. Der angeklagte Mustafa El-H. A. ist deutscher Staatsbürger mit palästinensischen Wurzeln.

Für den Prozess sind zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt. Der nächste soll am 17. April sein. Am Dienstagnachmittag sollte unter anderem noch eine Begleiterin Shapiras als Zeugin vernommen werden.

Das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung beträgt sechs Monate bis zehn Jahre. Beobachtet wurde der Prozess unter anderem vom Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein. epd/ja

Debatte

Warum werden Israels Fehler laut, der mörderische Judenhass seiner Feinde aber allzu oft nur sehr leise benannt?

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

von Stephan-Andreas Casdorff  26.05.2026

Teheran

Bericht: Internetsperre im Iran teilweise aufgehoben

Nach mehr als zwei Monaten ist das Internet im Iran laut einem Bericht teilweise wieder erreichbar. Ob die Aufhebung der Sperre dauerhaft bleibt, ist noch offen

 26.05.2026

Texas

»Ich bin gegen zionistische Juden«: Schwere Vorwürfe gegen Kandidatin der Demokraten

Maureen Galindo will ein »Gefängnis für amerikanische Zionisten« einrichten

 26.05.2026

Förderung

Bundesrechnungshof rügt Auswärtiges Amt wegen Geld für Islamic Relief

Islamic Relief Deutschland präsentiert sich als humanitäre Hilfsorganisation. Und erhielt Förderung des Auswärtigen Amtes. Der Bundesrechnungshof rügt das: Es gebe Verbindungen zur Muslimbruderschaft

von Christoph Arens  26.05.2026

Mexiko-Stadt

Mexiko nimmt iranische Nationalmannschaft während der WM auf

Präsidentin Claudia Sheinbaum sagt, die USA hätten angefragt, ob die Iraner in ihrem Land übernachten könnten. »Und wir haben gesagt: Ja, ohne Problem, wir haben damit überhaupt kein Problem.«

 26.05.2026

Teheran

Irans Präsident ordnet Freischaltung des Internets an

Während des Krieges wollte das Regime offenbar verhindern, dass Berichte, Bilder über das Ausmaß der Kriegsschäden sowie über die Stimmung im Land in sozialen Medien verbreitet werden

 26.05.2026

Bilbao/Wien

Festnahmen und Tumulte um Gaza-Flottillen-Aktivisten in Spanien und Österreich

Teils chaotische Szenen mit Rangeleien und dem Einsatz von Gewalt durch Sicherheitskräfte werden von den Flughäfen in Bibao und Wien gemeldet

 26.05.2026

Dresden

Wegen Betrugs und Geldwäsche: Bewährungsstrafe für Rabbiner

Das Amtsgericht Dresden hat sein Urteil gesprochen: Ein 41-jähriger Rabbiner wurde der Beihilfe zum Betrug für schuldig befunden

 26.05.2026

Nahost

USA greifen iranische Ziele an

Das US-Zentralkommando spricht von begrenzten Einsätzen, die »vorerst abgeschlossen« worden seien. Derweil warnt Außenminister Rubio das Teheraner Regime

 26.05.2026