privat

Raub oder Recht

von Rabbiner Asher Meir

Wir erleben gerade ein neues Scharmützel im Krieg, der zwischen der Unterhaltungsindustrie und der Elektronikbranche tobt. RealNetworks hat unter dem Namen »RealDVD« ein neues Programm herausgebracht, das DVDs kopiert, und wurde postwendend von der Motion Picture Association of America (MPAA) verklagt.
Musik-CDs zu kopieren ist längst gang und gäbe. Musikkonsumenten sind daran gewöhnt, CDs sofort auf andere Geräte wie Computer oder MP3s zu übertragen. Für diesen Zweck steht ihnen ein reiches An-
gebot an Kopierprogrammen zur Verfügung, mit denen Musikdateien kopiert und in vielen Fällen umcodiert werden, zum Beispiel als MP3-Dateien, die die um-
fangreichen Dateien einer CD komprimieren. Wer ein Lied einmal gekauft hat, ist technisch in der Lage, es auf eine beliebige Anzahl von Geräten zu kopieren.
Ist Kopieren legal? Diese juristische Frage führt uns in ein Dickicht von rechtlichen und vertraglichen Bestimmungen. Verstößt der Konsument, der die Kopie an-
fertigt, gegen das Gesetz (das Urheberrecht) oder einen Vertrag (die Lizenzvereinbarung)? Und was ist mit der Kopiersoftware? Sie könnte gegen gesetzliche Be-
stimmung der Digitalen Rechteverwaltung (Digital Rights Management, DRM) verstoßen, zum Beispiel gegen den in den USA verbindlichen Digital Millennium Copyright Act, der die Herstellung und Verbreitung von Technologien zur Umgehung des Kopierschutzes zur Straftat erklärt. Hat der Softwarehersteller einen Vertrag mit dem Inhaber des Urheberrechts, der be-
stimmt, die Anfertigung von Kopien unter kontrollierten Rahmenbedingungen zuzulassen, verstößt die Software auch gegen das Vertragsrecht.
Die Musikbranche ist nicht glücklich über die vielen Kopierprogramme – vor allem weil es mit ihnen ein Leichtes ist, Lieder an jemanden zu übertragen, der für die CD nicht bezahlt hat –, hat sich mit der Situation aber offenbar abgefunden. Für den legitimen Kunden erhöht sich der Wert beträchtlich, da es inzwischen viel weiter verbreitet ist, Musik von digitalen Abspielgeräten zu hören als von Original-CDs. Branchenvertreter gestehen inzwischen zu, dass das Kopieren für den persönlichen Gebrauch mit einem zweiten Gerät rechtens ist. Ihre Strategie im Fall von Musik-CDs besteht darin, Endverbraucher zu belangen, die von ihnen nicht käuflich erworbene Musik kopieren oder Dritten Kopien zur Verfügung stellen – nicht aber die Vertreiber von Kopiersoftware.
Im Gegensatz dazu verfolgt die Unterhaltungsbranche eine recht aggressive Po-
litik, wenn es um das Kopieren von Film-DVDs geht. Das erste große Verfahren wurde gegen Kaleidescape angestrengt, den Hersteller eines hochwertigen Produkts, das es ermöglicht, DVDs zu archivieren.
Die »Copyright Control Association« (CCA), die die Lizenz für DVD-Spieler erteilt, verklagte das Unternehmen und machte geltend, die Produktion dieses Produkts verstoße gegen die Lizenz, die Kaleidescape ausschließlich für die Herstellung eines DVD-Geräts erhalten habe. Der Fall wurde im vergangenen Jahr zugunsten Ka-
leidescapes entschieden; das Urteil hat allerdings weniger mit dem Recht an geistigem Eigentum zu tun, es ging vielmehr um eine enge Auslegung des spezifischen Wortlauts der Lizenz.
RealNetworks beansprucht genau wie Kaleidescape zweierlei: Im Hinblick auf das Urheberrecht wird behauptet, beim Archivieren selbst handele es sich um eine rechtmäßige Verwendung. So lautete die Urteilsbegründung in einem Präzedenzfall gegen Sony Betamax im Jahr 1984, in demzeitversetztes Fernsehen als entsprechende Nutzung erlaubt wurde. Im Hinblick auf die Lizenz wird behauptet, es liege kein Lizenzverstoß vor, da die archivierte Kopie auf die gleiche Weise wie das Original verschlüsselt sei.
Die Motion Picture Association ging so-
fort vor den Kadi, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, mit der Begründung, RealDVD versetze die Verbraucher in die Lage, ja animiere sie geradezu, den Kopierschutz zu umgehen, vor allem wenn sie Spielfilme ausleihen. »Ausleihen, klauen, zurückgeben« nennt die MPAA diese Praxis. Ich kann es der MPAA nicht verdenken, dass sie diese Klage angestrengt hat. Aber ich glaube, dass sie aussichtslos und überflüssig ist.
Warum aussichtslos? Wie Sony im Betamax-Fall am eigenen Leib erfuhr, muss man sich seine Schlachten sorgfältig aussuchen, sonst steht man am Ende mit einem Präzedenzfall da, der gegen einen selbst gerichtet ist. Höchstwahrscheinlich wird das Gericht das Gleiche sagen wie vor 20 Jahren: Wer das Recht erworben hat, etwas anzusehen, hat aufgrund von fair use auch das Recht, es ein wenig später anzusehen – das heißt die Herstellung einer Kopie von einer DVD, die einem ge-
hört, gilt als entsprechende Nutzung. Ist dieses Recht erst einmal zugestanden, folgt daraus, dass die Verwendung eines Geräts, das für eine solche Anfertigung von Kopien entworfen wurde, ebenfalls legitim ist; es wurde nicht für die Herstellung von Raubkopien konzipiert.
Warum überflüssig? Die »Gefahr«, dass Menschen ausgeliehene Spielfilme kopieren, erscheint mir nicht besonders groß. Der für die Filmindustrie angeblich daraus erwachsende Verlust besteht darin, dass Filme ausgeliehen, statt gekauft oder nur einmal, statt zweimal ausgeliehen werden. Aber DVD-Filme kommen zum Ausleihen sowieso erst dann auf den Markt, nachdem ihr Verkauf seinen Höhepunkt überschritten hat. Und für den Verkauf kommen sie erst auf den Markt, nachdem die Besucherzahlen in den Kinos stark abgenommen hat. Das heißt der Verleih stellt für den Verkauf von Filmen keine spürbare Konkurrenz dar. Und wie oft kommt es vor, dass sich jemand den gleichen Film zweimal ausleiht? Vielleicht erhöht sich so die Zahl der Ausleihen sogar, wenn sich die Leute viele Filme holen, um sie zu ar-
chivieren, darunter vielleicht jede Menge, die sie niemals sehen werden.

Der Autor ist Forschungsdirektor des »Business Ethics Centers of Jerusalem«
www.besr.org

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