Thüringen-Wahl 2020

AfD-Klage gegen Merkel erfolgreich

Foto: imago images/IPON

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 zu weit gegangen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte auf Antrag der AfD fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde.

Merkel habe sich in amtlicher Funktion »in einseitig parteiergreifender Weise« negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)

Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.

Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine »Vorbemerkung« »aus innenpolitischen Gründen« vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse »rückgängig gemacht werden«, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: »Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.« Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die »Rote Karte« für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

»Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise«, sagte König. Merkel habe sich »im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen« geäußert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. »An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es.«

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Dazu sagte König, in bestimmten Fällen könne ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter gerechtfertigt sein. Hier sei aber nicht ersichtlich, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung tatsächlich betroffen gewesen sei.

Die Entscheidung war im zuständigen Zweiten Senat umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür. Eine Richterin führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus.

Essay

Wann endet ein Flüchtlingsstatus?

Über die juristische Leerstelle der Debatte um das »Palästinenserhilfswerk« UNRWA

von Steven Guttmann  13.07.2026

Berlin

Sicherheitspolitiker warnen vor iranischen Anschlägen in Deutschland

Eine iranische Tageszeitung ruft einer Online-Grafik zu Vergeltung gegen westliche Politiker auf. Unter den gezeigten Köpfen ist auch Kanzler Merz. Mehrere Politiker reagieren besorgt

 13.07.2026

Brüssel

Konferenz in Brüssel bringt fast 900 Millionen Euro für Gaza

Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist katastrophal. Kann eine Gebergruppe helfen?

 13.07.2026

London

Großbritannien plant härteres Vorgehen gegen Revolutionsgarden

Mit einem neuen Sicherheitsgesetz will London härter gegen von feindlichen Staaten gelenkte Gruppen vorgehen. Auch lebenslange Haftstrafen sind möglich

 13.07.2026

Bericht

Zahl antisemitischer Straftaten in NRW steigt deutlich an

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der antisemitischen Straftaten 2025 auf einen Höchststand gestiegen. So verzeichnete die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität 786 Straftaten, die offenbar aus Hass gegen Juden verübt wurden

 13.07.2026

Berlin

Studentenparlament der Humboldt-Universität fordert akademischen Boykott Israels

In einem Antrag wird die Uni aufgefordert, bestehende Kooperationen mit israelischen Universitäten und Forschungseinrichtungen zu beenden

 13.07.2026

New York

Alan Dershowitz nennt jüdische Mamdani-Wähler »Idioten«

»Mamdani sollte besser Bürgermeister von Teheran sein«, so der jüdische Jura-Professor

 13.07.2026

London

Großbritannien verstärkt Schutz jüdischer Gemeinden mit Millionenprogramm

Der scheidende Premier Keir Starmer sagt, die Maßnahme bedeute einen grundlegenden Ausbau der Polizeipräsenz, damit jüdische Gemeinden ihren Glauben ohne Angst leben und feiern könnten

 13.07.2026

Sarcelles

Terrorermittlungen nach Waffenfund in Pariser Vorstadt

Sarcelles ist bekannt für seine jüdische Gemeinde. Nun wurden dort Waffen in einem Auto entdeckt, unweit einer Synagoge

 13.07.2026