Kain und Abel

Voll schuldfähig?

Ermittlungen: Bei der Erörterung eines Affektdeliktes können die Ergebnisse der Obduktion eine wichtige Rolle spielen (Abb.: Laborarbeit in der Fernsehserie »CSI: Miami«). Foto: cinetext

Kain, der älteste Sohn Adams und Evas, war der Tora zufolge Ackerbauer von Beruf, sein jüngerer Bruder Abel war Viehzüchter. Seine Geburt und seine Ermordung sind Gegenstand vieler exegetischer Betrachtungen. Die Tätigkeit von Abel als Viehzüchter wird im 1. Buch Moses als Schafhirt näher beschrieben. Als Ackerbauer brachte Kain von der Frucht des Bodens Gott ein Opfer, Abel ebenfalls, und zwar von den Erstlingen seiner Schafe, »von den fetten«, das heißt, den kostbarsten aus den Herden. Das Opfer von Abel wurde von Gott angenommen, Kains Opfer nicht. Als Grund wird ausgelegt, dass Gott eben auf das Herz und nicht nur auf das Opfer sieht. Daraufhin war Kain enttäuscht und niedergeschlagen, sein Antlitz hatte sich verzerrt. Gott griff noch voller Barmherzigkeit ein, um ein Fortschreiten der bösen Gedanken zu unterbinden. Doch entwickelten sich bei Kain Neid, Zorn und Gefühle der Gewalttätigkeit, die schließlich in Mord endeten.

Kränkung Soweit die Darstellung des ersten Brudermordes in der Tora, die zunächst psychiatrisch-diagnostisch betrachtet werden soll. Es besteht ein Konflikt zwischen Geschwistern, die beide entsprechend der vorantiken Zeit in der Landwirtschaft tätig waren. Dass Kain entsprechend den damaligen Sitten die ersten Früchte seines Ackerbaus Gott opferte und Abel die Erstlinge seiner Tiere, lässt zunächst auf eine erfolgreiche Arbeit beider Brüder schließen, allerdings mit der Folge, dass die Gaben Kains verworfen wurden, während die Gaben Abels angenommen, also anerkannt wurden.

Die Reaktion von Kain auf eine Frustrationssituation kann umgangssprachlich mit Kränkung umschrieben werden. Diese verletzte sein Selbstwertgefühl offenbar derart, dass die Kontrollinstanzen seines Über-Ichs ausgeschaltet wurden und er seinen Bruder erschlug. Sein Nachtatverhalten ist geprägt von den möglichen Folgen für ihn, das heißt, für ihn steht die eigene Befindlichkeit über dem, was er seinem Opfer, dem eigenen Bruder, und den Eltern angetan hat. Konkret befürchtet Kain, dass er das Land verlassen muss, nach der Bibel ließ er sich im Lande Nod (»Umherirren«) östlich von Gan Eden nieder, weiter befürchtete er, dass er in eine Einöde ziehen muss, wo der Boden unfruchtbar ist und schließlich, dass er der Blutrache zum Opfer fallen werde. Hier hat allerdings Gott ihn durch ein Zeichen (Ot) vor der Rache anderer geschützt.

Totschlagdelikt Die forensisch-psychiatrische Einschätzung des Verhaltens von Kain soll im Anschluss an einen ähnlich gelagerten Fall, der vor dem Landgericht Berlin (AZ: 522 – 8/06) verhandelt wurde, erörtert werden.

Die Berliner Tageszeitung BZ berichtete am 11. Januar 2007 unter der Überschrift »Der Kain- und Abel-Prozess« über ein Totschlagsdelikt, bei dem ein Facharzt für Orthopädie im Verlauf eines persönlichen Streites seinem jüngeren Bruder in dem von ihnen gemeinsam mit der Mutter bewohnten Einfamilienwohnhaus zwölf Messerstiche versetzte, wobei er dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen hatte. Das Opfer brach im Wohnzimmer zusammen und verstarb nach wenigen Augenblicken aufgrund der erlittenen schweren Verletzungen von Herz und Lunge sowie der Halsverletzung mit Einatmung von Blut.

Als die Mutter des Täters daraufhin zum Telefon in der Diele stürzte, um den Polizeinotruf zu wählen, riss der Täter ihr den Hörer gewaltsam aus der Hand, um ein Gespräch zu unterbinden. Die Mutter, die unter Osteoporose litt, hatte sich aufgrund dieser Tätlichkeiten einen Bruch des fünften Mittelhandknochens zugezogen, was nach der Schwurgerichtsanklage der Staatsanwaltschaft der Täter zumindest billigend in Kauf genommen hatte.

Zum Verhältnis zu seinem Bruder berichtete der Angeklagte, dass beide in verschiedenen Welten gelebt hätten. Er selbst sei »Überflieger« gewesen, der Bruder habe »Scheiße gebaut«, er sei schon in der Schule nicht zurechtgekommen.

Werkzeug Am Tattag hätten sich der Angeklagte, sein Bruder und die Mutter im Haus der Eltern befunden, permanent habe der Bruder wieder begonnen, ihm Vorwürfe zu machen, ihn herabzusetzen, der Angeklagte sei »einfach sprachlos« gewesen, er sei zu seinem Auto gegangen, habe irgendwelches Werkzeug geholt, sei aber noch mal zurückgegangen, warum, wisse er nicht, er könne auch nicht sagen, wie alles genau abgelaufen sei, er wisse nur noch, dass er den Bruder habe liegen sehen, alles andere, auch später Abgelaufenes, wie Vernehmungen bei der Polizei seien an ihm irgendwie vorbeigegangen.

Drogen oder Alkohol hätten bei dem Angeklagten nie eine Rolle gespielt, er habe sich jedoch, um abzunehmen, Testosteron als Depot gespritzt, habe es dadurch geschafft, sein Gewicht um zwölf Kilogramm zu reduzieren.

In der Haft wurde der Angeklagte in der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie behandelt. Es wurde eine Anpassungs- und depressive Störung diagnostiziert. Zum Untersuchungszeitpunkt lag eine schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome vor, anamnestisch ergänzend Missbrauch von Steroiden/Hormonen. Hinweise für das Vorliegen einer anderen psychischen Störung oder auf eine Beeinträchtigung der intellektuellen Fähigkeiten hatten sich bei dem Angeklagten nicht ergeben, weshalb zu erörtern war, ob bei ihm eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung zum Tatzeitpunkt vorlag.

Vorgeschichte Im vorliegenden Fall stellte sich eine spezifische Vorgeschichte des Angeklagten zu seinem Bruder dar, in der Akte fanden sich etliche Strafanzeigen, die auf das gespannte Verhältnis zwischen den Brüdern hinwiesen. In der Tatanlaufzeit kam es, wie schon oft zuvor, zu einer verbalen Auseinandersetzung, der der Angeklagte in diesem Fall »sprachlos« gegenüber gestanden habe, wobei die affektive Ausgangssituation mit Tatbereitschaft auf einen Zusammenhang von Provokation – Erregung – und Tat hinwies und damit eine Grundvoraussetzung für die Erörterung eines Affektdeliktes überhaupt gegeben war. Die Persönlichkeitsmerkmale des An-geklagten, wie sie sich testpsychologisch und in der psychiatrischen Exploration darstellten, haben Schwierigkeiten in der Bewältigung von Konfliktsituationen bei ihm erkennen lassen, bei gleichzeitig vorhandener starker Hemmung direkt nach außen gerichteter aggressiver Impulse.

Auf einen abrupten, elementaren Tatablauf ohne Sicherungstendenzen deutet auch der Obduktionsbericht hin, der zwölf Messerstiche nennt. Auch das Folgeverhalten mit schwerer Erschütterung und der Notwendigkeit einer stationären psychiatrischen Behandlung, spricht eher für ein überwiegend affektmoduliertes Tatgeschehen, das dem Merkmal einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung zuzuordnen ist und eine erhebliche Minderung der Steuerungs- und Hemmungsfähigkeit nicht ausschließen ließ.

Vom Landgericht Berlin wurde der Angeklagte zu einer langjährigen Haftstrafe, unter Anwendung des § 21 StGB verurteilt, die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt des Maßregelvollzuges lagen, wie ausgeführt, nicht vor.

Affekt Wie sieht es nun im Fall Kain und Abel, des ersten in der Bibel dokumentierten Tötungsdeliktes aus? Es scheint zunächst die Grundvoraussetzung einer Provokation des Abel gegenüber Kain mit nachfolgender affektiver Erregung, die in die Tat einmündet, zu fehlen. Kain war zweifellos äußerst frustriert, hieran hatte Abel aber keinen direkten Anteil.

Kain hatte nach dem Urteil Gottes sein Opfer nicht von Herzen dargebracht, wie es Abel getan hatte. Bei durchaus vorhandener möglicher Grundgestimmtheit, allein aufgrund der anzunehmenden hierarchisch vorherrschenden Gesellschaftsstruktur mit besonderen Vorrechten und Pflichten für den Ältesten der Brüder, kann die Zurückweisung der Opfergabe Kains durchaus sein Handeln entscheidend mit beeinflusst haben, ohne dass sich jedoch Merkmale für ein ausschließlich oder überwiegend affektmoduliertes Handeln im Sinn der vorgegebenen Kriterien erkennen lassen.

Im Gegenteil, zielgerichtetes Handeln, wie Wegführen Abels zu einer entfernten, außerhalb der Gemeinschaft liegenden Stelle, spricht für eine Sicherungstendenz, ebenso zunächst das Abstreiten der Tat gegenüber einem Tatzeugen (Gott), lässt affektivbedingte vegetative, psychomotorische oder psychische Begleiterscheinungen als Ausdruck heftiger Affekterregung nicht erkennen.

Tatgeschehen Zwar findet sich keine direkte zustimmende Kommentierung des Tatgeschehens durch Kain, im Nachtatverhalten realisiert Kain jedoch alle ihn betreffenden Nachteile, wie Flucht (Umherirren), unfruchtbaren Boden am neuen Siedlungsort, vor allem die Furcht, Opfer eines »Bluträchers« zu werden. Diese Furcht wird ihm jedoch von Gott genommen, er wird zu seinem Schutz gekennzeichnet und die Strafe, die denjenigen trifft, der Kain tötet, »wird siebenmal gerächt«.

Aus forensisch-psychiatrischer Sicht liegt jedoch für das Tatgeschehen Kains nach unseren heutigen Kriterien kein Affektdelikt, damit auch keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vor, die ohnehin nur in Ausnahmefällen zu einer Minderung der Steuerungs- und Hemmungsfähigkeit führen kann.

Der Autor ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie in Berlin.

Drogen oder Alkohol hätten bei dem Angeklagten nie eine Rolle gespielt, er habe sich jedoch, um abzunehmen, Testosteron als Depot gespritzt, habe es dadurch geschafft, sein Gewicht um zwölf Kilogramm zu reduzieren.

In der Haft wurde der Angeklagte in der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie behandelt. Es wurde eine Anpassungs- und depressive Störung diagnostiziert. Zum Untersuchungszeitpunkt lag eine schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome vor, anamnestisch ergänzend Missbrauch von Steroiden/Hormonen. Hinweise für das Vorliegen einer anderen psychischen Störung oder auf eine Beeinträchtigung der intellektuellen Fähigkeiten hatten sich bei dem Angeklagten nicht ergeben, weshalb zu erörtern war, ob bei ihm eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung zum Tatzeitpunkt vorlag.

Vorgeschichte Im vorliegenden Fall stellte sich eine spezifische Vorgeschichte des Angeklagten zu seinem Bruder dar, in der Akte fanden sich etliche Strafanzeigen, die auf das gespannte Verhältnis zwischen den Brüdern hinwiesen. In der Tatanlaufzeit kam es, wie schon oft zuvor, zu einer verbalen Auseinandersetzung, der der Angeklagte in diesem Fall »sprachlos« gegenüber gestanden habe, wobei die affektive Ausgangssituation mit Tatbereitschaft auf einen Zusammenhang von Provokation – Erregung – und Tat hinwies und damit eine Grundvoraussetzung für die Erörterung eines Affektdeliktes überhaupt gegeben war. Die Persönlichkeitsmerkmale des An-geklagten, wie sie sich testpsychologisch und in der psychiatrischen Exploration darstellten, haben Schwierigkeiten in der Bewältigung von Konfliktsituationen bei ihm erkennen lassen, bei gleichzeitig vorhandener starker Hemmung direkt nach außen gerichteter aggressiver Impulse.

Auf einen abrupten, elementaren Tatablauf ohne Sicherungstendenzen deutet auch der Obduktionsbericht hin, der zwölf Messerstiche nennt. Auch das Folgeverhalten mit schwerer Erschütterung und der Notwendigkeit einer stationären psychiatrischen Behandlung, spricht eher für ein überwiegend affektmoduliertes Tatgeschehen, das dem Merkmal einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung zuzuordnen ist und eine erhebliche Minderung der Steuerungs- und Hemmungsfähigkeit nicht ausschließen ließ.

Vom Landgericht Berlin wurde der Angeklagte zu einer langjährigen Haftstrafe, unter Anwendung des § 21 StGB verurteilt, die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt des Maßregelvollzuges lagen, wie ausgeführt, nicht vor.

Affekt Wie sieht es nun im Fall Kain und Abel, des ersten in der Bibel dokumentierten Tötungsdeliktes aus? Es scheint zunächst die Grundvoraussetzung einer Provokation des Abel gegenüber Kain mit nachfolgender affektiver Erregung, die in die Tat einmündet, zu fehlen. Kain war zweifellos äußerst frustriert, hieran hatte Abel aber keinen direkten Anteil.

Kain hatte nach dem Urteil Gottes sein Opfer nicht von Herzen dargebracht, wie es Abel getan hatte. Bei durchaus vorhandener möglicher Grundgestimmtheit, allein aufgrund der anzunehmenden hierarchisch vorherrschenden Gesellschaftsstruktur mit besonderen Vorrechten und Pflichten für den Ältesten der Brüder, kann die Zurückweisung der Opfergabe Kains durchaus sein Handeln entscheidend mit beeinflusst haben, ohne dass sich jedoch Merkmale für ein ausschließlich oder überwiegend affektmoduliertes Handeln im Sinn der vorgegebenen Kriterien erkennen lassen.

Im Gegenteil, zielgerichtetes Handeln, wie Wegführen Abels zu einer entfernten, außerhalb der Gemeinschaft liegenden Stelle, spricht für eine Sicherungstendenz, ebenso zunächst das Abstreiten der Tat gegenüber einem Tatzeugen (Gott), lässt affektivbedingte vegetative, psychomotorische oder psychische Begleiterscheinungen als Ausdruck heftiger Affekterregung nicht erkennen.

Tatgeschehen Zwar findet sich keine direkte zustimmende Kommentierung des Tatgeschehens durch Kain, im Nachtatverhalten realisiert Kain jedoch alle ihn betreffenden Nachteile, wie Flucht (Umherirren), unfruchtbaren Boden am neuen Siedlungsort, vor allem die Furcht, Opfer eines »Bluträchers« zu werden. Diese Furcht wird ihm jedoch von Gott genommen, er wird zu seinem Schutz gekennzeichnet und die Strafe, die denjenigen trifft, der Kain tötet, »wird siebenmal gerächt«.

Aus forensisch-psychiatrischer Sicht liegt jedoch für das Tatgeschehen Kains nach unseren heutigen Kriterien kein Affektdelikt, damit auch keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vor, die ohnehin nur in Ausnahmefällen zu einer Minderung der Steuerungs- und Hemmungsfähigkeit führen kann.

Der Autor ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie in Berlin.

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