Thüringen-Wahl 2020

AfD-Klage gegen Merkel erfolgreich

Foto: imago images/IPON

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 zu weit gegangen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte auf Antrag der AfD fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde.

Merkel habe sich in amtlicher Funktion »in einseitig parteiergreifender Weise« negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)

Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.

Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine »Vorbemerkung« »aus innenpolitischen Gründen« vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse »rückgängig gemacht werden«, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: »Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.« Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die »Rote Karte« für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

»Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise«, sagte König. Merkel habe sich »im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen« geäußert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. »An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es.«

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Dazu sagte König, in bestimmten Fällen könne ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter gerechtfertigt sein. Hier sei aber nicht ersichtlich, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung tatsächlich betroffen gewesen sei.

Die Entscheidung war im zuständigen Zweiten Senat umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür. Eine Richterin führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus.

Berlin

Amnesty International ruft Hamas zum Ende der Gewalt auf

Gewalt und außergerichtliche Hinrichtungen durch die Terrororganisation auch gegen Palästinenser kommen laut UN regelmäßig vor. Menschenrechtler fordern ein sofortiges Ende dieser Verbrechen

von Anna Mertens  21.08.2026

Erfurt

Deutsch-israelischer Jugendaustausch kommt nicht voran

Thüringens Antisemitismusbeauftragter Michael Panse sieht strukturelle und politische Gründe. Auch ein Austauschprogramm stockt

von Matthias Thüsing  21.08.2026

Wahlkampf der AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund

Magdeburg

Wie sich die AfD auf eine mögliche Regierung vorbereitet

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt könnte der rechtsextremistischen AfD erstmals den Weg in eine Landesregierung öffnen. Mit Schulungen, einem Personalpool und Hilfe aus Österreich bereitet sie sich seit langem darauf vor

von Jörg Ratzsch  21.08.2026

Berlin

Bezirk prüft Entzug der Zulassung von antisemitischem Influencer als Berufsbetreuer

Auf Instagram verbreitet er Judenhass und Verschwörungsmythen, im Job soll er Berufstätige mit Herausforderungen betreuen. Passt das zusammen?

 21.08.2026

Iran-Konflikt

Nach Berichten über Missstände: US-Flugzeugträger »USS George Washington« löst Pannenschiff ab

Die »USS Abraham Lincoln« ist seit Monaten im Mittleren Osten eingesetzt und hat zuletzt wegen erheblicher Probleme an Bord Schlagzeilen gemacht. Nun ist ein neuer Flugzeugträger in der Region angekommen

 21.08.2026

Benjamin Graumann Jüdische Gemeinde Frankfurt

Kommentar

Die verlorene Mitte

Beim Betrachten des Wahlkampfs zu den Landtagswahlen im Herbst muss man feststellen: Judenhass ist in Deutschland längst kein Ausschlusskriterium mehr für die Parteien der sogenannten politischen Mitte

von Benjamin Graumann  21.08.2026

Berlin/Brüssel/Jerusalem

Sieben Staaten und EU verlangen Stopp von Siedlungsprojekt im Westjordanland

Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und weitere Länder fordern Israel auf, die geplante Bebauung zu stoppen. Die EU bereitet offenbar ein Sanktionspaket vor

 21.08.2026

Khan Younis

Israel wirft Hamas Folter in Klinik vor

Die Terrororganisation soll ein Krankenhaus im Süden des Gazastreifens als Folterzentrale nutzen, um ihre Macht über die Bevölkerung auszubauen

 20.08.2026

Berlin

Diskriminierung wegen falscher Hummus-Aussprache?

Im Ortsteil Prenzlauer Berg soll ein arabisches Restaurant einen israelischen Gast wegen der vermeintlich falschen Aussprache des Kichererbsengerichts nicht bedient haben. Das Lokal widerspricht dem Vorwurf

 20.08.2026