Altersarmut

Wie weiter bei den Renten?

Vielen Älteren bleibt nur die Grundsicherung. Foto: SandraMatic

Die Zahlen sprechen für sich: Während rund 2,4 Prozent der deutschen Rentner auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sind, liegt die Quote bei den jüdischen Zuwanderern bei 50 Prozent.

Seit vielen Jahren ist die Verbesserung der sozialen Lage von älteren jüdischen Zuwanderern deshalb ein wichtiges Anliegen des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Zentralwohlfahrtsstelle (ZWST).

Gespräche Um dieses Anliegen umzusetzen, werden mit den jeweiligen Bundesregierungen regelmäßig politische Gespräche geführt und Gesetzesinitiativen angestoßen. Denn im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, für Härtefälle wie bei den sogenannten Kontingentflüchtlingen einen »Ausgleich durch eine Fondslösung« zu prüfen.

In einem Rundschreiben an die Landesverbände, das Präsidium, das Direktorium und die Mitglieder der Altersarmutkommission haben Zentralratspräsident Josef Schuster und ZWST-Präsident Abraham Lehrer vor den nächsten Gesprächen, die voraussichtlich im September stattfinden sollen, nun die aktuellen Entwicklungen vorgestellt.

So wurde zum Beispiel bei einem Termin Ende Juni mit Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus einem Prozess der Härtefallregelung für DDR-Renten berichtet, die als »mögliche Blaupause einer Lösung« für jüdische Zuwanderer dienen könnte.

Härte Derzeit würden die Gespräche zur Finanzierung auf Bund-Länder-Ebene allerdings stocken, »da beteiligte Bundesländer sig­nalisiert hätten, eine gesetzliche Regelung außerhalb einer Härtefallregelung zu bevorzugen«, heißt es in dem Schreiben. Zudem wurde erneut angeregt, »das Vertreibungsschicksal insgesamt als Härte zu werten«.

Jüdische Zuwanderer sind vor dem Rentengesetz immer noch nicht gleich. Denn eine pauschale Gleichstellung jüdischer Zuwanderer und Spätaussiedler gestaltete sich schwierig. Spätaussiedler gelten im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes als Deutsche und erhalten Leistungen nach dem Fremdrentengesetz. Dieses Gesetz besagt, dass Berechtigte so behandelt werden sollen, als hätten sie ihr Versichertenleben in Deutschland verbracht, nicht im Herkunftsland.

Situation Jüdische Zuwanderer sind davon nach aktueller rechtlicher Situation ausgeschlossen. Zumal eine Gleichsetzung mit Spätaussiedlern viele der circa 140.000 nach dem 6. Mai 1996 Eingewanderten als Aufstocker in der Grundsicherung belassen würde, da Menschen, die nach diesem Datum nach Deutschland kamen, nur noch maximal 25 Rentenpunkte erhalten.

Die Regelsätze, die in der Grundsicherung im Alter festgelegt seien, heißt es in dem Papier, würden »nach Auffassung von CDU, SPD, FDP, Grünen und AfD« eine »soziale Errungenschaft darstellen, die Armut verhindert«. In der Praxis bietet sich ein anderes Bild.

Stichprobe Eine stichprobenartige bundesweite Erhebung durch Zentralrat und ZWST von 1000 Fällen ergab, dass »beispielsweise 687 Befragte« einen akademischen Abschluss im Herkunftsland erworben hatten.

Bei nur 151 Personen wurde dieser in Deutschland anerkannt. »323 Zugewanderte konnten einen Rentenanspruch begründen, die mittlere Höhe 151 Euro reicht jedoch nicht aus, um ohne ergänzende Sozialleistungen den Lebensunterhalt bestreiten zu können.« ja

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