Berlin

Gemeindewahl muss wiederholt werden

Foto: Mike Minehan

Die Mitglieder der Jüdischen Gemeinde zu Berlin werden noch einmal zur Abstimmung gebeten. Die Wahl zur Repräsentantenversammlung (RV) vom 4. Dezember ist für ungültig erklärt worden. So lautet die Entscheidung des Schiedsausschusses, der am Montagnachmittag im Gemeindehaus Fasanenstraße getagt hat.

Fehler Nach der Abstimmung hatten drei der vier Gruppierungen die Wahl angefochten. »Verantwortung - Jetzt!« forderte eine Neuauszählung der Stimmen. Im Ergebnis stellte heute der Schiedsausschuss fest, dass es zum Beispiel im Wahllokal 11 im Jeanette-Wolff-Heim, Dernburgstraße 36, mehr abgegebene Stimmen als eingetragene Wähler gab. »Es war eine unglückliche Kumulation von Einzelfehlern«, sagte Nathan Gelbart, Vorsitzender des Schiedsausschusses, der Jüdischen Allgemeinen. »Aufgrund der geringen Wahlbeteiligung blieb uns keine andere Möglichkeit, als die Wahl komplett für ungültig zu erklären.«

Mirjam Marcus vom Bündnis »Verantwortung – Jetzt!« hatte eine Neuauszählung beantragt, was der Schiedsausschuss ablehnte. Aber da in ihrem Fall wenige Stimmen gravierend sein können, folgte der Schiedsausschuss inhaltlich dem Einspruch von Alexandra Babes vom Bündnis »Koach!« und entschied auf Neuwahl. Marcus, bislang Vorstandsmitglied und Bildungsdezernentin, hatte am 4. Dezember eine Stimme weniger als Kandidatin Assia Gorban von »Koach!« erhalten und landete damit auf Platz 22. Die RV setzt sich aus 21 Repräsentanten zusammen.

Laut Satzung muss die Abstimmung innerhalb von 40 Tagen wiederholt werden. Der neue Wahltermin ist der 22. Januar.

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