Genf

Kleiner Grenzverkehr

von Peter Bollag

Genf, die zweitgrößte Stadt der Schweiz, gilt als tolerant und weltoffen. Daran hat auch der jüngste – noch immer unaufgeklärte – Brandanschlag auf eine Synagoge wenig geändert. Die UN-Stadt hat allerdings auch ihre dunkle Seite: Juden und Muslime durften ihre Toten nämlich bis vor Kurzem nicht im Kanton bestatten, in dem sie gelebt, gebetet und natürlich auch Steuern bezahlt hatten.
Ironischerweise geht diese Diskriminierung ausgerechnet auf den Kulturkampf der protestantisch geprägten Stadt, die sich »Kanton und Republik« nennt, des späten 19. Jahrhunderts zurück. Den hatte sie eigentlich gegen Papst und Katholizismus geführt. Wegen der strikten Trennung von Staat und Kirche war den Stadtvätern eben auch die konfessionell geprägte Beerdigung ein Graus – und sie verboten sie kurzerhand.
Erstaunlicherweise überlebte dieses Gesetz bis in die jüngste Gegenwart – obwohl es gegen den geltenden Schweizer Verfassungsartikel zur Religionsfreiheit verstieß. Und – ebenso erstaunlich – lange nachdem die jüdische Gemeinde im Jahr vor der Französischen Revolution im Vorort Carouge auch einen Friedhof einrichten und diesen im Laufe der Zeit sogar vergrößern konnte.
Schuld an dieser Situation war auch ein über Jahrzehnte geltendes stillschweigendes Arrangement zwischen den Behörden und der im 20. Jahrhundert auf zwischenzeitlich über 4.000 Seelen angewachsenen jüdischen Gemeinde. Ein Arrangement, welches die Neue Zürcher Zeitung kürzlich als eine Lösung bezeichnete, die »in ihrer Spitzfindigkeit von einem subtilen chassidischen Rabbiner ausgeheckt sein könnte«: Die Genfer Juden begraben ihre Toten nämlich seit 1920 im Vorort Veyrier – direkt an der franko-schweizerischen Grenze. Das Friedhofstor liegt noch in der Eidgenossenschaft, die Gräber selbst aber schon in Frankreich. Ein Schild weist darauf hin, dass nur »zollfreie Waren« aus der Schweiz via diesen Übergang ausgeführt werden dürfen. Lebensrettend wurde dieser grenzüberschreitende Friedhof während der Besetzung Frankreichs durch die Nazis: Nicht wenigen Flüchtlingen gelang so die Flucht in die Schweiz, bis der Friedhof 1943 von der deutschen Armee abgeriegelt wurde.
Auch für die Muslime wurde im Laufe der Zeit eine ähnliche Regelung gefunden. Dabei werden über 90 Prozent der muslimischen Bewohner des Grenzkantons nach ihrem Tod in ihre frühere Heimat zurückgeflogen und dort begraben. Trotzdem stellt sich der jüdischen und der muslimischen Minderheit ein ähnliches Problem: Die jüdischen und muslimischen Friedhöfe haben nämlich bald keinen Platz mehr für weitere Gräber, in spätestens 15 Jahren ist der Platz trotz doppelstöckiger Belegung so weit belegt, dass keine Beerdigungen mehr stattfinden können. Denn muslimische Gräber dürfen so wie jüdische nicht aufgehoben werden.
Nun war der Kanton Calvins gefordert, eine neue Lösung zu finden. Womit er sich schwerer tat als vielleicht erwartet: Denn die Idee von konfessionellen Parzellen (also eigentlich kleinen »Inseln«) auf den christlichen Kantons-Friedhöfen, die ausdrücklich als »Privat« bezeichnet werden sollten, mit der sich die Vertreter von Juden und Muslimen anfreunden konnten, fiel bei der ersten Beratung im Genfer Kantonsparlament im letzten Herbst durch.
Dies darum, weil sich in dieser Frage eine Art unheiliger Allianz gebildet hatte – zwischen einer dogmatischen Linken, die grundsätzlich gegen private Friedhöfe votierte, und einer ideologischen Rechten, die nichts wissen wollte vom Abrücken von der Staatsideologie der strikten Trennung von Kanton und Kirche –, die diesen Gesetzesentwurf scheitern ließ.
Vermutlich, weil sich Genf diese Intoleranz auf die Dauer doch nicht leisten kann, klappte es im zweiten Anlauf in diesem Frühjahr endlich: Das revidierte Friedhofsgesetz, das die konfessionellen Parzellen beinhaltet, erhielt im Großen Rat vor einigen Wochen die nötige Mehrheit.
Den Hardlinern von rechts und links wurden allerdings einige Zugeständnisse gemacht: Die Parzellen dürfen weder gegeneinander abgegrenzt sein noch dürfen sie »auffällige Zeichen« der Religion des Verstorbenen aufweisen – was immer damit genau gemeint ist.

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