NPD-Verbotsantrag

Verfahren

von Julia Albrecht

Auf der Innenministerkonferenz im brandenburgischen Bad Saarow vom 16. bis 18. April wollen die Innenminister der Länder erneut über ein mögliches Verbot der rechtsextremen NPD beraten. Bei dem Streit über die Frage, ob die Regierung ein erneutes Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen soll, geht es sowohl darum, ob ein Verbot das richtige Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus ist, als auch darum, ob ein solches Verfahren überhaupt erfolgreich sein könnte.
Für ein Verbotsverfahren spricht, dass sich eine Organisation, die die Grundfesten des Rechtsstaats bekämpft, nicht als Partei bezeichnen soll. Dafür spricht auch, dass ein Verbot der NPD ihr auch die derzeitigen Privilegien nehmen würde, wie die Beanspruchung von Steuergeldern oder das Recht, in öffentlichen Gebäuden politisch aktiv zu sein. Schließlich, so ein weiteres Argument, würde man mit einem Verbot die Anhänger der NPD delegitimieren, die derzeit für sich in Anspruch nehmen, einer demokratischen Partei anzuhängen.
Gegen ein Verbot spricht, dass es womöglich nichts nützt. Es gibt schon jetzt jede Menge anderer Gruppierungen und Kameradschaften, die bei einem NPD-Verbot fortbestehen und eventuell sogar Zuwachs verzeichnen würden. Jene, die gegen einen erneuten Verbotsantrag sind, vertreten die Auffassung, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus politisch gewonnen werden muss.
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sind gebrannte Kinder, wenn es um das NPD-Verbotsverfahren geht. Es ist nur fünf Jahre her, als unter Rot-Grün diese drei Verfassungsorgane eine Klage vor dem höchsten deutschen Gericht anstrengten und kläglich scheiterten. Was war geschehen? War die NPD nicht verfassungsfeindlich genug, um verboten zu werden?
Diese Frage wurde nie geklärt. Vielmehr wurde das Verfahren durch Beschluss am 18. März 2003 eingestellt, ohne dass je in der Sache verhandelt wurde. Eine Sperrminorität von drei Richtern sah die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens selbst gefährdet. Denn eine Vielzahl der Äußerungen, auf die sich die Bundesregierung zum Beweis der Verfassungsfeindlichkeit der NPD gestützt hatte, kam von NPD-Vorstandsmitgliedern, die als V-Leute für den Verfassungsschutz arbeiteten.
Die Richter legten nahe, dass sich die Antragsteller, also Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, Mittel bedient hätten, die ihrerseits rechtsstaatlichen Maßstäben nicht genügten. »Das verfassungsgerichtliche Parteiverbot, die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde, braucht ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, Transparenz, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit des Verfahrens«, heißt es in dem Beschluss. »Das Gericht kann seine Aufgabe der Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens nur dann wahrnehmen, wenn auch die zur Antragstellung berechtigten Verfassungsorgane die ihnen zugewiesene Verfahrensverantwortung erkennen und wahrnehmen.« Eine zentrale Forderung aus dem Beschluss von 2003 lautet: »Spätestens mit der öffentlichen Bekanntmachung der Absicht, einen Antrag zu stellen«, müssen die staatlichen Stellen »ihre Quellen in den Vorständen einer politischen Partei ‚abgeschaltet‘ haben«. Bei einem erneuten Verbotsverfahren müssten die Innenminister der Länder gemeinsam agieren und für die Dauer eines Verfahrens jeglichen Kontakt zu ihren V-Leu- ten abbrechen. Unwahrscheinlich, dass hierbei alle Innenminister mitspielen würden.
Eine andere Frage ist, ob ein erneuter Verbotsantrag in der Sache Erfolg haben könnte. Nach Artikel 21 GG genügt es, dass eine Partei darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Unerheblich ist, ob sie dieses Ziel auch umzusetzen in der Lage ist. Es gibt andere Meinungen, wonach die Gefahr konkret sein muss. Wie sich das Bundesverfassungsgericht hierzu stellen würde, ist schwer vorherzusagen. Einig sind sich die Parteien darin, dass ein Scheitern eines Verbotsantrags, egal aus welchen Gründen, ein Super-GAU wäre. Es würde die NPD stärken, deren Anhängern und Wählern den Eindruck vermitteln, eine demokratische Partei zu unterstützen – und das Ansehen der Verfassungsorgane schmälern.

Die Universität Pennsylvania will nicht auf die Forderung eingehen, Daten jüdischer Mitarbeitenden zu veröffentlichen.

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