Geradezu überschwänglich wird Rabbi Jehoschua ben Gamla im Talmud gelobt: »Rabbi Jehuda sagte im Namen Ravs: Wahrlich, es sei jenes Mannes, namens Rabbi Jehoschua ben Gamla, zum Guten gedacht, denn wenn nicht er, würde die Tora in Israel in Vergessenheit geraten sein« (Baba Batra 21a).
Um die besondere Leistung von Rabbi Jehoschua ben Gamla, der in der Zeit des Zweiten Tempels in Jerusalem lebte, deutlich zu machen, skizziert der Talmud die Geschichte der Tora-Unterweisung: »Anfangs pflegte nämlich, wer einen Vater hatte, von ihm in der Tora unterrichtet zu werden, und wer keinen Vater hatte, lernte die Tora nicht. Sie folgerten dies aus folgendem Schriftvers: ›Ihr sollt sie lehren‹ (5. Buch Mose 11,19) – ihr selbst sollt sie lehren! Später aber ordnete man an, in Jerusalem Kinderlehrer anzustellen.«
Weiter heißt es: »Aber immer noch pflegte den, der einen Vater hatte, dieser hinzubringen und lehren zu lassen. Wer aber keinen Vater hatte, kam nicht nach Jerusalem und lernte nichts. Da ordnete man an, Toralehrer in jedem Bezirk anzustellen. Man brachte die Schüler im Alter von 16 oder 17 zu ihnen; wenn aber der Lehrer über einen Schüler in Zorn geriet, schlug dieser aus und lief fort. Schließlich trat Rabbi Jehoschua ben Gamla auf und ordnete an, dass man Kinderlehrer in jeder Stadt anstelle, denen man die Kinder im Alter von sechs oder sieben Jahren (je nach der körperlichen Entwicklung) zuführe.« Dieser Mann hat also die Toraschule in jeder Gemeinde eingeführt.
Zur Zeit des Talmuds gab es noch keine Schulgebäude
In der talmudischen Zeit gab es noch keine Schulgebäude. Lehrer unterrichteten bei sich zu Hause oder in der Synagoge vor Ort. Daher erließ man bestimmte Regeln: »Raba sagte: Seit der Verordnung des Rabbi Jehoschua ben Gamla bringe man kein Kind aus einer Stadt in eine andere, wohl aber bringe man es aus einem Lehrhaus in ein anderes. Sind die Lehrhäuser aber durch einen Fluss getrennt, so bringe man es nicht. Ist aber eine Brücke vorhanden, so bringe man das Kind doch; wenn aber nur ein Steg, so bringe man es nicht.« Der Weg zur Toraschule durfte weder weit noch gefährlich sein.
Auch wurde die Klassengröße begrenzt: »Ferner sagte Raba: Die Anzahl der Kinder bei einem Lehrer beträgt 25; sind es 50, so stelle man zwei Lehrer an. Sind es 40, so stelle man einen Gehilfen an, und man gewähre ihm eine Unterstützung aus städtischen Mitteln.«
Rabas Feststellung ist unterschiedlich interpretiert worden. Nach den Tosafot ist 25 eine Mindestzahl; sind weniger als 25 Kinder zu unterrichten, so können Eltern die Gemeinde nicht zwingen, einen Lehrer anzustellen. Maimonides, der Rambam (1138–1204), hingegen schreibt in seinem Kodex (Hilchot Talmud Tora 2,5): »25 Kinder lernen bei einem Lehrer. Sind 26 bis 40 Kinder in der Klasse, bekommt der Lehrer einen Assistenten, der beim Unterrichten hilft. Sind jedoch mehr als 40 Kinder zu unterrichten, dann muss man zwei Lehrer anstellen.«
Welche Interessen sollen durch die Begrenzung der Klassengröße geschützt werden?
Welche Interessen sollen durch die Begrenzung der Klassengröße geschützt werden? Manche sagen, dass die Anordnung Bedürfnisse der Schüler berücksichtigt. Rabbiner Schimon ben Zemach Duran (1361–1444) ist anderer Meinung. Er schreibt, die Schülerzahl sei begrenzt worden, damit die Lehrer nicht überlastet würden.
Zum Schluss sei ein interessantes Responsum von Rabbiner Aharon Schmuel Koidanover (1614–1676) angeführt. Dem Gelehrten wurde folgende Frage gestellt: In einer Ortschaft lebten sechs jüdische Familien, die insgesamt zehn oder zwölf Kinder hatten, die einen Toralehrer benötigten. Fünf Parteien wollten keinen Lehrer anstellen, und deshalb reichte der sechste Familienvater eine Klage gegen sie ein. In seinem halachischen Gutachten (Responsa Emunat Schmuel, Nr. 26) gab Rabbiner Koidanover dem Kläger recht.
Bemerkenswert ist seine Feststellung, dass die Zahl von 25 Schülern nur in der talmudischen Zeit gültig war. In unseren Tagen, so schreibt dieser Dezisor, schaffe es ein Lehrer nicht, so viele Kinder in angemessener Weise zu unterrichten. Daher seien sogar nach der Ansicht der Tosafot (Baba Batra 21a) die Familien in jener kleinen Gemeinde verpflichtet, einen Toralehrer für ihre Kinder anzustellen.