Thüringen-Wahl 2020

AfD-Klage gegen Merkel erfolgreich

Foto: imago images/IPON

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 zu weit gegangen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte auf Antrag der AfD fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde.

Merkel habe sich in amtlicher Funktion »in einseitig parteiergreifender Weise« negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)

Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.

Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine »Vorbemerkung« »aus innenpolitischen Gründen« vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse »rückgängig gemacht werden«, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: »Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.« Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die »Rote Karte« für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

»Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise«, sagte König. Merkel habe sich »im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen« geäußert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. »An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es.«

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Dazu sagte König, in bestimmten Fällen könne ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter gerechtfertigt sein. Hier sei aber nicht ersichtlich, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung tatsächlich betroffen gewesen sei.

Die Entscheidung war im zuständigen Zweiten Senat umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür. Eine Richterin führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus.

Women’s Asian Cup

Trump fordert von Australien Asyl für iranische Fußballerinnen

Die Spielerinnen hatten sich vor dem Anstoß im Robina Stadium geweigert, die iranische Nationalhymne zu singen

 09.03.2026

Hildburghausen

Zahlreiche Rechtsrock-Konzerte im thüringischen Brattendorf

Ein Gasthaus im südthüringischen Brattendorf ist zu einem Treffpunkt der Neonazi-Szene geworden

 09.03.2026

Moskau

Putin sichert Mojtaba Chamenei Russlands Unterstützung zu

Russland sieht sich traditionell als enger Partner des Iran. Der Kremlchef wünscht dem neuen Obersten Führer Mut, Gesundheit und Kraft

 09.03.2026

Beirut

Israel setzt Angriffe im Libanon fort

Immer wieder erschüttern Explosionen die Vororte der libanesischen Hauptstadt. Ein Ende der durch neue Angriffe der Hisbollah verursachten Eskalation ist nicht in Sicht

 09.03.2026

Gaziantep

Türkei: NATO fängt Geschoss im türkischen Luftraum ab

Trümmer des Geschosses fallen auf türkischen Boden. Es ist nicht das erste Mal

 09.03.2026

Berlin

Zweifel an Angriff auf Neuköllner Schulleiter – Ermittlungen richten sich nun gegen ihn selbst

Ein Überwachungsvideo vom U-Bahnhof Rathaus Neukölln wirft Fragen auf. Angaben von Hudhaifa Al-Mashhadani hatte angegeben, angegriffen worden zu sein

 09.03.2026

Magdeburg

Auftakt für jüdische Kultur in Sachsen-Anhalt

Ministerpräsident Sven Schulze betonte als Schirmherr die Bedeutung der Kulturtage als klares Signal der Solidarität mit Jüdinnen und Juden in Sachsen-Anhalt

 09.03.2026

Nahost

Teheran erneut von Explosionen erschüttert

Bewohner berichten von einer neuen Angriffswelle: Kampfjets nähern sich, laute Detonationen sind zu hören

 09.03.2026

Kommentar

Der Iran-Krieg könnte das Ende der amerikanisch-israelischen Allianz bedeuten

Noch folgt im Kampf gegen das Mullah-Regime eine gute Nachricht auf die andere. Doch sobald der Krieg in die schwierige Phase übergeht, werden auch die Beziehungen zwischen Jerusalem und Washington auf die Probe gestellt werden

von Hannes Stein  09.03.2026