Warschau

»Kein Fall für Juristen«

Jan Tomasz Gross Foto: picture alliance / AP Photo

Herr Gross, wie bewerten Sie das Urteil im Warschauer Prozess gegen die beiden Holocaust-Forscher Barbara Engelking und Jan Grabowski?
Es ist skandalös, dass das Gericht den Fall überhaupt angenommen hat. Es liegt nicht in der Kompetenz von Richtern, ein Urteil über die Geschichte zu fällen.

Laut dem Urteil sollen sich die Wissenschaftler bei der Klägerin dafür entschuldigen, dass sie deren Onkel in ihrem Buch als Judenretter, aber auch als Nazi-Kollaborateur bezeichnet haben.
Die Richterin hat der Nichte von Edward Malinowski das Recht auf den »Kult des Gedenkens an einen Verstorbenen« zugestanden. Aber wie soll dann Geschichte geschrieben werden? Nein, weder die Klägerin noch sonst jemand hat ein Recht darauf, dass über Verwandte nur positiv berichtet wird.

Wird das Urteil Auswirkungen auf die weitere Schoa-Forschung in Polen haben?
Ja, denn gerade junge Leute werden es sich künftig ganz genau überlegen, ob sie sich in einer ideologisch so aufgeheizten Stimmung noch mit polnisch-jüdischen Themen befassen. Denn ein kleiner Fehler, der immer passieren kann, würde nicht durch eine öffentlich-wissenschaftliche Debatte aus dem Weg geräumt, sondern vor Gericht landen.

Welche Fehler wären das?
Schwer zu sagen, was den Klägern noch alles einfallen wird. Hier waren es zwei Fehler: Engelking hatte irrtümlich zwei Edward Malinowskis für eine Person gehalten. Doch dies hatte keine Auswirkung auf den Ruf des Judenretters. Zur ganzen Wahrheit gehört aber, dass er der Jüdin, die er gerettet hatte, Geld und einen Pullover raubte sowie später andere Juden an die Deutschen verriet. Der zweite Fehler war eine fehlende Fußnote, mit der Engelking diese Aussage hätte dokumentieren müssen. Gerade bei sehr langen und mit Fußnoten gespickten Texten kann das schon einmal vorkommen. Normalerweise ist das keine große Sache.

Wieso wurden dann Engelking und Grabowski wegen dieser fehlenden Fußnote vor Gericht gezerrt?
Weil hinter der Klägerin, einer einfachen, heute über 80-jährigen Frau, die rechtsnationale Stiftung »Reduta – Festung des guten Namens« steht. Sie fühlt sich dazu berufen, bei jeder sich bietenden Gelegenheit den »guten Ruf Polens« zu verteidigen. In ihrer Klageschrift hatte sie sogar das »Recht auf Nationalstolz« eingefordert, wobei die polnische Nation als »Nation von Judenrettern« definiert wurde. Diese Geschichtspolitik betreibt seit Jahren auch Polens Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS).

Ist es sinnvoll, dass Engelking und Grabowski in Berufung gehen wollen?
In jedem Fall! Dieses Urteil darf keinen Bestand haben. Ich bin überzeugt, dass es in der zweiten Instanz aufgehoben wird. Denn Juristen sollen Verbrechen aufklären und nicht über die Geschichte zu Gericht sitzen.

Mit dem polnisch-jüdisch-amerikanischen Historiker sprach Gabriele Lesser.

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