Die Berlinerin Yasemin Acar ist eine stadtbekannte Israel-Hasserin, eine regelmäßige Teilnehmerin von Demos, bei denen die Gewalt der Hamas bagatellisiert wird. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte sie jetzt wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, wegen Verleumdung und versuchter Körperverletzung – nicht aber für das öffentliche Verbreiten der Hamas-Parole »From the River to the Sea, Palestine will be free«.
Ob der Slogan strafbar ist, daran scheiden sich die Geister. Einige sehen darin die strafbare Verwendung des Kennzeichens der vom Bundesinnenministerium in Deutschland verbotenen palästinensischen Terrorvereinigung. Kontextabhängig wird auch eine strafbare öffentliche Billigung des Hamas-Massakers vom 7. Oktober 2023 diskutiert.
Klar ist: Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und um die Strafbarkeit bestimmter Äußerungen darf und muss in jedem Einzelfall gerungen werden. Doch wer für Israel keinen Platz auf der Landkarte lassen will, muss sich durchaus die Frage gefallen lassen, wie er oder sie es mit den Juden insgesamt hält.
Die bloße Leugnung des Existenzrechts Israels ist zwar bislang zumindest noch nicht strafbar. Was aber nicht in Ordnung ist: Wenn das Gericht es duldet, dass das Publikum bei der Urteilsverkündung in lauten Applaus ausbricht. Wenn Richter Philipp Berkolz bei der Urteilsverkündung der Verurteilten nicht nur erklärt, sie habe wegen ihres Engagements seine Hochachtung und spreche wahrscheinlich einigen Leuten aus der Seele, sondern ihr auch rät, künftig »keine Angriffsfläche zu bieten«.
Derlei Sympathiebekundungen von der Richterbank herab verfehlen Sinn und Zweck der rechtsprechenden Gewalt, Rechtsfrieden in der Gesellschaft zu stiften. Das ist politische Justiz, die es an der gebotenen Distanz und Unparteilichkeit mangeln lässt und unnötig Öl ins Feuer gießt. Damit werden die Risse, die derzeit durch die Berliner Stadtgesellschaft gehen, ganz sicher nicht gekittet.
Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Bender Harrer Krevet in Freiburg im Breisgau.