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Verfassungsschutz darf »Jüdische Stimme« als extremistisch einstufen
Verfassungsschutz darf »Jüdische Stimme« als extremistisch einstufen
Der Verein hetze »kontinuierlich gegen den Staat Israel«, urteilte das Verwaltungsgericht Köln – und entschied anders als zuvor Berliner Richter
Der Verein hetze »kontinuierlich gegen den Staat Israel«, urteilte das Verwaltungsgericht Köln – und entschied anders als zuvor Berliner Richter