Israel

»Katastrophale Zustände«

Das Ayalon-Gefängnis in Ramla Foto: Flash 90

Veröffentlichte Berichte der Ombudsstelle des Justizministeriums in Jerusalem zeichnen ein erschütterndes Bild der Haftbedingungen palästinensischer Sicherheitsgefangener in israelischen Gefängnissen. Die staatlichen Inspektoren dokumentieren systematische Gewalt durch Wärter, chronischen Nahrungsmangel, medizinische Vernachlässigung sowie katastrophale hygienische Zustände, die zu Krankheitsausbrüchen führen.

Es handelt sich um die ersten offiziellen Prüfberichte einer staatlichen Institution zu den Haftbedingungen seit dem 7. Oktober 2023. An jenem Tag hatten von der Hamas angeführte Terroristen südliche israelische Gemeinden überfallen, bei Massakern mehr als 1.200 Menschen ermordet und 251 als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.

Nach dem Überfall und den dabei begangenen Gräueltaten verbot die Regierung die bis dahin üblichen Besuche des Roten Kreuzes bei palästinensischen Gefangenen.

Einjähriger Rechtsstreit um Veröffentlichung

Die Berichte des Ombudsmannes wurden erst nach einem einjährigen Rechtsstreit mit der Vereinigung für Bürgerrechte in Israel (ACRI) veröffentlicht, da das Justizministerium die Herausgabe zunächst verweigert hatte.

Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Moked befinden sich derzeit 1293 verurteilte Gefangene, 3328 Untersuchungshäftlinge und 3385 Verwaltungshäftlinge ohne Gerichtsverfahren in israelischen Gefängnissen. Zudem sind 1237 Terroristen aus Gaza als sogenannte »unrechtmäßige Kämpfer« inhaftiert. Die Zahlen lassen sich nicht unabhängig überprüfen, weil es offiziell keine Angaben gibt.

Inspektoren besuchten im Jahr 2024 die Gefängnisse Ketziot, Megiddo, Rimon und Shita. Während Shita als einzige Einrichtung als angemessen eingestuft wurde, beschrieben die Prüfer die Zustände in den übrigen Gefängnissen als »unwürdig für die Unterbringung von Menschen« und dokumentierten wiederholte, unnötige und ungerechtfertigte Gewalt.

Besonders schwer wiegen die Befunde aus dem Gefängnis Ketziot. Bei drei Besuchen berichteten sämtliche befragten Gefangenen von systematischer Gewalt, insbesondere beim Verlassen der Zellen, auf dem Weg zur Krankenstation, zu Anwälten oder zu Gerichtsanhörungen. Die Inspektoren sahen Verletzungen durch enge Fesselungen, dokumentierten Schläge in nicht videoüberwachten Bereichen und leiteten besonders schwere Vorwürfe wegen möglicher Strafbarkeit direkt an die Generalstaatsanwaltschaft weiter. Viele Gefangene gaben an, aus Angst vor Misshandlungen auf medizinische Versorgung oder Rechtsberatung verzichtet zu haben.

Oberster Gerichtshof: »Der israelische Gefängnisdienst ist gesetzlich verpflichtet, grundlegende Lebensbedingungen zu gewährleisten, einschließlich ausreichender Nahrung.«

Hinzu kamen akuter Nahrungsmangel und massive Unterernährung. Bei frühen Besuchen beschrieben die Inspektoren abgemagerte Gefangene, Ohnmachten und gravierende gesundheitliche Beschwerden. Zwar habe sich die Ernährungslage später leicht verbessert, doch von ausreichender Versorgung könne weiterhin keine Rede sein. Auch der Zugang zu Wasser war zeitweise stark eingeschränkt. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits im September 2025 entschieden, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist.

Die Richter urteilten infolge von Beschwerden von Gefangenen und aufgrund von Äußerungen des rechtsextremen Ministers für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir (Otzma Jehudit), der sich öffentlich für eine Verschlechterung der Haftbedingungen für Palästinenser ausgesprochen hatte. Ben-Gvir hat die Aufsicht über den israelischen Gefängnisdienst und dessen Politik. Die Kläger argumentierten, dass die Gefangenen seit Kriegsbeginn unter extremem Hunger und schlechter Lebensmittelqualität litten. Sie bezeichneten die Vorgehensweise als illegal und nach israelischem sowie internationalem Recht gleichbedeutend mit Folter.

Die Richter des Obersten Gerichtshofes bestätigten einstimmig, »dass der israelische Gefängnisdienst (IPS) gesetzlich verpflichtet ist, grundlegende Lebensbedingungen zu gewährleisten, einschließlich ausreichender Nahrung zur Erhaltung der Gesundheit, und dass alle Gefangenen Zugang zu den Mahlzeiten gemäß dem Gefängnismenü haben müssen«.

Als »äußerst katastrophal« bewerteten die Prüfer der Ombudsstelle zudem die hygienischen Bedingungen: fehlende Reinigungsmittel, kaum Waschmöglichkeiten, massive Überbelegung und eingeschränkter Zugang zu Duschen und Toiletten. Diese Zustände begünstigten schwere Krankheitsausbrüche, insbesondere die Krätze, verursacht durch Milben, die in drei der vier untersuchten Gefängnisse grassierte. Teilweise erhielten Gefangene keine oder nur wirkungslose medizinische Behandlung.

Gefängnisleitungen wiesen die Vorwürfe zurück

Ähnliche Missstände stellten die Inspektoren auch in Megiddo und Rimon fest: wiederholte Gewalt, Demütigungen, mangelhafte Ernährung, extreme Überbelegung, fehlende Hygiene und unzureichende medizinische Versorgung. In Rimon wurden Gefangene bis zu 23 Stunden täglich in überfüllten, schlecht belüfteten Zellen festgehalten. Allesamt Bedingungen, die laut Bericht eine »zusätzliche, unzulässige Bestrafung« darstellten.

Die Gefängnisleitungen wiesen die Vorwürfe zurück und erklärten: Gewalt werde nicht systematisch angewendet, Hygieneartikel würden regelmäßig verteilt, und der Einsatz von Fesseln erfolge gesetzeskonform zum Schutz der Sicherheit.

Ein Sprecher des israelischen Gefängnisdienstes erklärte, man arbeite daran, »jegliche Formen von Gewalt durch Gefängniswärter zu bekämpfen«, und dass »alle Meldungen über Gewalt gründlich untersucht werden«.

Die Berichte der Ombudsstelle dokumentieren die Stellungnahmen der Anstaltsleitungen ausdrücklich, machten jedoch klar, dass dem »detaillierte, übereinstimmende Aussagen zahlreicher Gefangener sowie die Beobachtungen der Prüfer« entgegenstehen würden. Eine Stellungnahme der Regierung in Jerusalem gibt es bislang nicht.

Minister Ben-Gvir hat sich wiederholt mit den harten Bedingungen gebrüstet, die er palästinensischen Gefangenen auferlegt hat. Er machte nie einen Hehl daraus, dass er persönlich dafür verantwortlich sein wolle, die Bedingungen für Palästinenser in Haftanstalten »nicht lebenswert« zu machen. Wurde er kritisiert, legte er nach.

Die veröffentlichten staatlichen Berichte legen nahe, dass die Politik konkrete, schwerwiegende Folgen hat. Menschenrechtsorganisationen betonen, die dokumentierten Zustände seien kein Ausnahmezustand, sondern das Ergebnis von mangelnder Kontrolle und politischen Entscheidungen.

Kommentar

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