Welterbe

Bauarbeiten für Besucherzentrum am Mainzer Judensand beginnen

Der Friedhof »Auf dem Judensand« in Mainz Foto: IMAGO/epd

Am Gelände des als Unesco-Weltkulturerbe anerkannten jüdischen Friedhofs in Mainz haben die Arbeiten für ein Besucherzentrum begonnen. Der Holzbau solle im kommenden Jahr fertiggestellt sein, kündigte Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) am Montag bei einem Besuch auf dem Mainzer Judensand an: »2026 würden wir gerne die Eröffnung feiern.« In der Zwischenzeit laufe die Restaurierung historischer Grabsteine auf dem Gelände weiter. Grabsteine würden dabei stabilisiert und Inschriften gesichert. Das oberhalb des abschüssigen Friedhofsareals gelegene Besucherzentrum soll einen Rundblick über das Gräberfeld ermöglichen.

Der Bau soll auf einer Gesamtfläche von 140 Quadratmetern neben einem Ausstellungsraum mit Multimediastationen auch ein Büro und ein Lager umfassen. Das Friedhofsgelände soll auch die erneuerte Umzäunung aufgewertet werden. Die Gesamtkosten der Arbeiten bezifferte Haase auf rund fünf Millionen Euro, die überwiegend von der Stadt Mainz aufgebracht werden. Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fördert das Vorhaben.

Der Mainzer Judensand war 2021 gemeinsam mit den Zeugnissen der alten jüdischen Gemeinden in Worms und Speyer in die Welterbeliste der Unesco aufgenommen worden. Die Juden in den Städten Speyer, Worms, Mainz bildeten einst den Bund der sogenannten SchUM-Gemeinden, der als Zentrum des mittelalterlichen westeuropäischen Judentums gilt. Auf dem Friedhofsgelände befinden sich insgesamt über 1.700 historische Grabsteine, von denen 180 noch aus der Blütezeit der SchUM-Gemeinden stammen.

Bislang ist der Friedhof nur im Rahmen von Führungen begehbar, künftig soll er nach Angaben der Stadt an vier Tagen in der Woche für Besucher zugänglich gemacht werden, das Besucherzentrum soll fünf Tage in der Woche geöffnet sein. Da nach zahlreichen Pogromen und dem Abbruch vieler Grabsteine nicht mehr zu erkennen ist, wo sich überall einst Gräber befanden, ist es auch künftig nicht gestattet, sich frei auf dem Areal zu bewegen. Dadurch soll die Totenruhe gewahrt bleiben.

Der 1926 eingerichtete sogenannte Denkmalfriedhof mit Grabsteinen, die sich ursprünglich an anderen Orten befunden hatten, wird für die Öffentlichkeit grundsätzlich tabu bleiben, da sich auch dort einst zerstörte oder in der Erde versunkene Gräber befinden. epd

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