Der sächsische Landesverband der AfD ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistisch gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden erklärte am Dienstag, es lägen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die Menschenwürde einzelner Personengruppen und das Demokratieprinzip vor. Es bestehe der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen eines maßgeblichen Teils der AfD Sachsen entspreche, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. (Az. 6 L 20/24)
Darüber hinaus vertrete der Landesverband gegenüber Ausländern Haltungen, die darauf abzielten, diese Personen auszugrenzen, verächtlich zu machen und sie weitgehend rechtlos zu machen. Mit der Betonung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs verfolge die AfD politische Ziele, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen beziehungsweise die Garantie der Menschenwürde für alle Menschen infrage gestellt werde.
Grundlage für die Einschätzung sei eine Vielzahl von gegen Ausländer und deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Wurzeln gerichtete Äußerungen. Auch bei deutscher Staatsangehörigkeit werde die vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk infrage gestellt.
Es bestünden ferner hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Landesverband Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Muslimen verbunden sind. Überdies arbeite der Landesverband mit Rechtsextremisten und mit als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen und Bestrebungen zusammen. epd