Gesetzesinitiative

»Die Bilder haben wir noch vor Augen«

Anti-Israel-Demo in Berlin, Dezember 2017 Foto: Palaestina-Protest in Berlin

Junge Männer, die vor dem Brandenburger Tor eine Fahne des Staates Israel verbrennen und dabei Hassparolen grölen: Es sind beunruhigende Bilder wie diese, die im Dezember 2017 aus Berlin um die ganze Welt gingen. Damals hatten arabisch- und türkischstämmige Antisemiten bei Demonstrationen wiederholt israelische Fahnen und Davidsternsymbole verbrannt, um gegen die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump zur Verlegung der amerikanischen Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem zu protestieren.

Über den öffentlichen Aufschrei hinaus ist seinerzeit nicht viel passiert. Bislang bleiben Demonstranten in Deutschland straffrei, wenn sie eine eigens mitgebrachte Flagge Israels oder eines anderen Staates öffentlich verbrennen.

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus will sich nicht mehr mit der Gesetzeslage abfinden.

novellierung Doch das könnte sich in Berlin bald ändern. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus will sich nicht mehr mit der Gesetzeslage abfinden. In dem von den Sozialdemokraten Ende Februar vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Berliner Versammlungsgesetzes sieht Paragraf 11 das Verbot der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten vor. Wer die israelische Flagge mit dem Davidstern öffentlich verbrennt, muss dem Gesetzentwurf zufolge mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

»Wir können es nicht zulassen, dass in der Stadt, in der die Menschheitsverbrechen der Schoa ihren Anfang nahmen, Symbole des jüdischen Staates zerstört werden«, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeier, der Jüdischen Allgemeinen. Wer die Staatsflagge Israels verbrenne, äußert laut Kohlmeier keine Meinung, sondern »positioniert sich bewusst außerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung«.

Das geplante Verbot von Flaggenverbrennungen schränke deshalb auch nicht die Versammlungsfreiheit ein. Auch wenn der Paragraf grundsätzlich alle ausländischen Nationalfahnen umfasst, bezieht er sich in erster Linie auf Symbole des jüdischen Staats, ist es doch – abgesehen von der Fahne der Vereinigten Staaten – ausgesprochen unüblich, dass andere Staatssymbole bei Demonstrationen verbrannt werden. »Wir wollen nicht, dass es noch einmal zu Szenen wie im Dezember 2017 vor dem Brandenburger Tor kommt«, sagt Kohlmeier.

Das geplante Verbot von Flaggenverbrennungen schränke nicht die Versammlungsfreiheit ein, sagt der Experte.

zentralrat Unterstützung für die Gesetzesnovelle kommt vom Zentralrat der Juden in Deutschland. »Die Bilder von brennenden Israelflaggen bei Demonstrationen in Berlin haben wir noch alle vor Augen«, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster unserer Zeitung. »Dieser Hass auf Israel ist nichts anderes als Antisemitismus und nicht zu tolerieren.« Es sei zu begrüßen, wenn der Senat einen rechtssicheren Weg finde, um solche Taten künftig unter Strafe zu stellen: »Eine entsprechende Gesetzesänderung wäre ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Judenhass.«

Auch von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft kommt Lob für die Initiative der SPD. »Wer Flaggen verbrennt, begeht einen barbarischen Akt«, sagt Maya Zehden vom Vorstand der DIG Berlin und Potsdam. Jeder könne seine Meinung frei äußern. »Antisemitismus ist aber keine Meinung«, so Zehden. Ähnlich äußert sich auch Mike Samuel Delberg, Repräsentant der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. »Wer Flaggen mit Davidsternen verbrennt, um seine Meinung kundzutun, der macht auch vor Synagogen nicht halt.« In Deutschland dürfe man keine Bilder wie im Iran zulassen, wo israelische und amerikanische Symbole öffentlich geschändet werden.

Mit dem neuen Versammlungsgesetz würde Berlin bundesweit Neuland betreten.

Mit dem neuen Versammlungsgesetz, das derzeit als Teil des von der SPD vorgelegten »Starkes-Gemeinwesen-Gesetz« im rot-rot-grünen Senat diskutiert wird, würde Berlin bundesweit Neuland betreten. Auf Bundesebene ist nach Paragraf 104 des Strafgesetzbuches bisher nur die Zerstörung öffentlicher Flaggen, beispielsweise an diplomatischen Vertretungen, strafbar. Eine eigens zu einer Demonstration mitgebrachte Israelflagge zu verbrennen, wird von Paragraf 104 nicht erfasst.

Ob das Gesetzespaket in Berlin allerdings noch in diesem Jahr kommen kann, ist fraglich. Die Linke ist gegen ein Verbot von Flaggenverbrennungen. »Wir brauchen so ein Verbot nicht, da es unverhältnismäßig die Meinungsfreiheit einschränkt«, sagt Linken-Rechtsexperte Sebastian Schlüsselburg. Um die Zerstörung von Israelfahnen zu verhindern, würden entsprechende Auflagen bei Demonstrationen ausreichen, »die dann aber auch durchgesetzt werden müssen«.

Wolfgang Benz, Stefanie Schüler-Springorum und das deutsche Zentrum für Antisemitismusleugnung

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