Mona Flaskamp

Signal des Rechtsstaats

Mona Flaskamp Foto: Laura Hoffmann

Dass Antisemitismus in Deutschland keinen Platz habe, ist eine oft bemühte Formulierung. Gerade im letzten Jahr waren antisemitische Ressentiments und Holocaustrelativierung jedoch häufig zu beobachten. Zumeist tritt Judenhass dabei subtil oder in codierter Form und nicht auf den ersten Blick erkennbar auf.

Bei der »Internationalen Goyim Partei« ist das anders. Ihr Antisemitismus und ihre rechtsextreme Ideologie sind eindeutig. Unverhohlen propagieren ihre Mitglieder Vernichtungsfantasien mit Parolen wie »Endlösung jetzt!« oder »Wir Goyim müssen die Juden ausrotten«. Ihr Symbol ähnelt unübersehbar dem Hakenkreuz. Die Selbstbezeichnung »Partei« ist irreführend, handelt es sich doch vielmehr um ein im digitalen Raum international agierendes Netzwerk.

Gericht Zwei mutmaßliche Gründer und ein Mitglied der Organisation müssen sich nun wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, nationalsozialistische, antisemitische und volksverhetzende Inhalte verbreitet zu haben.

Dass die Bundesanwaltschaft, die üblicherweise nur im Kontext von Terrorismus gegen Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten ermittelt, den Fall übernommen hat, zeigt, dass man das Bedrohungspotenzial zu Recht als hoch bewertet.

Es ist Aufgabe der Politik, Justiz und Geheimdienste, die Personen und Strukturen genau im Blick zu haben, um auf ihr Gefahrenpotenzial angemessen reagieren zu können.

In diesem Fall ist manches richtig gelaufen: Eine zügig eingeleitete Strafverfolgung ging mit einem konsequenten Handeln der Social-Media-Plattformen einher. Der Fall macht erneut deutlich, dass rechtsextreme Stichwortgeber keine Einzeltäter sind und nicht national isoliert handeln.

Politik Es ist Aufgabe der Politik, Justiz und Geheimdienste, die Personen und Strukturen genau im Blick zu haben, um auf ihr Gefahrenpotenzial angemessen reagieren zu können. Der Prozess muss auch dazu genutzt werden, die internationalen Verbindungen aufzudecken. Im Urteil sollte deutlich hervorgehoben werden, dass ihre Hasspropaganda keine Bagatelle im virtuellen Raum ist, sondern darauf abzielt, Gewalt zu legitimieren und letztlich zur Vernichtung aufzurufen.

Wenn wir als Gesellschaft besser darin werden wollen, Antisemitismus in die Schranken zu weisen, darf es gerade beim Umgang mit einem solch aggressiven Fall von Judenhass kein Zögern geben. Die »Goyim Partei« hat so eindeutig alle roten Linien überschritten, dass der Urteilsspruch auch ein entschiedenes Signal des Rechtsstaats sein muss.

Die Autorin ist Assistant Director for Political Affairs beim AJC Berlin.

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