Das Jerusalemer Bezirksgericht hat Elimelech Stern aus Beit Schemesch zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 22-jährige ultraorthodoxe Jeschiwa-Student wurde wegen Kontakts mit einem ausländischen Agenten und Verschwörung schuldig gesprochen. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Schekel (2727 Euro).
Nach Ansicht des Gerichts stand Stern im Jahr 2024 über einen längeren Zeitraum mit einer iranischen Geheimdienstmitarbeiterin in Verbindung, die unter dem Decknamen »Anna« auftrat. Im Auftrag dieser Agentin führte er mehrere Missionen aus und erhielt dafür Zahlungen in Kryptowährungen.
Zur Umsetzung der Aufträge rekrutierte er weitere israelische Staatsbürger. Zu den Aktivitäten gehörten unter anderem das Anbringen von Plakaten mit sicherheitsrelevanten, nationalistischen Botschaften, das Einsammeln eines Mobiltelefons sowie Geldübergaben im öffentlichen Raum in Jerusalem und Tel Aviv.
In der Urteilsbegründung stellte Richterin Miriam Lomp klar, dass es sich um schwere Straftaten mit erheblichem Gefährdungspotenzial handele. »Die Tat, wegen der der Angeklagte verurteilt wurde, ist schwerwiegend und birgt ein großes Potenzial, die Sicherheit des Staates zu beschädigen und sogar seine Existenz zu untergraben«, schrieb sie. Zugleich erklärte das Gericht, das Strafmaß sei vergleichsweise moderat ausgefallen, da Stern aus finanziellen Motiven gehandelt habe und nicht aus ideologischer Überzeugung.
Besonders belastend wertete das Gericht, dass Stern bereits früh den Verdacht hegte, bei seiner Kontaktperson könne es sich um eine ausländische Agentin handeln. Dieser Verdacht habe sich verstärkt, als die Aufträge zunehmend einen eindeutig sicherheitsrelevanten Charakter angenommen hätten. »Der Kontakt mit einem ausländischen Agenten schädigt die Sicherheit aufgrund der Gefahr, Informationen – bewusst oder unbewusst – an den Feind weiterzugeben, insbesondere wenn dieser Kontakt in Drohungen gegen Menschen in Israel mündet«, heißt es weiter in der Begründung.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert und vor einer wachsenden Bedrohung durch ausländische Geheimdienste gewarnt, die israelische Bürger innerhalb des Landes anwerben. Seit der Anklage gegen Stern seien mehr als 30 weitere Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe eingeleitet worden. Richterin Lomp betonte in diesem Zusammenhang: »Die Schwere der Taten wird zusätzlich dadurch erhöht, dass es sich um einen israelischen Staatsbürger handelt, dem der Staat Vertrauen entgegenbringt.« ja