»Wiedergutmachung«

428.000 Juden erhielten bislang Entschädigung vom Bund

Neben Einzelfallzahlungen fördert der Bund auch die häusliche Pflege und medizinische Versorgung von Holocaust-Opfern. Foto: imago images/Lehtikuva

Überlebende der Schoa und andere jüdische Opfer des Nationalsozialismus haben bis einschließlich des ersten Halbjahrs dieses Jahres knapp 1,1 Milliarden Euro an Härtefall- und sonstigen einmaligen »Wiedergutmachungs«-Zahlungen erhalten. Das gab die Bundesregierung vergangene Woche in ihrem Bericht an den Deutschen Bundestag bekannt.

VEREINBARUNG Umfasst von der Auflistung sind die Bereiche einmalige Beihilfen, laufende Beihilfen, einmalige Überbrückungsleistungen sowie die sogenannte institutionelle Förderung. Im Jahr 1992 hatten Bundesregierung und die Claims Conference ein Entschädigungsabkommen für jüdische NS-Opfer vereinbart, seit 1994 informiert die Regierung einmal im Jahr über den Stand der Auszahlungen.

Über die Einzelfallzahlungen hinaus erhalten jüdische Verfolgte mit besonders schwerem Verfolgungsschicksal laufende Beihilfen von derzeit 580 Euro im Monat. Bis zum 30. Juni 2021 hat die Bundesrepublik hierfür rund 4,6 Milliarden Euro aufgewendet.

ALTENPFLEGE Rund 428.000 jüdische Menschen weltweit erhielten Zahlungen aus Deutschland. In Israel wurden bislang 208.000 NS-Opfer finanziell entschädigt, in den USA waren es knapp 92.000. Auf dem dritten Rang der Länder mit den meisten NS-Opfern steht Russland (38.400), erst dann folgt Deutschland mit 28.500 Anspruchsberechtigten. Bewilligt und ausgezahlt werden die Gelder von der Claims Conference.

Die institutionelle Förderung umfasst zudem Maßnahmen der medizinischen Versorgung und der Altenpflege für Holocaust-Überlebende in ihrem häuslichen Umfeld. Es werden rund 300 Institutionen weltweit gefördert, die jüdischen Verfolgten im häuslichen Bereich Unterstützungsleistungen zukommen lassen. mth

Ina Czyborra

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