Justiz

Ein Urteil mit Folgen

Die Stadt München muss ihre Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen mit Bezug zur israelfeindlichen Boykottbewegung BDS (Boycott, Divestment and Sanctions) zur Verfügung stellen. Diese Entscheidung traf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in der vergangenen Woche und stellte sich damit gegen einen Beschluss des Stadtrats vom Dezember 2017. Ein Münchner Bürger hatte die Klage eingereicht.

Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, zeigte sich nach Bekanntwerden des Urteils »sehr enttäuscht«. Trotzdem gelte ihr Dank der Landeshauptstadt für den wichtigen und richtungsweisenden Beschluss von 2017, dessen Symbolkraft ungebrochen bleibe.

In einer Erklärung wies sie darauf hin, dass die Boykottbewegung den Staat Israel als kollektive jüdische Körperschaft aussondere und delegitimiere. Gerade in Zeiten zunehmender Beleidigungen und Übergriffe sei es besonders wichtig, Judenhass in all seinen Formen zu bekämpfen: »Die Boykottbewegung BDS steht wie keine andere Initiative weltweit für diesen fundamentalen und aggressiven Israelhass.« In diesem Zusammenhang wies Knobloch darauf hin, dass die BDS-Bewegung vom Deutschen Bundestag zu Recht als antisemitisch eingestuft worden sei.

mehrheitsbeschluss Den Antrag für das Verbot der geplanten BDS-Diskussionsveranstaltung hatte die Stadt mit dem Mehrheitsbeschluss des Stadtrats begründet. Darin war festgelegt worden, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der israelfeindlichen Bewegung befassen oder diese unterstützen.

Die Verwaltungsrichter bezogen sich auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung.

Diesem Beschluss waren heftige Querelen mit dem Eine-Welt-Haus wegen dessen Nähe zur antisemitisch eingestuften BDS-Kampagne vorangegangen. Aus Protest trat deswegen neben dem Grünen-Stadtrat Dominik Krause auch IKG-Vorstandsmitglied Marian Offman in seiner Stadtratsfunktion als städtischer Vertreter im Beirat zurück.

Der Argumentation der Stadt folgte der 4. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der für Kommunalrecht zuständig ist, allerdings nicht. In ihrem Urteil zugunsten des Klägers bezogen sich die Verwaltungsrichter auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Die Stadt München dürfe als sogenannter Träger öffentlicher Einrichtungen zwar deren Zweck festlegen und auch bestimmte Arten von Nutzung ausschließen, aber in diesem Fall müsse das höherrangige Grundrecht beachtet werden.

Gegen dieses werde verstoßen, so die Verwaltungsrichter, wenn einem Bewerber allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen der Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung verwehrt wird. Werde eine öffentliche Einrichtung für Veranstaltungen zu allgemeinpolitischen Fragen zur Verfügung gestellt, dürften nicht die von dem Einrichtungsträger gebilligten Themen und Meinungen zugelassen werden, heißt es in einer Erklärung des Verwaltungsgerichtshofs zum Urteil.

gefahrenschwelle Das Gefühl der Enttäuschung, von dem IKG-Präsidentin Charlotte Knobloch spricht, betrifft vor allem einen anderen Aspekt des Urteils. Darin kommen die Richter, die sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beziehen, zu dem Ergebnis, dass antisemitische Äußerungen allein nicht für einen Ausschluss ausreichen würden.

Dies komme erst dann infrage, wenn damit die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet werde. Gegenwärtig sei aber nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle mit den Boykottaufrufen der Befürworter der BDS-Kampagne erreicht werde, teilte der VGH in einer Stellungnahme mit.

In Zusammenhang mit der Gerichtsentscheidung wies Charlotte Knobloch auch auf die gesellschaftliche Dimension des Problems hin. Wer Judenhass einen Riegel vorschieben wolle, der dürfe nicht warten, bis Juden sich in der Gesellschaft nicht mehr sicher fühlten. Sie müssten darauf vertrauen können, so die IKG-Präsidentin, dass die Bekämpfung von Antisemitismus gemeinsames Ziel der gesamten Gesellschaft sei und auch bleibe.

»Wenn dieses Vertrauen schwindet, weil Hass auf jüdische Menschen und den jüdischen Staat im öffentlichen Raum folgenlos bleibt, sinkt auf Dauer auch das Vertrauen jüdischer Menschen in ihre Zukunft in diesem Land.«
Die grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich des Umgangs mit BDS, die dieser Rechtsstreit hat, ist auch dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bewusst. Er hat deshalb im Urteil die Möglichkeit der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Kommentar

»Eigentlich habe ich noch nie mit einem Juden gesprochen«

Als Antisemitismusbeauftragter jüdisch zu sein ist kein Manko. Im Gegenteil: Es braucht an deutschen Universitäten mehr jüdische Beauftragte

von Guy Katz  28.06.2026

Erinnerung

Kunst mit Haltung

Das musikalisch-szenische Projekt »Und dennoch morgen« der Europäischen Janusz Korczak Akademie feierte im Gasteig Premiere

von Ellen Presser  28.06.2026

Israeltag

Wenn Freunde feiern

Rund 2000 Münchnerinnen und Münchner kamen auf dem Odeonsplatz zusammen, um ihre Solidarität mit dem jüdischen Staat zu demonstrieren

von Ellen Presser  27.06.2026

Porträt der Woche

Einfach sie selbst

Hannah Kruse ist Lehrerin, engagiert sich politisch und lebt seit ihrer Transition als Frau

von Alicia Rust  27.06.2026

Glosse

Danke, Felix!

Acht Jahre lang hat Felix Klein die wohl anstrengendste Religionsgemeinschaft dieser Welt ertragen. Nun scheidet er aus dem Amt. Eine etwas andere Würdigung

von Leeor Engländer  27.06.2026

Pädagogik

Neues Onlinespiel soll gegen Antisemitismus im Netz helfen

In sozialen Medien wird Judenhass verbreitet und auch der Holocaust falsch dargestellt. Damit junge Menschen solche Inhalte besser erkennen, können Lehrkräfte ein neues Onlinespiel nutzen

von Alexander Riedel  26.06.2026

Köln

»Russisch gehört zum Familienleben«

Hana Fischer bietet in der Kulturakademie Sprachkurse für Kinder an. Ein Gespräch über spielerisches Lernen, Vokabeln und das beliebte Bingo-Alphabet

von Christine Schmitt  26.06.2026

Dresden/Gohrisch

Sächsische Schostakowitsch Tage eröffnet

Das Festival widmet sich bis Sonntag jüdischen Einflüssen auf das Werk des russischen Komponisten

 26.06.2026

Chabad

Jüdische Gemeinde verschiebt Fest wegen Hitze

Neuer Termin nun Ende August

 25.06.2026