Medien

Gericht: Sperrung des Twitter-Accounts von Achgut war nicht rechtens

Henryk M. Broder Foto: Marco Limberg

Die hinter dem Blog »Die Achse des Guten« stehende Achgut Media GmbH hat sich im Rechtsstreit mit dem Kurznachrichtendienst X, vormals Twitter, vor dem Landgericht Karlsruhe durchgesetzt. »Achgut hat obsiegt«, sagte der stellvertretende Pressesprecher des Landgerichts, Richter Holger Fahl, am Mittwoch. Das schriftliche Urteil werde für nächste Woche erwartet.

Ab Sommer 2022 hatten Twitter-Nutzer über den damaligen Kurznachrichtendienst zum Boykott von Unternehmen aufgerufen, die über die »Achse des Guten« Werbung geschaltet hatten. Einige Unternehmen stellten ihre Werbung der Mitteilung zufolge daraufhin ein, andere prüften solche Schritte. Die Achgut Media GmbH reagierte mit mehr als 100 inhaltlich sehr ähnlichen Tweets, in denen sie den Boykottaufrufen widersprach. Das deutete der Kurznachrichtendienst als Verstoß gegen die eigenen Regeln und sperrte den Account des Blogs.

Die Achgut Media GmbH wurde 2004 von den Publizisten Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründet. Sie betreibt unter dem Namen »Die Achse des Guten« den nach eigenen Angaben reichweitenstärksten politischen Autoren-Blog Deutschlands. epd

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