Ostjerusalem

Zwei Uhrzeiten, drei Pässe

von Wladimir Struminski

Wenn Ostjerusalemer Araber dieser Tage im Westen der Stadt unterwegs sind, sehen sie in den Augen ihrer jüdischen Mitbürger Misstrauen. In den vergangenen fünf Monaten haben arabische Bewohner Ostjerusalems vier Terroranschläge verübt. Prävention war kaum möglich: Araber aus Ostjerusalem haben israelische Personalausweise. Dies stellt die Israelis vor einen Zwiespalt: Soll der jüdische Staat die arabischen Wohnviertel behalten? Das diktiert eine nach 1967 gepredigte Ideologie, derzufolge »ganz Jerusalem die untrennbare, ewige Hauptstadt Is- raels« ist. Oder sollen die fraglichen Stadtteile, wie Vizepremier Chaim Ramon fordert, aus Sicherheitsgründen wieder dem Westjordanland zugeschlagen und, so Ramon, »wie Ramallah, Dschenin, Bethlehem und Nablus« behandelt werden? Nach dem jüngsten Bulldozeranschlag sprachen sich 43 Prozent der Israelis für eine Teilung der Stadt aus. Der ehemalige Jerusalemer Polizeikommandeur Arie Amit hält den offiziellen Status Ostjerusalems als integraler Teil der israelischen Hauptstadt ohnehin für eine Fiktion. Die Ostjerusalemer Araber, so Amit, nutzten die ihnen zuerkannten Rechte, ohne sich in irgendeiner Weise zu Israel zu bekennen.
Seinen jetzigen Status erhielt Ostjerusalem unmittelbar nach dem Sechstagekrieg. Damals ermächtigte die Knesset die Regierung, das israelische Rechts- und Verwaltungssystem auf jeden Teil des ehemaligen britischen Mandatsgebiets Palästina auszudehnen. Von dieser Befugnis machte das Kabinett im Falle Jerusalems Gebrauch – nachdem es den Ostteil durch Eingemeindungen von sechs auf 70 Quadratkilometer erweitert hatte. Davon waren mehr als 20 Anrainerkommunen im Westjordanland betroffen, darunter auch die beiden heute so übel beleumundeten Viertel Dschebel Mukaber und Tzur Baher. Eine ausdrückliche Annexion bedeutete der Verwaltungsschritt zwar nicht, er war aber faktisch nicht weit davon entfernt.
Die ihnen angetragene israelische Staatsangehörigkeit schlugen die meisten Ostjerusalemer Araber aus. Sie begnügten sich mit dem Status des »ständigen Einwohners«, der ihnen Wohn-, Arbeits- und Sozialrechte sowie die uneingeschränkte Freizügigkeit in ganz Israel verleiht. Sie dürften auch an den Munizipalwahlen teilnehmen, die sie aber aus Protest gegen die israelische Herrschaft boykottieren. Heute sind in Ostjerusalem rund 270.000 Araber zuhause. Sie leben zwischen drei Welten: Innerhalb Israels führen sie den blauen Personalausweis mit der Menora-Abbildung mit. In den Autonomiegebieten sind sie Palästinenser, und wenn sie ins Ausland reisen, haben sie meistens einen jordanischen Pass.
Nach 1967 hat Israel auch eine Reihe jüdischer Stadtteile errichtet. In diesen leben heute knapp 200.000 Juden, also vier Zehntel aller jüdischen Jerusalemer. International wird die Eingliederung Ostjerusalems durch Israel nicht anerkannt. Aus Sicht der Völkerfamilie sind alle 1967 eingemeindeten Viertel Teil des Westjordanlandes und damit besetztes Gebiet. Selbst die USA sprechen von israelischen »Siedlungen« in Ostjerusalem. Nach vorherrschender internationaler Auffassung stellen die jüdischen Stadtteile außerhalb des vor 1967 zu Israel gehörenden Westjerusalems einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar, und zwar gegen die vierte Genfer Konvention. Diese verbietet die Umsiedlung von Zivilisten einer Besatzungsmacht in besetzte Gebiete. Diesem Vorwurf begegnet Israel mit dem Hinweis, Ostjerusalem, wie das ganze Westjordanland, sei 1967 nicht das Gebiet eines souveränen Staates gewesen. Vielmehr habe Jordanien das Westjordanland 1949 besetzt. Die 1950 vom Haschemitischen Königreich ausgesprochene Annexion wurde interna- tional nicht anerkannt. Daher gelte das in Artikel 49 der Konvention verankerte Umsiedlungsverbot nicht.
Israel unterscheidet juristisch zwischen dem nicht ins israelische Rechtssystem eingegliederten Westjordanland und Ostjerusalem. Eine der Folgen: Die Aus- setzung der Siedlungstätigkeit im Westjordanland, zu der sich Israel nach der Friedenskonferenz von Annapolis verpflichtet hat, gilt nach israelischer Auffassung nicht für Ostjerusalem. Dieses, belehrte Bauminister Seew Boim US-Außenministerin Condoleezza Rice, gehöre zu Israel und dürfe trotz des im Westjordanland geltenden Baustopps weiterbesiedelt werden. Das sieht die Welt anders: So betrachten ausländische Regierungen Personen, deren Haus im Stadtosten steht, nicht als Bürger Israels. Ein Beispiel: In den Jahren 1980 bis 1983 durften sich Israelis, sofern sie in Israel lebten, nach einer bilateralen Vereinbarung mit der Bundesrepublik in die deutsche Rentenversicherung einkaufen. Wer seinen Antrag mit einer Ostjerusalemer Wohnadresse versah, wurde mit der Begründung abgewiesen, er sei kein Bewohner des Staates Israel.
Selbst die Uhrzeit kann in Ostjerusalem völkerrechtlich umstritten sein. Weil die Sommerzeit in Israel und in den palästinensischen Gebieten unterschiedlich geregelt ist, ergibt sich Jahr für Jahr eine Übergangszeit, in der die israelische Uhr von der palästinensischen um eine Stunde abweicht. Danach richten sich auch offizielle Gäste, wenn sie den Ostteil der Stadt besuchen. So kann ein westlicher Regierungsvertreter zwei Termine zur gleichen Zeit wahrnehmen. Er trifft sich um zwei Uhr nachmittags für eine knappe Stunde mit Israelis, fährt anschließend zu seinen palästinensischen Gastgebern und ist pünktlich um 14 Uhr da.

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