Berlin

Vorrang fürs Leben

Ein 74-jähriger Mann, der nach einem Schlaganfall schwer pflegebedürftig ist, verweigert offensichtlich die Nahrungsaufnahme immer mehr. Seine Tochter besucht ihn regelmäßig im Pflegeheim und versorgt ihn liebevoll mit Speisen, der Mann isst jedoch immer weniger, ja, er kneift die Lippen »wie ein störrisches Kind« zusammen, um nicht essen zu müssen. Die Pflegeleitung redet auf die Tochter ein, den Vater künstlich per Magensonde ernähren zu lassen. Sie ist sich jedoch sicher, ihr Vater hätte eine solche Behandlung abgelehnt.

Mit diesem Fall aus der ärztlichen Praxis führt Michael de Ridder, Chefarzt der Rettungsstelle am Berliner Urban-Krankenhaus, in das Thema des diesjährigen Ethik-Forums im Jüdischen Krankenhaus ein. Es geht um Patientenwillen, Selbstbestimmung und Schutz des Lebens.

Das Ethik-Forum findet zum zweiten Mal statt, Initiator ist Chefarzt Richard Stern, Veranstalter der Förderverein Freunde des Jüdischen Krankenhauses Berlin. Es handelt sich um eine Fortbildung für Ärzte und Pflegepersonal, zugleich dient es der Patienteninformation.

perspektive Die rund 120 Teilnehmer hö-ren am vergangenen Sonntagabend Patrick Stafler, Kinderarzt vom Schneider Child-ren’s Medical Center in Israel, der die jüdisch-ethische Sicht der Dinge skizziert. Traditionell habe das Leben Vorrang vor allen anderen Werten, betont Stafler. So müssten alle Gesetze und Gebote erfüllt werden, das Wichtigste aber sei, Leben zu retten. Dafür könne man notfalls andere Gebote brechen, zum Beispiel am Schabbat arbeiten. Der Körper sei eine Leihgabe, Ju-den dürften ihr Leben auf keinen Fall selber beenden. Doch bedeute dies nicht, dass Leben um jeden Preis verlängert werden müsse.

Es gebe Ausnahmen. Insbesondere wenn die Krankheit sich in einem hoffnungslosen Stadium befinde oder die Behandlung riskant oder schmerzhaft sei, müsse sie nicht durchgeführt werden. Der Patient müsse aber zum Ausdruck bringen, dass er nicht behandelt werden möchte. Deshalb werde teilweise in Israel bei künstlicher Beatmung eine Art Zeitschaltuhr verwendet, die nach drei Tagen das Gerät abschalte, so dass immer wieder Zustand und Wille des Patienten ermittelt werden müss-ten. Dadurch könne man das Problem umgehen, eine Behandlung zu unterbrechen, denn es handele sich jedes Mal um die Aufnahme einer erneuten Behandlung.

Recht Rechtsanwalt Jörg Rehmsmeier verdeutlicht anhand von Patientenverfügungen, wie schwierig die Lage für Ärzte oftmals sei, auch und gerade, wenn sie die Selbstbestimmung des Patienten in den Mittelpunkt ihres Handelns stellten. Tatsächlich müsse zum Beispiel geklärt werden, ob der Patient nicht eine ganz andere Situation im Hinterkopf hatte, als er festlegte, keine künstliche Beatmung oder Ernährung zulassen zu wollen. Im Zweifelsfalle könne sich der Arzt immer auf das Prinzip berufen »in dubio pro vita«, im Zweifel für das Leben.

Richard Stern, Ärztlicher Leiter des Zentrums für Herzinsuffizienz im Jüdischen Krankenhaus Berlin, betont, dass der Patient grundsätzlich im Mittelpunkt stehe und ein Recht auf Selbstbestimmung und Würde habe. Für Fälle, in denen es schwerwiegende Differenzen zwischen Arzt und Patient oder dessen Angehörigen gibt, steht im Jüdischen Krankenhaus das Klinische Ethik-Komitee zur Verfügung. Das Gremium, dessen Vorsitzender Richard Stern ist, »kann jederzeit um Vermittlung gebeten werden«.

Nuancen Er erläutert, dass es zwischen der christlichen und jüdischen Ethik Unterschiede in »Nuancen der Einschätzungen« gebe. Aber grundsätzlich würden die Prinzipien, die im Jüdischen Krankenhaus gelten, sich nicht von denen anderer Krankenhäuser unterscheiden. »Wir leben in Deutschland, hier gelten die Gesetze.« Und im klinischen Alltag gehe es immer darum, »eine einvernehmliche, individuelle Lösung für jeden Patienten zu finden«.

Der Patient aus Michael de Ridders Bericht wurde übrigens künstlich ernährt und verstarb allein. Seine Tochter konnte es nicht ertragen, ihn in diesem Zustand zu sehen, und besuchte ihn deshalb zum Schluss nicht mehr.

Eine versöhnliche Geschichte zum Schluss: Als bei der 70-jährigen Schwiegermutter von Chefarzt Richard Stern eine schwere Erkrankung der Herzkranzgefäße diagnostiziert und ihr eine Operation nahegelegt wurde, lehnte sie entschieden ab. Der Kardiologe war in der Zwickmühle. Er nutzte einen Trick: Oma und Enkelkind hatten eine gemeinsame Reise geplant. »Das kann ich nicht zulassen«, sagte er seiner Schwiegermutter, »es ist mir zu riskant, dir meinen Sohn anzuvertrauen«. Da die Oma sich die Reise mit ihrem Enkelkind sehnlichst wünschte, stimmte sie der Operation letztlich zu. Dies war vor zwölf Jahren – der 82-Jährigen gehe es heute sehr gut, berichtet Stern.

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