Folgendes Toragebot ist jede Woche zu halten: »Gedenke des Schabbattages, ihn zu heiligen. Sechs Tage kannst du arbeiten und all deine Werke verrichten. Aber der siebte Tag ist Feiertag dem Ewigen, deinem Gott; da sollst du keinerlei Werk verrichten« (2. Buch Mose 20, 8–10).
Was aber ist zu tun, wenn jemand nicht weiß, wann Schabbat ist, und dies auch nicht auf irgendeine Weise in Erfahrung bringen kann? In einem solchen Fall ist der Zweifel nicht aus der Welt zu schaffen.
Zwei Amoräer streiten, wie in dieser Situation zu verfahren sei: »Rav Huna sagte: Wenn jemand sich auf der Reise oder in der Wüste befindet und nicht weiß, wann Schabbat ist, so zähle er sechs Tage und feiere einen. Chija bar Rav sagt, er feiere einen und zähle dann sechs Tage« (Schabbat 69b). Der Talmud will wissen: »Worin ist ihr Streit begründet?« Die Antwort lautet, Rav Huna sei der Ansicht, man richte sich nach der Weltschöpfung – den sechs Schöpfungstagen folgte der Schabbat. Und Chija bar Rav meint, man richte sich nach Adam, der am sechsten Tag geschaffen wurde; dann kam Schabbat, dem sechs Arbeitstage folgten. Die Gemara entscheidet: Die Halacha ist wie Rav Huna.
Der Talmud behandelt die Frage, wie der Schabbat in der Wüste zu begehen sei: »Raba sagte: An jedem der sechs Tage bereite er das zu, was er zu seiner Nahrung braucht, aber nicht am siebten Tag. Und an diesem Tag soll er Hungers sterben? … Vielmehr bereite er an jedem Tage zu, was er zu seiner Nahrung braucht. Wodurch zeichnet sich demnach der siebte Tag aus? Durch den Weihsegen (Kiddusch) und den Unterscheidungssegen (Hawdala).«
Wir erkennen, dass auch an den sechs Tagen das Maß der erlaubten Arbeit begrenzt ist.
Wir erkennen, dass auch an den sechs Tagen das Maß der erlaubten Arbeit begrenzt ist. Warum? Denn vielleicht ist jeder dieser Tage in Wirklichkeit Schabbat. Man darf daher nur das Lebensnotwendige machen. Wie sowohl Raschi als auch der Meïri bemerken, wurden der Kiddusch und die Hawdala in der Wüste nur deshalb angeordnet, damit der Schabbat nicht in Vergessenheit geraten sollte!
Es ist wahrscheinlich, dass der errechnete siebte Tag in Wirklichkeit ein Wochentag ist, an dem ein jüdischer Mann verpflichtet ist, Tefillin anzulegen. In der Tat meint Rabbiner Israel Meïr Kagan in seinem Buch Mischna Brura (Kap. 344), dass (im Gegensatz zu einem sicheren Schabbat) am siebten Tag in der Wüste das Gebot der Tefillin zu erfüllen sei. Wäre dies nicht der Fall, hätte der Talmud auf die oben zitierte Frage (»Wodurch zeichnet sich der siebte Tag aus?«) die Antwort geben können: »Dadurch, dass man an diesem Tag die Tefillin nicht anlegt.«
Die Gemara erwähnt einen weiteren Zweifelsfall: »Raba sagte: Wenn jemand weiß, seit wie vielen Tagen er schon unterwegs ist (aber den Wochentag nicht kennt), so darf er an jedem achten Tag so viel Arbeit verrichten, wie er will.« Warum? Weil wir sicher sein können, dass er oder sie nicht an einem Schabbat losging. Der Talmud erhebt den Einwand: »Das ist doch selbstverständlich?« Rabas Aussage wird als sinnvoll verteidigt: »Man könnte glauben, da jemand seine Reise ebenso wenig am Vorabend des Schabbats wie am Schabbat selbst antritt, habe er die Reise spätestens am Donnerstag angetreten, und es sei ihm deshalb erlaubt, zwei Tage Arbeit zu verrichten – so lehrt er uns, dass es vorkommen kann, dass man am Freitag eine Karawane trifft und mit ihr auszieht.«
Erwähnenswert ist, dass es eine Meinungsverschiedenheit gibt, ob man den Arbeitstag in der Wüste nutzen muss oder nur nutzen darf. Ritva und Rabbenu Nissim sind der Ansicht, man sei verpflichtet, an dem Tag vorzuarbeiten, der sicher nicht Schabbat ist. Demgegenüber meint Rambam (Hilchot Schabbat 2,22), eine Vorarbeit sei erlaubt, jedoch nicht geboten.
Was lehrt uns die hier besprochene Talmud-Passage? Sie macht uns deutlich, dass das im Dekalog stehende Gebot »Gedenke des Schabbattages, ihn zu heiligen« uns im Extremfall – wie bei Unklarheit des Wochentags – bestimmte Aufgaben und Einschränkungen auferlegt, und zwar tagtäglich.