Fussball

Harte Strafen für den 1. FC Neukölln

Foto: Thinkstock

Das Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes hat einen Spieler vom Fußballverein 1. FC Neukölln in der Verhandlung gegen den TuS Makkabi Berlin wegen antisemitischen Verhaltens schuldig gesprochen und für zehn Spiele auf Bewährung gesperrt. Darüber hinaus sieht es das Gericht als erwiesen an, dass wegen Messer-Morddrohungen seitens des Kickers mit mutmaßlich arabischen Wurzeln ein Abbruch des Kreisliga-Matches gegen den jüdischen Verein am 18. Oktober notwendig war.

Das Gericht erklärte zudem in seinem Urteil, dass der Spieler mit seinen Äußerungen sehr wahrscheinlich bewusst auf die sogenannte Messer-Intifada in Israel angespielt hat. Diese Annahme liege nahe, so das Gericht weiter, da der Spieler gewusst haben müsse, dass es sich bei Makkabi um einen jüdischen Verein handelt. Das Gericht sah es in diesem Zusammenhang auch als relevant an, dass ein Neukölln-Spieler ein T-Shirt mit der Aufschrift »I Love Palestine« bei der Begegnung trug.

Faustschlag Ein weiterer Spieler des Neuköllner Vereins wurde vom Sportgericht für zwölf Spiele gesperrt, die Strafe wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen Kicker des jüdischen Vereins mit einem Faustschlag verletzt hatte. Vor dem Sportgericht gestand er seinen Fehler ein und entschuldigte sich bei dem Makkabäer. Nicht zutreffend ist es nach Einschätzung des Gerichts, dass ein weiterer Neuköllner Spieler denselben Makkabi-Kicker auch mit einem Kopfstoß attackiert habe.

Wegen des antisemitischen Verhaltens werden dem 1. FC Neukölln als Strafe drei Punkte abgezogen. Darüber hinaus wird der Klub zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 500 Euro verurteilt und muss zudem für die Prozesskosten aufkommen. Das Spiel vom 18. Oktober wird als Sieg von Makkabi in Höhe von 6:0 gewertet.

In der kommenden Woche wird das Urteil den beiden Vereinen in schriftlicher Form zugestellt. Beide Klubs können dann innerhalb einer Frist von 14 Tagen entscheiden, ob sie die Gerichtsentscheidung annehmen oder in Berufung gehen und die nächsthöhere Instanz der Sportgerichtsbarkeit anrufen.

Meteor Ein ähnlicher Vorfall bei einem Spiel vom TuS Makkabi Berlin liegt nur wenige Wochen zurück. Erst Ende August war die dritte Makkabi-Mannschaft beim Kreisliga-Spiel gegen den BFC Meteor 06 Opfer antisemitischer Beleidigungen geworden.

Das erst neu gegründete Team, das in der untersten Klasse am Spielbetrieb teilnimmt, wurde während des gesamten Spiels gegen den BFC Meteor 06 III judenfeindlich beleidigt. »Wegen erwiesener rassistischer Verfehlungen in mindestens einem Fall« bestrafte das BFV-Sportgericht Meteor und sperrte den betreffenden Spieler bis 2017. ja

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