Justiz

Antisemitischer Hass gegen Gil Ofarim

Gil Ofarim Foto: imago images/Future Image

Justiz

Antisemitischer Hass gegen Gil Ofarim

Gericht in Sachsen verurteilt Mann zu sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung

 27.07.2022 20:42 Uhr Aktualisiert

Zwei Monate Haft mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert: So endete am Montag der Prozess gegen einen 38-Jährigen aus Niesky in der Oberlausitz am Amtsgericht in Weißwasser. Der Richter sah den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, weshalb er nun den Angeklagten zu sieben Monaten Gefängnis verurteilte.

Der Hintergrund: Der Mann aus Niesky hatte einen Beitrag des Presseportals »Tag 24« auf Facebook, in dem der Vorfall rund um den Sänger Gil Ofarim und seine Vorwürfe gegen das Personal des Westin-Hotels Leipzig thematisiert wurde, mit dem Satz kommentiert: »In Buchenwald wäre er mit seinem Davidstern gern gesehen.«

FORDERUNG Seine Verteidigerin wollte diesen Satz ins Positive gewendet wissen. Der Angeklagte hätte nach einem Besuch der Gedenkstätte vor Ort den Eindruck gewonnen, dass in der Jugendherberge in Buchenwald Zeitzeugen oder Prominente, die dort auch immer wieder Vorträge hielten, gern gesehene Gäste seien. Deswegen hatte sie Freispruch für ihren Mandanten gefordert.

Doch der Amtsrichter fand diese Argumentation wenig überzeugend. Das Vorstrafenregister des Angeklagten war offensichtlich zu lang, um ihn selbst mit einer Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen.

»In Buchenwald wäre er mit seinem Davidstern gern gesehen«, schrieb der Angeklagte. Seine Verteidigerin wollte diesen Satz ins Positive gewendet wissen.

Auch hatte der Mann gegenüber den Polizeibeamten, die bei ihm eine Wohnungsdurchsuchung durchführten, zu Protokoll gegeben, dass er den Musiker mit seinen Worten auf Facebook verächtlich machen wollte. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht selbst stand für einen Kommentar dazu am Dienstagmorgen auf Anfrage nicht zur Verfügung.

VERDÄCHTIGUNG Gil Ofarim steht derzeit selbst im Mittelpunkt eines Verfahrens. So hat die Staatsanwaltschaft Leipzig vor über vier Monaten Anklage gegen ihn wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung erhoben. Der Musiker hatte zuvor nach besagtem Vorfall im Westin-Hotel am Abend des 4. Oktober vergangenen Jahres im Internet den Vorwurf erhoben, ein Mitarbeiter des Hauses habe sich ihm gegenüber antisemitisch geäußert. 

Dafür habe es jedoch keinen ausreichenden Tatverdacht gegeben. Die 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig hat aber bis dato noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob das Hauptverfahren gegen Gil Ofarim überhaupt eröffnet wird. ja

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