NS-Zeit

Ärger um deutsche »Hitler-Renten«

Aufmarsch von flämischer Waffen-SS in Antwerpen (1944) Foto: dpa

Fast ein Dreivierteljahrhundert nach Ende des Zweiten Weltkriegs soll die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor an rund zwei Dutzend belgische Staatsbürger monatliche Rentenzahlungen für ihren Einsatz bei der Waffen-SS und anderen NS-Kampfverbänden zahlen. Das zumindest behaupten belgische Historiker, und sie bekamen nun Unterstützung durch Abgeordnete des Föderalparlaments.

Der Rentenanspruch geht demzufolge auf einen Erlass Adolf Hitlers aus dem Jahr 1941 zurück, in dem die Unterstützung ausländischer Kämpfer für Nazi-Deutschland mit der deutschen Staatsbürgerschaft und entsprechenden Rentenansprüchen belohnt wurde. 38.000 Belgier sollen laut dem Historiker Alvin de Coninck vom Opferverband »Herinnering – Mémoire – Erinnerung« auf diese Weise nach 1945 in den Genuss von Kriegerrenten gekommen sein. Heute belaufe sich eine solche Rente auf zwischen 425 und 1275 € im Monat, hat de Coninck ausgerechnet.

Die Soldaten der Waffen-SS und anderen NS-Kampfverbänden erhalten nach wie vor monatliche Rentenzahlungen.

DEKRET Zwar wurden 1945 auf der Potsdamer Konferenz der Siegermächte zahlreiche Hitler-Dekrete für null und nichtig erklärt, jenes von 1941 war allerdings nicht darunter. Bei ihrer Gründung im Jahr 1949 übernahm schließlich die Bundesrepublik die Zahlungsverpflichtungen des untergegangenen Deutschen Reichs.

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Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten der belgischen Abgeordnetenkammer nahm sich diese Woche wieder einmal des Themas an. In einer Entschließung forderten die Abgeordneten ein Ende der deutschen Zahlungen an belgische NS-Kollaborateure.

In Belgien empfinden es viele als empörend, dass die von Deutschland ausgezahlten Opferrenten an ehemalige Zwangsarbeiter und andere Verfolgte des Nazi-Terrors von 1940 bis 1944 meist deutlich geringer ausfallen. Schlimmer noch: Insgesamt 80.000 NS-Kollaborateure wurden von belgischen Gerichten nach dem Krieg zu teils langen Gefängnisstrafen verurteilt, viele bekamen aber nicht nur ihre Renten, selbst ihre Zeit im Gefängnis wurde ihnen hierfür angerechnet.

Der Auswärtige Ausschuss des belgischen Unterhauses forderte nun ein rasches Handeln.

Mit Kopfschütteln wird in Brüssel zur Kenntnis genommen, dass Deutschland sich nicht in der Lage sieht, den belgischen Behörden die Namen der Kollaborateure zu übermitteln. In Berlin hieß es nun vom zuständigen Bundesarbeitsministerium, unter den belgischen Rentenbeziehern seien keine ehemaligen Mitglieder der Waffen-SS.

VERÄRGERUNG Dass die von Deutschland überwiesenen Beträge in Belgien nicht einmal besteuert oder auf andere staatliche Bezüge angerechnet werden, wie dies bei anderen Entschädigungsleistungen und Opferrenten der Fall ist, ärgert auch Opferverbände seit Langem.

Der Auswärtige Ausschuss des belgischen Unterhauses forderte nun ein rasches Handeln. Einstimmig verlangten die Abgeordneten von den Regierungen der beiden Länder, endlich auf diplomatischen Wege eine Lösung zu finden. Es sei ein Unding, dass das Problem immer noch bestehe, hieß es.

Ein Ende der deutschen Zahlungen an NS-Kollaborateure hätte dennoch nur mehr noch symbolischen Charakter: Aktuell sind es wohl nur rund zwei Dutzend Belgier, die in den Genuss der Kriegerrenten kommen.

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