Paris

Macron möchte helfen, Mörder von Sarah Halimi vor Gericht zu bringen

In Gedenken an Sarah Halimi Foto: Getty Images / istock

Frankreichs Präsident Emanuel Macron möchte die jüdische Gemeinschaft des Landes dabei unterstützen, den Mörder von Sarah Halimi vor Gericht zu bringen. Dies erklärte Macron am Sonntag. Wie die Jewish Telegraphic Agency meldete, werde er eine Gesetzesänderung anstreben, um zu verhindern, dass ein solcher Fall noch einmal auftritt.

Das oberste französische Berufungsgericht hatte vergangene Woche die Entscheidung der unteren Instanz bestätigt, dass der Mörder nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne, weil er vor der Tat zu viel Marihuana geraucht habe und den Mord in einem »Anfall von Wahn« verübte.

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Der Präsident der französisch-jüdischen Dachorganisation CRIF, Francis Kalifat, kommentierte die Entscheidung der Berufungsrichter mit den Worten: »Von nun an können in unserem Land Juden also ungestraft gefoltert und getötet werden.«

Drogen In einer seltenen und kontroversen Kritik des französischen Justizsystems sagte Macron, dass der Konsum von Drogen und das daraus resultierende »Verrücktwerden« nicht dazu führen dürften, die strafrechtliche Verantwortung von Tätern aufzuheben.

»Es ist nicht meine Aufgabe, eine Gerichtsentscheidung zu kommentieren, aber ich möchte der Familie, den Angehörigen des Opfers und all unseren jüdischen Bürgern, die auf einen Prozess warteten, meine herzliche Unterstützung und die Entschlossenheit der Republik aussprechen, sie zu beschützen«, sagte Macron der Pariser Zeitung »Le Figaro«.

Er fügte hinzu: »Ich möchte, dass der Justizminister so bald wie möglich eine Gesetzesänderung vorlegt.«

TAT Sarah Halimi, eine 65-jährige orthodoxe Jüdin, starb 2017, nachdem sie von ihrem Nachbarn, einem damals 27-jährigen Mann, unter »Allahu akbar«-Rufen zusammengeschlagen, getötet und aus dem Fenster ihrer Pariser Wohnung geworfen worden war.

Der Täter sitzt seit Halimis Tod in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik und soll dort noch mindestens 16 Jahre bleiben. Die Angehörigen wollen nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.  tok

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