Thüringen-Wahl 2020

AfD-Klage gegen Merkel erfolgreich

Foto: imago images/IPON

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 zu weit gegangen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte auf Antrag der AfD fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde.

Merkel habe sich in amtlicher Funktion »in einseitig parteiergreifender Weise« negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)

Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.

Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine »Vorbemerkung« »aus innenpolitischen Gründen« vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse »rückgängig gemacht werden«, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: »Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.« Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die »Rote Karte« für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

»Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise«, sagte König. Merkel habe sich »im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen« geäußert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. »An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es.«

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Dazu sagte König, in bestimmten Fällen könne ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter gerechtfertigt sein. Hier sei aber nicht ersichtlich, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung tatsächlich betroffen gewesen sei.

Die Entscheidung war im zuständigen Zweiten Senat umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür. Eine Richterin führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus.

Texas

»Ich bin gegen zionistische Juden«: Schwere Vorwürfe gegen Kandidatin der Demokraten

Maureen Galindo will ein »Gefängnis für amerikanische Zionisten« einrichten

 26.05.2026

Förderung

Bundesrechnungshof rügt Auswärtiges Amt wegen Geld für Islamic Relief

Islamic Relief Deutschland präsentiert sich als humanitäre Hilfsorganisation. Und erhielt Förderung des Auswärtigen Amtes. Der Bundesrechnungshof rügt das: Es gebe Verbindungen zur Muslimbruderschaft

von Christoph Arens  26.05.2026

Mexiko-Stadt

Mexiko nimmt iranische Nationalmannschaft während der WM auf

Präsidentin Claudia Sheinbaum sagt, die USA hätten angefragt, ob die Iraner in ihrem Land übernachten könnten. »Und wir haben gesagt: Ja, ohne Problem, wir haben damit überhaupt kein Problem.«

 26.05.2026

Teheran

Irans Präsident ordnet Freischaltung des Internets an

Während des Krieges wollte das Regime offenbar verhindern, dass Berichte, Bilder über das Ausmaß der Kriegsschäden sowie über die Stimmung im Land in sozialen Medien verbreitet werden

 26.05.2026

Bilbao/Wien

Festnahmen und Tumulte um Gaza-Flottillen-Aktivisten in Spanien und Österreich

Teils chaotische Szenen mit Rangeleien und dem Einsatz von Gewalt durch Sicherheitskräfte werden von den Flughäfen in Bibao und Wien gemeldet

 26.05.2026

Dresden

Wegen Betrugs und Geldwäsche: Bewährungsstrafe für Rabbiner

Das Amtsgericht Dresden hat sein Urteil gesprochen: Ein 41-jähriger Rabbiner wurde der Beihilfe zum Betrug für schuldig befunden

 26.05.2026

Nahost

USA greifen iranische Ziele an

Das US-Zentralkommando spricht von begrenzten Einsätzen, die »vorerst abgeschlossen« worden seien. Derweil warnt Außenminister Rubio das Teheraner Regime

 26.05.2026

Washington D.C.

Trump drängt auf Ausweitung der Abraham-Abkommen als Teil eines Iran-Deals

Der Präsident schreibt: »Nach all der Arbeit der Vereinigten Staaten, dieses sehr komplexe Puzzle zusammenzufügen, sollte es verpflichtend sein, dass all diese Länder mindestens gleichzeitig die Abkommen unterzeichnen.«

 26.05.2026

Interview

»Als Nichtjude etwas beitragen«

Michael Roth (SPD) über einen Pin gegen Antisemitismus, hasserfüllte Kommentare und Rückhalt

von Sophie Albers Ben Chamo  24.05.2026