Talmudisches

Spitznamen

Im Spiel ist manches erlaubt, was im wahren Leben verletzen kann. Foto: Getty Images

Die folgende Mischna erläutert eine Mizwa der Tora, indem sie konkrete Beispiele bringt: »Wie es eine Übervorteilung (Hebräisch: Onaah) bei Kauf und Verkauf gibt, so gibt es auch eine Kränkung (Hebräisch: Onaah) durch Worte. Man darf nicht nach dem Preis einer Sache fragen, wenn man sie nicht zu kaufen beabsichtigt. Hat jemand Buße getan, so darf man nicht zu ihm sagen: Denke an deine früheren Taten. Stammt jemand von Proselyten, so sage man nicht zu ihm: Denke an die Taten deiner Vorfahren« (Baba Metzia 58b).

Die Mizwa »Und ihr sollt nicht kränken einer den andern« (3. Buch Mose 25,17) bezieht sich auf verschiedene Sachverhalte; das Gemeinsame ist: Man darf anderen Menschen keinen Kummer bereiten!

STRAFE In der Gemara wird ein weiterer Fall erwähnt: »Rabbi Chanina sagte: Alle, die ins Fegefeuer hinabsteigen, kommen zurück herauf, ausgenommen drei, die hinabsteigen und nicht heraufkommen. Die drei Ausnahmen sind: Wer mit einer verheirateten Frau kohabitiert, wer seinen Nächsten öffentlich beschämt, und wer seinen Nächsten beim Spottnamen nennt.«

Der Talmud wendet ein: »Das Nennen beim Spottnamen gehört ja zur Beschämung« – warum spricht Rabbi Chanina von drei Ausnahmen? Die Antwort lautet: »Auch in dem Falle, wenn er sich schon daran gewöhnt hat (und durch den Spitznamen nicht mehr beschämt wird).« Raschi erklärt: Weil der Sprecher die Absicht hatte, den Genannten zu beschämen, hat er eine schwere Sünde begangen, auch wenn jener keine Beschämung verspürt hatte.

VERZEIHUNG Die von Rabbi Chanina mitgeteilte Strafe für die Benutzung eines Spottnamens mag uns sehr hart erscheinen. Bereits in einer Mischna heißt es: »Wer seinen Nächsten öffentlich beschämt, hat keinen Anteil an der zukünftigen Welt« (Sprüche der Väter 3,15). Maimonides erklärt, dass die Weisen deshalb von einer schweren Strafe gesprochen haben, um vor den entsprechenden Verfehlungen eindringlich zu warnen. Jedoch kann der Sünder der himmlischen Bestrafung nach dem Tod entkommen, wenn er das Gesagte bereut, um Verzeihung bittet und zum Weg der Mizwot zurückkehrt (Hilchot Teschuwa 3,14).

Erklärungsbedürftig sind zwei Aussagen im Traktat Megilla (27b und 28a). Unabhängig voneinander wurden Rabbi Zakkai und Rabbi Zera von ihren Schülern gefragt, durch welche Verdienste sie ein langes Leben bekommen hätten. Beide Tora-Lehrer nannten mehrere Gründe, unter anderem die Tatsache, dass sie nie Spitznamen benutzt hätten. Wenn solche Namen verboten sind – wieso konnten Rabbi Zakkai und Rabbi Zera sich die Nichtverwendung als Verdienst anrechnen? Die Antwort der Tossafot auf diese Frage lautet, dass beide aus Frömmigkeit nicht einmal erlaubte Spitznamen in den Mund nahmen.

abkürzungen Doch sind keineswegs alle Beinamen verboten. Abkürzungen wie »Pinki« für Pinchas oder »Srulik« für Israel sind ganz unproblematisch. Kosenamen wie »Schatzi« oder »Liebling« sind harmlos und beliebt. Wie aber sind Bezeichnungen wie »Dummerchen« oder »Fantastikus« einzuschätzen? Die Empfindlichkeit der angesprochenen Person sowie die Intention des Sprechers spielen eine wichtige Rolle. Im Talmud (Bechorot 58a) wird berichtet, dass Ben Asai den berühmten Tannaiten Rabbi Akiwa »Kahlkopf« nannte. Sicher war Rabbi Akiwa diese Bezeichnung gewohnt, und Ben Asai wollte den Meister gewiss nicht kränken.

Rabbiner Yitzchak Zilberstein wurde einmal gefragt, ob man einen tüchtigen Lehrer entlassen darf, weil er Schülern, die bei Verfehlungen erwischt worden waren, Beinamen zu geben pflegte. So nannte er einen Zögling, der Kameraden verprügelt hatte, »Schläger«. Rabbiner Zilberstein entschied, dass man dem Lehrer die Chance geben muss, seine Erziehungsmaßnahmen zu ändern. Bleibe der Mann aber trotz Abmahnung bei seiner Gewohnheit, kränkende Beinamen zu verwenden, so sei dies tatsächlich ein Grund, den Arbeitsvertrag zu kündigen.

Talmudisches

Die verbotene Frucht

Was unsere Weisen über die Verantwortung im Umgang mit Schuld lehrten

von Chajm Guski  06.02.2026

Alenu

Für den Weg in die Welt

Das Abschlussgebet markiert den Übergang von der Synagoge ins Leben. Was ist seine tiefere Bedeutung?

von Rabbiner Avraham Radbil  06.02.2026

Jitro

Kultur der Lügen

Was das neunte Gebot in Zeiten von Fake News und Künstlicher Intelligenz bedeutet

von Yonatan Amrani  05.02.2026

Entscheidungen

Wenn der Rabbi nicht echt ist

Auf TikTok erklärt ein weiser Jude die Welt – nur ist er KI-generiert. Unser Autor, ein Rabbiner aus Fleisch und Blut, findet: In manchen Dingen kann die Technik ihn nicht ersetzen

von Rabbiner Dovid Gernetz  05.02.2026

Beschalach

Fenster zur Welt

Selbst die Lücken zwischen den Wörtern biblischer Texte können neue Perspektiven eröffnen

von Isaac Cowhey  30.01.2026

Talmudisches

Der großzügige Elasar

Unsere Weisen über die Frage, warum echter Reichtum im Geben liegt

von Rabbiner Avraham Radbil  30.01.2026

Ethik

Tu Bischwat im Zeitalter des Klimawandels

Was das Judentum über Nachhaltigkeit weiß – und was es von uns fordert

von Jasmin Andriani  30.01.2026

Urteil

Fristlose Kündigung eines Rabbiners bestätigt

Die Jüdische Gemeinde Berlin hatte im Sommer 2023 einem Rabbiner wegen sexueller Übergriffigkeit fristlos gekündigt. Eine Klage des Mannes dagegen wurde jetzt auch in zweiter Instanz zurückgewiesen

 29.01.2026

Tagung

Europäische Rabbiner diskutieren interreligiösen Dialog in Jerusalem

Wie viel Religion braucht der Frieden? Diese Frage stand im Zentrum einer Podiumsveranstaltung der Europäischen Rabbinerkonferenz bei deren Tagung in Jerusalem

 28.01.2026