Thüringen-Wahl 2020

AfD-Klage gegen Merkel erfolgreich

Foto: imago images/IPON

Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 zu weit gegangen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte auf Antrag der AfD fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde.

Merkel habe sich in amtlicher Funktion »in einseitig parteiergreifender Weise« negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)

Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ.

Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine »Vorbemerkung« »aus innenpolitischen Gründen« vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse »rückgängig gemacht werden«, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: »Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.« Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.

Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte.

Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. Und Johanna Wanka (CDU) wurde in ihrer Zeit als Bildungsministerin dafür gerügt, dass sie in einer Ministeriumsmitteilung die »Rote Karte« für die AfD gefordert hatte. Nach diesen Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern.

»Für das Amt des Bundeskanzlers gilt dies grundsätzlich in gleicher Weise«, sagte König. Merkel habe sich »im ausschließlich amtsbezogenen Rahmen« geäußert. Weder der einleitende Hinweis noch der eigentliche Inhalt hätten ausreichend klar erkennen lassen, dass sie ausschließlich als Parteipolitikerin und nicht als Kanzlerin sprechen wolle. »An einer dahingehenden Klarstellung fehlte es.«

In der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Dazu sagte König, in bestimmten Fällen könne ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter gerechtfertigt sein. Hier sei aber nicht ersichtlich, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung tatsächlich betroffen gewesen sei.

Die Entscheidung war im zuständigen Zweiten Senat umstritten. Nur fünf der acht Richterinnen und Richter stimmten dafür. Eine Richterin führte ihre abweichende Meinung in einem Sondervotum aus.

Sachsen-Anhalt

AfD-Wahlsieger Siegmund: Stelle mich im Dezember zur Wahl

Ob es dann tatsächlich für eine Mehrheit reicht, ist offen. Die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren nimmt derweil wieder Fahrt auf

 29.09.2026 Aktualisiert

Österreich

Israelische Familie wegen Herkunft nicht bedient?

An einem Imbissstand im Salzburger Land wurden Touristen mutmaßliche Opfer antisemitischer Diskriminierung

 29.09.2026

Jahrestag

Terrorunterstützer planen für den 7. Oktober israelfeindliche Demos

In Duisburg, Frankfurt, Hannover und Köln sind Kundgebungen vorgesehen. Aufrufe zur Teilnahme enthalten unverblümte Terroraufrufe

von Imanuel Marcus  29.09.2026

UNO

Francesca Albanese korrigiert umstrittene Holocaust-Aussage

In einem Interview hatte die Sonderberichterstatterin für die palästinensischen Gebiete behauptet, Juden seien in Konzentrationslagern auf dem Weg in die Gaskammern als »Muslime« bezeichnet worden

 29.09.2026

Washington D.C.

Sanktionserleichterungen für Iran? Trump dementiert Bericht

Wie geht es weiter im US-Krieg gegen den Iran? Im Gespräch sollen Sanktionserleichterungen für Teheran sein. Der US-Präsident bestreitet das

 29.09.2026

Berlin

Berliner Linke gerät wegen weiterer Clan-Kontakte unter Druck

Welche Großfamilie war noch auf der Wahlparty der linken Wahlgewinner vertreten?

 29.09.2026

Berlin

Linke, Grüne und SPD sprechen ab Donnerstag

Nach dem Willen von Grünen und SPD soll es sich um ein »gemeinsames Vorgespräch« zur Verständigung bei dem zuletzt heftig diskutierten Thema Antisemitismus handeln

 29.09.2026

25 Jahre nach Durban-Erklärung

Wegen Judenhass: Deutschland bleibt UN-Treffen zu Rassismus fern

Die Bundesrepublik hat nicht an einem umstrittenen UN-Treffen zum Kampf gegen Rassismus in New York teilgenommen

 29.09.2026

Terrorismus

»Wenn sie einen Raum betrat, ging die Sonne auf« - Zwei Mütter, ihre verlorenen Töchter und der 7. Oktober 2023

Ricarda Louks Tochter Shani und Sonja Bohl-Denckers Tochter Carolin wurden vor drei Jahren von der islamistischen Hamas ermordet. Ihre Mütter schildern, wie sie mit dem Verlust zurechtkommen - und was sie sich wünschen

von Nina Schmedding  29.09.2026