Corona-Pandemie

Wer darf nach Israel – und wer nicht?

Die sogenannte »grüne Liste«

Viereinhalb Millionen Besucher bereisten Israel 2019 – ein Rekord. Und dann, im Frühjahr dieses Jahres, war alles vorbei. Durch die Covid-19-Pandemie kam die Tourismusindustrie von Naharija bis Eilat komplett zum Erliegen. Noch immer sind ausländische Touristen in Israel nicht erlaubt. Offiziell sind bis zum 1.10. die Grenzen für sie zu.

FEIERTAGE Wann sie wieder geöffnet werden, ist derzeit nach offiziellen Angaben noch nicht klar. Einige meinen, es könnte nach den Hohen Feiertagen so weit sein, wenn die Zahlen der Neuinfektionen – die liegen derzeit noch immer bei rund 2000 pro Tag – zurückgehen. Offiziell bestätigt ist es nicht.

Zwar fliegen wieder einige Fluggesellschaften von und nach Israel, darunter Lufthansa, Delta und Aegean Airlines, doch momentan ist es lediglich israelischen Staatsangehörigen sowie in Israel lebenden Ausländern und Besuchern mit vorheriger Sondergenehmigung erlaubt, ins Land einzureisen.

Besonders verwirrend ist die Situation im internationalen Flugverkehr, da sie von den Covid-Infektionszahlen und daraus resultierenden Bestimmungen der verschiedenen Länder abhängt.

Da sich die Regeln und Vorgaben häufig ändern, gibt es nicht selten Fehlinformationen oder Angaben, die bereits am nächsten Tag nicht mehr gelten. Sogar offizielle Stellen wollen sich oft nicht festlegen und geben selten konkrete Auskunft. Besonders verwirrend ist die Situation im internationalen Flugverkehr, da sie von den Covid-19-Infektionszahlen und daraus resultierenden Bestimmungen der verschiedenen Länder abhängt.

In der vergangenen Woche veröffentlichte das Gesundheitsministerium in Jerusalem eine Liste mit 21 Ländern, die derzeit auf der Corona-Landkarte als grün eingezeichnet sind: Österreich, Italien, Estland, Bulgarien, Großbritannien, Georgien, Deutschland, Dänemark, Hong Kong, Ungarn, Griechenland, Jordanien, Lettland, Litauen, Neuseeland, Slowenien, Finnland, Kanada, Zypern, Kroatien und Ruanda. Die aktuelle Liste ist unter gov.il/en einzusehen und wird entsprechend der weltweiten Entwicklungen angepasst.

ZWISCHENSTOPP Bei der Ankunft in Israel aus den oben genannten Ländern müssen sich Reisende derzeit nicht mehr in Quarantäne begeben, sofern sie sich dort mindestens 14 Tage vor der Reise aufgehalten haben. Der Wegfall der Quarantäneregelung gilt auch für Reisen aus diesen genannten Ländern, die einen Zwischenstopp in einem »roten« Land beinhalten, gibt das Ministerium an. Allerdings nur dann, wenn dabei das Flughafengelände nicht verlassen wird. 

Darüber hinaus müssen derzeit ausländische Reisende nach Israel, also jene ohne israelischen Pass, vor dem Beginn ihrer Reise eine Sondergenehmigung eines israelischen Konsulats in ihrem Heimatland besorgen (das gilt nicht für Menschen, die über einen israelischen Personalausweis, Tehudat Zehut, verfügen). Die Sondergenehmigung ist Pflicht für Ausländer, egal, ob das Land, aus dem sie anreisen, zu den grünen oder roten Ländern gehört. Letzteres beeinflusst lediglich, ob nach der Ankunft eine Quarantäne notwendig ist oder nicht.

Welcher Ausländer eine Genehmigung erhalten kann, um nach Israel einzureisen, ist auf der Website der Regierung einzusehen: https://www.gov.il/en/departments/news/border_closing_coronavirus_14062020  

Dazu gehören beispielsweise Experten, Sportler oder Künstler, die von Israel die Erlaubnis zur Ankunft erhalten, Schüler und Studenten, die das kommende akademische Jahr beginnen, sowie Eltern oder Geschwister von lone soldiers (in Israel allein lebenden Soldaten). Ehepartner oder Kinder von Israelis, die einen ausländischen Pass haben, werden ebenfalls mit Bestätigung ins Land gelassen.

Alle Reisenden – Israelis und Nicht-Israelis – müssen sich weniger als 24 Stunden vor ihrem Flug auf der Website des Gesundheitsministeriums anmelden.

Auch dürfen bestimmte Personengruppen zu verschiedenen Anlässen einreisen. Beispielsweise die Großeltern zur Geburt ihres Enkelkindes (einen Monat vor der Geburt bis zu einen Monat danach), die Eltern, Geschwister und Großeltern zur Hochzeit oder Bar-/Batmizwa und zu einer Beerdigung.

GESUNDHEITSERKLÄRUNG Generell gilt: Alle Reisenden – Israelis und Nicht-Israelis – müssen sich weniger als 24 Stunden vor ihrem Flug auf der Website des Gesundheitsministeriums anmelden und ein Dokument mit persönlichen Informationen sowie eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Derzeit steht es ausschließlich auf Hebräisch zur Verfügung.

Die Bestätigung der Erklärung, die nach dem Ausfüllen per E-Mail an den Reisenden geschickt wird, muss ausgedruckt und zum Flughafen mitgebracht werden. Ohne diese Bestätigung ist es den Fluggesellschaften untersagt, die Passagiere zu befördern – und dann findet keine Reise nach Israel statt.

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