Thüringen-Wahl 2020

AfD-Klage gegen Merkel erfolgreich

Foto: imago images/IPON

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 zu weit gegangen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte auf Antrag der AfD fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde.

Merkel habe sich in amtlicher Funktion »in einseitig parteiergreifender Weise« negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)

Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.

Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine »Vorbemerkung« »aus innenpolitischen Gründen« vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse »rückgängig gemacht werden«, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: »Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.« Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die »Rote Karte« für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

»Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise«, sagte König. Merkel habe sich »im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen« geäußert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. »An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es.«

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Dazu sagte König, in bestimmten Fällen könne ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter gerechtfertigt sein. Hier sei aber nicht ersichtlich, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung tatsächlich betroffen gewesen sei.

Die Entscheidung war im zuständigen Zweiten Senat umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür. Eine Richterin führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus.

Berlin

CSD-Veranstalter: Anschlag nicht instrumentalisieren

Der Berliner CSD-Verein fordert Solidarität statt Spaltung nach dem Anschlag im Tiergarten. Was die Veranstalter noch betonen

 26.07.2026

Berlin

Wegner lobt nach Anschlag Einsatzkräfte und CSD-Veranstalter

Berlins Regierungschef Wegner hebt das rasche Handeln und das Zusammenspiel nach dem Terroranschlag am Rande des CSD hervor. Worüber er nun in den nächsten Tage sprechen möchte

 26.07.2026

Berlin

Bundeskanzler nennt CSD-Anschlag terroristisch und islamistisch

Nicht nur ein Angriff auf Teilnehmer des Berliner CSD, sondern auch einer gegen Freiheit und Offenheit – Bundeskanzler Merz kündigt an, genau das über Parteigrenzen verteidigen zu wollen

 26.07.2026

Karlsruhe

Generalbundesanwalt soll CSD-Ermittlungen übernehmen

Ein mutmaßlich islamistischer Hintergrund steht bei den Ermittlungen zum Anschlag am Rande des Berliner CSD im Fokus. Die Zuständigkeit wechselt daher bald zur obersten Anklagebehörde in Deutschland

 26.07.2026

Berlin

Dobrindt spricht von Terroranschlag – Verdächtiger flüchtig

Dramatisches Ende eines bunten Festes: Am Rande des CSD in Berlin fährt ein Fahrzeug in die Menge. Eine Person stirbt, 29 Menschen werden verletzt. Nach dem mutmaßlichen Täter wird gefahndet

 26.07.2026 Aktualisiert

Meinung

Die Gefahr des Islamismus endlich ernst nehmen

Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD reichen Bekundungen der Trauer und Betroffenheit nicht. Es braucht konkretes gesetzgeberisches Handeln, um dem Terror zu begegnen

von Volker Beck  26.07.2026

Berlin

Blumen, Trauer und Tränen nach CSD-Angriff

Eine Frau stirbt, viele Menschen werden schwer verletzt. Der Angriff mit einem Auto im Berliner Tiergarten galt offensichtlich den Besuchern des Christopher Street Day

von Andreas Rabenstein, Monika Wendel  26.07.2026

Teheran

Iran droht USA mit Ausweitung des Konflikts

Das iranische Militär droht den USA mit einer Ausweitung der Kämpfe. Sollten die Luftangriffe andauern, werde Teheran neue militärische Strategien in der Region anwenden

 26.07.2026

Berlin

CSD-Angriff: Keine Lebensgefahr bei acht Charité-Patienten

Ein Mann steuert am Samstagabend einen Van in eine Menschenmenge. Eine Frau stirbt. Mehrere Menschen erleiden teilweise schwere Verletzungen. Acht von ihnen werden in die Charité gebracht

 26.07.2026