Interview

»Der Begriff ‚Schauprozess‘ ist verfehlt«

Herr Fischer, einer der Verteidiger von Gil Ofarim hat dem Landgericht Leipzig vorgeworfen, es führe einen »Schauprozess« gegen seinen Mandanten. Halten Sie den Vorwurf im Zusammenhang mit diesem Fall für angebracht?
Der Begriff »Schauprozess« erscheint mir hier - wie meist - verfehlt. Er bezeichnet ein von vornherein rechtsstaatswidriges Verfahren, das gar nicht den Zweck verfolgt, zu einem gerechten Urteil zu gelangen. Es gibt aber keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Justiz den vorliegenden Fall in irgendeiner Weise inadäquat behandelt. Dagegen gibt es zahlreiche Gründe dafür, seine Diskussion in der Öffentlichkeit, also sowohl in professionellen Medien als auch in den sogenannten sozialen Netzwerken, als gänzlich inadäquat, aufgeblasen und wenig sachgerecht anzusehen.

Die Verteidiger Ofarims haben zudem kritisiert, dass der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts ihnen nur auf dem Postwege zugestellt worden sei und nicht, wie andere Dokumente zuvor, per Fax. Deshalb hätten sie davon aus der Presse erfahren. Ist das Ihrer Ansicht nach ein gewichtiger Kritikpunkt am Gericht oder eher nebensächlich?
Ich weiß nicht, ob der Vorwurf zutrifft. Zustellungen von Justizbehörden an Rechtsanwälte erfolgen in der Regel über das »besondere elektronische Anwaltsfach« (BEA) und nicht »per Fax«. Bei mehreren Verteidigern genügt in der Regel die förmliche Zustellung an einen. Sollte es hier zu einem Fehler gekommen sein, wäre das ärgerlich, aber mit dem Begriff »eher nebensächlich« wohl zutreffend beschrieben. Ich gehe davon aus, dass der Fehler auch längst geheilt wäre. Ob die Justiz für Informationen der Presse hier verantwortlich war, kann ich nicht beurteilen.

Gegen den Vorsitzenden Richter wurden mehrere Befangenheitsanträge gestellt. Außerdem wurde moniert, dass der Fall der zweiten Kammer des Landgerichts zugewiesen wurde, welche üblicherweise für schwere Verbrechen zuständig sei. Ofarims Anwälte haben daraus den Schluss gezogen, dass das Verfahren von Seiten des Gerichts »aufgeblasen« wird. Ist das Ihrer Ansicht nach ein schlagkräftiges Argument oder nur Anwalts-PR?
Es ist schon nicht erkennbar, was mit dem Begriff »zugewiesen« gemeint sein soll. Die Zuständigkeit von Spruchkörpern ergibt sich nicht aus Einzel-Zuweisungen, sondern aus dem Geschäftsverteilungsplan, der vorab für ein ganzes Jahr beschlossen wird und von dem nur in besonderen Fällen durch Entscheidung des Gerichtspräsidiums - eines von den Richtern gewählten Gremiums - abgewichen werden darf. Hier könnte mit der Kritik gemeint sein, dass eine Anklage zum Landgericht als unangemessen angesehen werde. Dies zu entscheiden, liegt allerdings im Beurteilungsspielraum der Anklagebehörde.

Eine Anklage zum Landgericht kann nach § 74 Gerichtsverfassungsgesetz auch wegen der Bedeutung des Falles erfolgen, was sich nicht auf die Straferwartung bezieht, sondern, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, auch auf das besonders große Interesse von Medien und Öffentlichkeit gestützt werden kann. Rechtsfehlerhaft sind eine solche Beurteilung sowie die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht nur, wenn sie sich als »objektiv willkürlich« darstellen, wenn es also an jeglichen Sachgründen fehlt. Das kann ich hier nach meinem Kenntnisstand nicht erkennen.   

Sehen Sie generell einen Unterschied in der »Qualität« von Strafprozessen, die sich mit medial stark diskutierten Fällen befassen, und solchen, bei denen es zwar um vergleichbare Beschuldigungen geht, die aber in der Öffentlichkeit kaum oder gar nicht diskutiert werden?
Es können medial besonders intensiv verfolgte oder skandalisierte Verfahren insgesamt schwieriger für alle Beteiligten sein, insbesondere weil oder wenn sie von zahlreichen öffentlichen Spekulationen, auf Unkenntnis beruhenden Fehldeutungen oder auf Effekte ausgerichteten Nebenschauplätzen begleitet werden. Daraus ergeben sich aber nach meiner Erfahrung keine generellen Unterschiede der »Qualität« von Hauptverhandlungen oder Urteilen.

Warum nicht?
Fast alle Gerichte haben inzwischen vielfältige Erfahrungen auch mit medial besonders herausgestellten Verfahren. Die Prozessordnung sorgt im Übrigen dafür, dass die Verfahren auch unter solchen Bedingungen ordnungsgemäß geführt werden können. Die vielfach üblichen spekulativen Erwägungen darüber, ob es Bonus- oder Maluseffekte durch »Prominenz« und/oder deren mediale Erzeugung gebe, halte ich für durchweg verfehlt.

Das Interview mit dem Strafrechtsexperten und ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof führte Michael Thaidigsmann.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Meinung

Warum Erwin Rommel kein Vorbild für die Bundeswehr sein kann

Der Mythos vom ritterlichen »Wüstenfuchs« überlagert bis heute die wahre Geschichte hinter dem Nazi-General. Umso dringender ist eine Beschäftigung mit seiner Biografie

von Benjamin Ortmeyer  07.05.2026

Kino

Historiendrama: »Andor Hirsch« - Ein jüdischer Junge im Nachkriegs-Ungarn

»Andor Hirsch« ist ein Historiendrama um einen jüdischen Jungen, der im Ungarn der 1950er Jahre mitten in den Nachwehen des gescheiterten Volksaufstands in eine Identitätskrise gerät - als er erfährt, wer sein Vater ist

von Kira Taszman  07.05.2026

Zahl der Woche

60 bis 75 Minuten

Fun Facts und Wissenswertes

 07.05.2026

Satire

Wie die Jüdische Allgemeine in 80 Jahren entsteht

Die KI braucht keinen Urlaub und macht nie Fehler: Eine Vorausschau

von Ralf Balke  07.05.2026

Redaktion

Die Menschen hinter der Jüdischen Allgemeinen

Wer textet und redigiert, gestaltet, illustriert und organisiert heute die Jüdische Allgemeine? 19 Menschen, neun Ressorts – wir stellen uns vor

 07.05.2026

Presse

Laut und deutlich

Jüdische Zeitungen verstanden sich stets als Stimme ihrer Leserschaft. Daran hat sich auch in Deutschland bis heute wenig geändert

von Philipp Lenhard  07.05.2026

Presse

Stimme des Neubeginns

Anfang 1946 kehrten Karl und Lilli Marx aus dem britischen Exil nach Deutschland zurück und übernahmen in Düsseldorf die Herausgeberschaft eines jüdischen Gemeindeblattes. Im Laufe der Jahre ging daraus die Jüdische Allgemeine hervor. Porträt eines Vermittlerpaares

von Ralf Balke  07.05.2026

Zeitungsproduktion

Mit Papier, Schere und Klebestift

Texte kamen per Fax, Manuskripte per Post. Unsere ehemalige Kollegin erinnert sich, wie früher die Allgemeine Jüdische Wochenzeitung gemacht wurde

von Heide Sobotka  07.05.2026

Essay

Herzenstexte auf gedrucktem Papier

Unsere Autorin begann beim Fernsehen, war lange Zeit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und schreibt heute für die Jüdische Allgemeine. Eine Liebeserklärung

von Maria Ossowski  07.05.2026