Schweden

Berufung gegen Gerichtsentscheid eingelegt

Der im Gazastreifen geborene 22-Jährige hatte den Anschlag 2017 verübt. Danach verschärfte die Polizei die Sicherheitsvorkehrungen rund um jüdische Einrichtungen. Foto: dpa

Mehrere Staatsanwälte haben vergangene Woche bei Schwedens Oberstem Gerichtshof Berufung gegen die Entscheidung eines Revisionsgerichts eingelegt, einen palästinensischen Einwanderer nicht abzuschieben.

Der im Gazastreifen geborene 22-jährige Feras Alnadim hatte im Dezember 2017 gemeinsam mit zwei weiteren Männern einen Anschlag auf die Göteborger Synagoge verübt. Als Alnadim den Molotowcocktail warf, hielten sich 20 Jugendliche in der Synagoge auf, verletzt wurde niemand.

gefängnis Anhand von Aufzeichnungen einer Sicherheitskamera konnte die Polizei Alnadim identifizieren. Er wurde festgenommen und im Juni zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Danach soll er abgeschoben werden. Anders als die beiden anderen Täter besitzt Alnadim keine schwedische Aufenthaltserlaubnis, sein Antrag auf Asyl wurde bereits vor dem Anschlag auf die Synagoge abgelehnt.

Der Appell der Staatsanwälte bezieht sich auf die Entscheidung des Berufungsgerichts für Westschweden, das vor einigen Wochen geurteilt hat, Alnadim nicht abzuschieben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass er eine Straftat beging, »die als Bedrohung für andere Juden wahrgenommen werden« und Israel deshalb »an der Sache interessiert sein könnte«. Würde man ihn nach Palästina abschieben, könne man seine »grundlegenden Menschenrechte nicht schützen«.

Jüdische Organisationen und die israelische Botschaft protestierten gegen die Entscheidung. Israels stellvertretende Botschafterin in Stockholm, Efrat Hochstetler, kritisierte, die Berufungsrichter hätten »ein politisches Urteil« gefällt, »das nicht auf der Realität in Israel basiert«. Israel sei »kein Land, das Menschen am Flughafen abfängt und sich rächt, sondern ein demokratisches Land mit Rechtsstaatlichkeit«.

Todesstrafe Die Staatsanwälte wandten sich vergangene Woche an den Obersten Gerichtshof, »weil es keinen Grund zu der Annahme gibt, dass der Mann bei seiner Rückkehr nach Palästina der Todesstrafe, Folter oder anderer unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sein wird«.

Aron Verständig, der Präsident des Rates der schwedischen jüdischen Gemeinden, nannte den Appell der Staatsanwälte eine »wichtige Entscheidung«. Die jüdische Gemeinschaft erwarte, dass der Oberste Gerichtshof anordnen werde, Alnadim abzuschieben. ja

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