Traditionen

Umarmen ja, küssen eher nicht

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Für viele mag es überraschend klingen, aber generell ist es verboten, eine andere Person in der Synagoge zu küssen, insbesondere die eigenen Kinder. Dafür gibt es einen ganz konkreten Grund: Wir sollen uns stets daran erinnern, dass unsere Liebe zu Gʼtt sogar die zu unseren Kindern übertreffen muss (Rema, Orach Chaim 98,1). So handelte schon unser Vorvater Awraham, der sogar bereit war, seinen eigenen Sohn für Gʼtt zu opfern (1. Buch Mose 22,2).

Zudem würde das Küssen von Kindern die eigentliche Bedeutung der Synagoge als Ort, an dem wir uns ausschließlich auf Gʼtt konzentrieren, infrage stellen (Sefer Chassidim 255). Obwohl es die Meinung gibt, dass dieses Verbot ausschließlich für kleine Kinder gilt (Or Yitzchak, Orach Chaim 42), sind die meisten Rabbiner der Auffassung, dass es sowohl für kleine als auch für erwachsene Kinder gilt (Sefer Chassidim 255).

Manche Rabbiner wiederum sind der Meinung, dass das Kussverbot in der Synagoge ausschließlich die eigenen Kinder betrifft und keine anderen Menschen. Dies wird damit begründet, dass die Gefühle, die man gegenüber eigenen Kindern hegt, ganz andere und intensivere sind als die, welche man für andere Personen empfindet (Kaf Hachaim, Orach Chaim 98,10).

Sefardische Tradition

Dieser Meinung zufolge ist es erlaubt, jemanden zu küssen, und zwar, nachdem derjenige zur Tora aufgerufen wurde oder eine andere synagogale Ehre wahrgenommen hat, wie es in vielen sefardischen Gemeinden üblich ist (Ben Isch Chai, Vaikra 11). Gemäß der sefardischen Tradition ist eine Person, die gerade mit der Alija zur Tora geehrt wurde, von zusätzlicher Heiligkeit durchdrungen, die sie durch einen Kuss auf andere Personen übertragen kann (LʼDavid Emet 5,34).

Andere, darunter auch viele sefardische Autoritäten, raten selbst in diesem Fall vom Küssen in der Synagoge ab (Jechave Daat 4,12). Angesichts dieser weit verbreiteten Meinung lässt sich die häufig zu beobachtende Praxis, dass ein Vater seinen Sohn nach seinem Barmizwa-Aufruf küsst, nur sehr schwer rechtfertigen. Dennoch ist es erlaubt, ein kleines Kind in der Synagoge zu küssen, und zwar dann, wenn dies notwendig ist, um es zu beruhigen, weil es beispielsweise verletzt ist oder weint (Rivevot Ephraim 2,66).

Abhängig von der jeweiligen Situation darf man sein Kind auch küssen, um es zu ermutigen oder für etwas Geleistetes zu loben – beispielsweise für das korrekte Beantworten von Fragen zur Tora (Vehaʼarev Na, Schemot). Dies war bereits zu talmudischen Zeiten Usus, unter anderem, wenn jemand Abschnitte aus der Tora besonders eindrucksvoll vortragen konnte. Tatsächlich war das Küssen sowohl in der Synagoge als auch im Beit Hamikdasch in diesem Kontext üblich (Talmud, Nedarim 96a). Sehr wahrscheinlich ging es auch damals um die so praktizierte »Übertragung der Heiligkeit«.

Darüber hinaus existiert der vor allem in sefardischen Gemeinden weit verbreitete Brauch, den Eltern oder dem Rabbiner bei der Begrüßung die Hand zu küssen. Weil es sich dabei um eine Geste handelt, die Ehre und Respekt ausdrücken soll und es nicht um Zuneigung geht, ist diese Praxis in der Synagoge durchaus gestattet (Kaf Hachaim, Orach Chaim. 151,6). Auch diese Tradition reicht weit zurück in talmudische Zeiten (Talmud, Avoda Zara 17a, Raschi dort).

Auch die Frage des Zeitpunkts kann von Bedeutung sein. So findet sich die Auffassung, dass das Verbot, seine Kinder in der Synagoge zu küssen, ausschließlich für die Zeit des Gʼttesdienstes gilt und nicht davor oder danach (Piskej Teschuvot 98,7). Dieser Ansatz basiert auf der Beobachtung, dass das Kussverbot für Kinder in der Synagoge im Schulchan Aruch (Gesetzeskodex) im Abschnitt über die Gebete und nicht in dem über Gesetze oder Verhaltensregeln in der Synagoge geschrieben steht.

Verbote und das Sprechen der Gebete

Es gibt ferner eine Passage im Sohar, die darauf hindeutet, dass das Verbot nur dann gilt, wenn gerade die Gebete gesprochen werden. Demnach ist es sehr wohl zulässig, seinen Nachwuchs in der Synagoge zu küssen – nur darf in diesem Moment kein Gʼttesdienst stattfinden. Das würde ebenfalls für den Brauch sprechen, den eigenen Sohn oder eine andere Person nach ihrem Aufruf zur Tora zu küssen. Der Grund: Die Toralesung ist kein »Gebetsgʼttesdienst«.

Manche Rabbiner, so wie Mosche Feinstein, waren sogar dafür bekannt, mit ihren Enkelkindern im Beit Midrasch seiner Jeschiwa Zärtlichkeiten auszutauschen. Aber das Küssen in der Synagoge kann mancherorten problematisch sein. Dagegen gibt es in der halachischen Literatur keine Erwähnung eines Verbotes, jemanden dort zu umarmen, die Hände zu schütteln oder anderer Formen der Begrüßung. Womöglich lässt sich das alles damit erklären, dass ein Kuss die höchste Form der Zuneigung zwischen zwei Menschen ist. Genau deshalb verzichten wir am besten auf das Küssen, um so zu zeigen, dass zumindest in einer Synagoge unser höchstes Maß an Zuneigung und Liebe ausschließlich Gʼtt gilt. Rabbiner Avraham Radbil

Der Autor ist Rabbiner der Synagogengemeinde Konstanz und Mitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD).

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