Rechtsextremismus

Platzverweis für Heinz Meyer

Als »Gefährder« eingestuft: Heinz Meyer (M.) Foto: Marina Maisel

Die Stadt München hat dem Rechtsex­tremisten Heinz Meyer die Rote Karte gezeigt. Er darf den Jakobsplatz mit der Synagoge und dem Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde nicht mehr betreten. IKG-Präsidentin Charlotte Knob­loch hatte einen entsprechenden Antrag gestellt.

Auslöser für den Platzverweis waren Meyers Auftritte im Frühsommer. Mit einem Plakat in der Hand wetterte er auf dem Jakobsplatz mitten in der Stadt gegen die jüdische Religion. Doch das ist nach Überzeugung von Charlotte Knobloch nur Kosmetik. »Es geht hier nicht um Religion«, stellt sie klar, »es geht darum, dass viele Menschen, die in die Synagoge oder ins Gemeindezentrum kommen, einfach Angst vor ihm haben. Dieses verwerfliche Spiel ist Antisemitismus.«

verfassungsschutz Die Erkenntnisse, die die Behörden im Lauf der vergangenen Jahre über Heinz Meyer gewonnen haben, machen den Angstfaktor nachvollziehbar. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz etwa hält ihn für einen »maßgeblichen Aktivisten der rechtsextremistischen Szene«. Sein Name taucht auch auf der Behördenliste mit den 43 gefährlichsten Rechtsextremisten in Deutschland auf, Meyer wird als sogenannter Gefährder eingestuft.

Auslöser für den Platzverweis waren Meyers Auftritte im Frühsommer.

Die »Kameraden« Meyers aus der Neonazi-Szene kommen auch zu den unsäglichen »Pegida«-Aufmärschen, die er in München organisiert. An der ersten Pegida-Demonstration 2015 nahmen nach Erkenntnissen der Polizeibehörden rund 80 gewaltbereite Neonazis teil. Dazu zählten zum Beispiel ein verurteilter Helfer des NSU (»Nationalsozialistischer Untergrund«), aber auch zwei eng mit Meyer verbundene Mitglieder der verbotenen »Kameradschaft Süd«.

Derartige Verbindungen sind es, die in der jüdischen Gemeinde Unruhe und Angst auslösen. Immerhin waren es Mitglieder der »Kameradschaft Süd«, die einen Bombenanschlag bei der Grundsteinlegung des jüdischen Gemeindezentrums planten.

ermittlungsverfahren Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe führt bereits seit 2012 ein Ermittlungsverfahren gegen Heinz Meyer. Es geht dabei um den Verdacht der Gründung einer terroristischen Vereinigung.

Zum mehr als zweifelhaften Repertoire des Neonazis gehören auch Auftritte wie bei einer Kundgebung der Rechtsextremisten auf dem »Platz der Opfer des Nationalsozialismus«. Ausgerechnet hier, direkt neben dem symbolhaften »Ewigen Licht«, zitierte Meyer den wohl bekanntesten Satz von NS-Propagandaminister Joseph Goebbels: »Wollt ihr den totalen Krieg?« Dass bei diesem »Event« auch die »Reichskriegsflagge« und der Hitlergruß gezeigt wurden, verstärkt nur noch das ohnehin tiefbraune Image des Rechtsextremisten.

Mit einer Klage und einem Eilantrag beim Münchner Verwaltungsgericht will Meyer das Betretungsverbot wieder zu Fall bringen.

Schon im vergangenen Jahr hat die SPD-Stadtratsfraktion einen Antrag gestellt, für den »Platz der Opfer des Nationalsozialismus« und für den Jakobsplatz ein generelles Versammlungsverbot zu verhängen. Auch IKG-Präsidentin Charlotte Knobloch hat sich diesem Antrag angeschlossen. Nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats (KVR) der Stadt München wird dieser Antrag gerade bearbeitet. KVR-Sprecherin Dagmar Weber machte deutlich, dass der Platzverweis für Heinz Meyer eine rechtlich schwierige Einzelfallentscheidung gewesen sei. Ob sie hält, ist noch offen.

Mit einer Klage und einem Eilantrag beim Münchner Verwaltungsgericht will Meyer das Betretungsverbot wieder zu Fall bringen. Beim Verwaltungsgericht liegt der Vorgang seit einem Monat. Wie der Gerichtssprecher Florian Huber sagte, sei aber noch keine Entscheidung gefallen. Derzeit liefen noch Fristen für Stellungnahmen.

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