Madrid

Antragsfrist abgelaufen

Spanien senkte die Hürden für rückkehrwillige Sefarden. Foto: Thinkstock

Anfang dieser Woche ist eine Vierjahresfrist zu Ende gegangen, innerhalb derer sich Nachfahren von Sefarden, die vor 500 Jahren aus Spanien vertrieben wurden, um die spanische Staatsbürgerschaft bewerben konnten. Wie Beamte am Dienstag in Madrid gegenüber Journalisten erklärten, beantragten mehr als 132.000 Personen einen spanischen Pass.

Das Parlament in Madrid hatte im Oktober 2015 ein Gesetz verabschiedet, das einen »historischen Fehler« von König Ferdinand und Königin Isabella beheben sollte. Die beiden Herrscher hatten 1492 im sogenannten Alhambra-Edikt befohlen, die Juden des Landes zu taufen oder auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen.

Die Vorfahren der Antragsteller waren im 15. Jahrhundert vertrieben worden.

Historiker gehen davon aus, dass damals in Spanien mindestens 200.000 Juden lebten. Viele flohen, andere blieben im Land und lebten ihr Judentum im Verborgenen, einige wenige ließen sich taufen.

Verbindung Nach dem Gesetz von 2015 konnten diejenigen, die ihre jüdische Herkunft und ihre »besondere Verbindung« zu Spanien nachweisen, die Staatsbürgerschaft beantragen. Mehr als die Hälfte der Anträge wurde im vergangenen Monat eingereicht.

Die überwiegende Mehrheit der Antragsteller lebt in Lateinamerika, rund 20.000 in Mexiko, gefolgt von 15.000 Venezolanern und 14.000 Kolumbianern. Mehr als 4000 Bewerbungen kamen aus Argentinien und rund 3000 aus Israel.

Die Bewerber mussten nicht jüdisch sein, aber eine »besondere Verbindung« zu Spanien nachweisen können.

Aufgrund des langen und komplizierten Prozesses erhielten bisher nur rund 6000 Antragsteller die Staatsbürgerschaft.

Dokumente Bei der Beantragung mussten die Bewerber ihre sefardische Herkunft durch genealogische Dokumente oder durch das Zeugnis eines Rabbiners nachweisen, der die Papiere nach Spanien brachte und von einem örtlichen Notar beglaubigen ließ.

Die Bewerber mussten nicht jüdisch sein, aber eine »besondere Verbindung« zu Spanien nachweisen können. ja

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