Thüringen-Wahl 2020

AfD-Klage gegen Merkel erfolgreich

Foto: imago images/IPON

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 zu weit gegangen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte auf Antrag der AfD fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde.

Merkel habe sich in amtlicher Funktion »in einseitig parteiergreifender Weise« negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)

Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.

Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine »Vorbemerkung« »aus innenpolitischen Gründen« vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse »rückgängig gemacht werden«, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: »Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.« Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die »Rote Karte« für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

»Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise«, sagte König. Merkel habe sich »im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen« geäußert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. »An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es.«

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Dazu sagte König, in bestimmten Fällen könne ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter gerechtfertigt sein. Hier sei aber nicht ersichtlich, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung tatsächlich betroffen gewesen sei.

Die Entscheidung war im zuständigen Zweiten Senat umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür. Eine Richterin führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus.

Teheran

Iran: Verhandlungen mit USA auf einen Tag begrenzt

Die Verhandlungen zwischen Teheran und Washington in der Schweiz wurden mit Spannung beobachtet. Nun dämpft der Iran die Erwartungen

 21.06.2026

Meinung

Die Linkspartei ist für Juden unwählbar geworden

Jede Hoffnung, »Die Linke« könnte ein vernünftiger Partner werden, wurde enttäuscht. Die Partei unterstützt konsequent die Kräfte, die jüdisches Leben unmöglich machen wollen

von Sigmount A. Königsberg  21.06.2026

Berlin

Mann mit Kippa beleidigt und bespuckt

Laut eines Medienberichts kam es am Samstag in Berlin-Charlottenburg zu einem antisemitischen Vorfall

 21.06.2026

Kiew

Selenskyj schickt polnischen Orden zurück

Weil er eine Einheit ehrt, die im Zweiten Weltkrieg Massaker an Polen und Juden begangen hat, entzieht Polens Präsident Nawrocki dem ukrainischen Staatschef Selenskyj die höchste Auszeichnung des Landes. Der schickt den Orden jetzt per Post zurück

 21.06.2026

Potsdam

Neuer Linken-Chef: Kein Unterschied zwischen CDU »und den Faschisten selbst«

Luigi Pantisano sorgte am Wochenende auf dem Linken-Parteitag in Brandenburg mit einer Aussage für Empörung. Kurz darauf wurde er mit lediglich 53 Prozent zum Co-Vorsitzenden der Partei gewählt

 21.06.2026

Luzern

Gespräche zwischen Iran und USA starten

Es geht um Teherans Atomprogramm und ein Ende der Kämpfe zwischen der Terrormiliz Hisbollah und Israel: Heute wollen Vertreter der USA und des Irans in der Schweiz Lösungen für diese heiklen Probleme näherkommen

 21.06.2026

Essay

Fallstricke des Wokeismus

Gegenerzählungen zur westlichen Kolonialgeschichte bilden ein berechtigtes Korrektiv, aber was über Israel verbreitet wird, bedarf grundlegender Korrekturen

von Richard Blättel  20.06.2026

Nahost

Wie der Konflikt im Libanon den US-Deal mit Iran gefährdet

Der Gesprächsbeginn zwischen Washington und Teheran in der Schweiz lässt auf sich warten. Derweil spitzt sich die Lage zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon zu. Es gibt Tote auf beiden Seiten

von Hans Dahne, Christoph Meyer, Mathis Richtmann  19.06.2026

Kommentar

Wie Holger Friedrich und seine »Berliner Zeitung« Juden instrumentalisieren

Ob in der Debatte über den Umgang mit KI oder Kreml-Diktator Wladimir Putin: Der Verleger interessiert sich nur dann für Juden, wenn es seinen Interessen dient

von Matthias Meisner  19.06.2026