Thüringen-Wahl 2020

AfD-Klage gegen Merkel erfolgreich

Foto: imago images/IPON

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 zu weit gegangen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte auf Antrag der AfD fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde.

Merkel habe sich in amtlicher Funktion »in einseitig parteiergreifender Weise« negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)

Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.

Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine »Vorbemerkung« »aus innenpolitischen Gründen« vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse »rückgängig gemacht werden«, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: »Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.« Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die »Rote Karte« für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

»Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise«, sagte König. Merkel habe sich »im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen« geäußert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. »An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es.«

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Dazu sagte König, in bestimmten Fällen könne ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter gerechtfertigt sein. Hier sei aber nicht ersichtlich, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung tatsächlich betroffen gewesen sei.

Die Entscheidung war im zuständigen Zweiten Senat umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür. Eine Richterin führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus.

Antibes

Frankreich und Italien streben neue Libanon-Mission an

Wie könnte die internationale Unterstützung für den Libanon nach dem Abzug der UN-Blauhelme aussehen? Frankreich und Italien wollen eine neue Koalition anführen

 26.06.2026

Pädagogik

Neues Onlinespiel soll gegen Antisemitismus im Netz helfen

In sozialen Medien wird Judenhass verbreitet und auch der Holocaust falsch dargestellt. Damit junge Menschen solche Inhalte besser erkennen, können Lehrkräfte ein neues Onlinespiel nutzen

von Alexander Riedel  26.06.2026

Hamburg

Spionageprozess: Juden für Iran ausgespäht?

Laut Anklage soll der Mann hochrangige Vertreter jüdischer Organisationen in Deutschland für mögliche Anschläge ausgekundschaftet haben

 26.06.2026

Magdeburg

Höchststrafe für Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Bei dem Anschlag 2024 kamen sechs Personen ums Leben; Hunderte wurden verletzt. Jetzt steht das Urteil fest

 26.06.2026 Aktualisiert

Berlin

Thüringens Innenminister fordert AfD-Verbotsverfahren

In einem Gutachten begründen Juristen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie

 26.06.2026

Meinung

Wie Israel zum Juden unter den Staaten gemacht wird

Antisemitismus zeichnet sich dadurch aus, dass er keine empirischen Grundlagen braucht, um zu existieren - weder in der UN noch anderswo

von Jacques Abramowicz  25.06.2026

Hamburg

Wie ein iranischer Jude auf Israel und den Iran blickt

Armin Levy ist Jude, Perser und Hamburger. Bei den aktuellen Gesprächen zwischen den USA und dem Iran glaubt er nicht an echten Frieden. Warum er jedes Abkommen mit dem Mullah-Regime ablehnt

von Christiane Tauer  25.06.2026

Berlin-Neukölln

Martin Hikel rügt Bildungsstadträtin

Janine Wolter hatte auf Instagram die Story eines israelfeindlichen Aktivisten gepostet

 25.06.2026

Essay

Das Kopftuch, der Zwang und die Freiheit

Die radikalen Kräfte in der muslimischen Community bestimmen zunehmend den Kurs. Wenn dies ohne Gegenwehr von den moderaten Kräften hingenommen wird, ist irgendwann der Kipppunkt erreicht

von Daniel Neumann  25.06.2026