Raubkunst

Rückkehr der Apfelsinenfrau

»Die Apfelsinenfrau ist wieder da!«, titelte Polens bedeutendste Tageszeitung Gazeta Wyborcza auf der ersten Seite. Die Rede war von dem Gemälde Jüdin mit den Orangen Alexander Gierymskis (1849-1901). Seit 1944, kurz nach der Niederschlagung des Warschauer Aufstands, war das Bild aus dem Nationalmuseum in Warschau verschwunden.

Jetzt ist es in einem Auktionshaus in Buxtehude bei Hamburg wieder aufgetaucht. Obwohl das Bild seit Jahren auf der Fahndungsliste für NS-Raubkunst steht, hätte es dort für den Schnäppchenpreis von 4.500 Euro den Besitzer wechseln können. Der tatsächliche Wert wird auf bis zu 500.000 Euro geschätzt.

Der Galerist und Gierymski-Experte Marek Mielniczuk, der nach Deutschland reiste, um eine erste Expertise durchzuführen, erklärte nach der Prüfung: »Das ist eindeutig ein Gierymski, schlecht restauriert, aber zweifellos echt!« Nur einen Tag vor der Auktion am 28. November stellte die Staatsanwaltschaft Stade das Kunstwerk sicher.

verjährt Eva Aldag, die Eigentümerin des norddeutschen Auktionshauses, erklärte gegenüber dem polnischen Radio, das Bild für eine Kopie gehalten und deshalb das Mindestgebot so niedrig angesetzt zu haben. Sie wolle es im Februar wieder bei einer Auktion anbieten – nach einem neuen Wertgutachten. Die aktuelle Besitzerin des Kunstwerks wiederum gab an, die Jüdin mit den Orangen von ihrer Großmutter geerbt zu haben.

Diese hatte 1948 einen Industriellen und Kunstsammler aus Düsseldorf geheiratet, in dessen Sammlung sich schon damals das Bild befand, so die Erbin. Zwar sicherte Kulturstaatsminister Bernd Neumann bereits seine Hilfe bei der Rückgewinnung des geraubten Gemäldes zu, ohne jedoch konkret zu sagen, worin diese Hilfe bestehen könnte. Denn ein Prozess um die Rückgabe des Bildes hätte nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland kaum Aussicht auf Erfolg. 2001 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, demzufolge Kunstdiebstahl nach 30 Jahren verjährt.

Dies gilt zwar nicht für staatliche Sammlungen und Museen, die NS-Raubkunst in der Regel zurückerstatten, wohl aber für Kunstwerke in Privatbesitz. Wenn es einem Kunsträuber oder seinen Nachkommen gelingt, das gestohlene Werk nur lange genug zu verstecken, gehört es ihnen ganz legal nach Ablauf von 30 Jahren.

Der Anspruch des Alteigentümers auf Rückgabe erlischt. Erwirbt ein Kunstsammler in gutem Glauben ein geraubtes Bild, verfällt der Anspruch des Alteigentümers sogar bereits nach zehn Jahren. Polens Regierung versucht daher zunächst, die derzeitige Besitzerin zur freiwilligen Rückgabe des 1944 geraubten Gemäldes zu bewegen.

Präzedenzfall Die Verbitterung über den von der Bundesrepublik legalisierten NS-Kunstraub ist in Polen groß. So hatte man sich die Erfüllung des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit nicht vorgestellt. Zum 20. Jahrestag im Juni 2011 war eigentlich ein Jubelfest geplant.

Sollte die derzeitige Eigentümerin das Bild nicht freiwillig an das Nationalmuseum in Warschau zurückgeben, müsste Neumann tief in die Tasche greifen, um die Feier noch zu retten. Dies würde allerdings einen Präzedenzfall schaffen. Denn polnischen Angaben zufolge dürften sich die meisten der seit 1945 verschollenen Kunstwerke in Privatbesitz befinden. Darunter sind Bilder, die noch wertvoller sind als die Jüdin mit den Orangen, beispielsweise ein Rafael aus dem Czartoryski-Museum in Krakau.

»Zurzeit verhandeln wir über die Rück-gabe von rund 20 Kunstwerken, die während des Zweiten Weltkriegs gestohlen wurden«, erklärt Jacek Miler vom Kulturministerium in Warschau. Seine Kollegin Karina Chabowska fügt hinzu: »Der Kunstmarkt ist weltweit.

Auch wenn ein Bild von den Nazis oder Sowjets 1939 bis 1945 gestohlen wurde, kann es irgendwann eines Tages auf einer Auktion in London oder New York auftauchen.« Bis heute gelten 10.000 bis 15.000 Bilder aus den Vorkriegssammlungen Polens als verschollen.

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