Talmudisches

Händewaschen als Mizwa

Im Talmud steht: Wenn jemand das Händewaschen vor einer Mahlzeit permanent unterlässt, soll man ihn sogar mit einem Bann belegen. Foto: imago

Das jüdische Volk hat immer wieder Seuchen und Epidemien überstanden, manchmal besser als andere Bevölkerungsgruppen. Deshalb gab es antisemitische Verschwörungstheorien wie die angebliche Brunnenvergiftung zur Zeit der Pest.

Teilweise lässt sich das mit einer positiven Einstellung zur Medizin erklären, teilweise auch damit, dass wir die Anweisungen der staatlichen Autoritäten grundsätzlich befolgen (wegen des Grundsatzes Dina deMalchuta Dina). Im 19. Jahrhundert beispielsweise, während eines Cholera-Ausbruchs, mahnte Rabbiner Akiwa Eiger, auf die Ärzte und Behörden zu hören.

Der wichtigste Grund ist wohl aber die klare Anweisung zur Körperhygiene, die sich ausführlich im Talmud findet. Körper und Geist gehören im Judentum untrennbar zusammen.

Das zeigt sich in einem Gespräch zwischen Rabbi Jehuda HaNasi und seinem Freund Antonius, das uns der Talmud (Sanhedrin 91a und b) überliefert: »Antonius sprach zu Rabbi: ›Körper und Seele können sich ja beide von der Strafe befreien, indem der Körper sagen kann, die Seele habe gesündigt, denn seitdem sie von ihm fort ist, liegt er ja wie ein Stein im Grab. Und die Seele kann sagen, der Körper habe gesündigt, denn seit sie von ihm fort ist, schwebt sie ja wie ein Vogel in der Luft umher.‹«

Gleichnis Rabbi Jehuda HaNasi antwortete Antonius mit einem Gleichnis: »Einst hatte ein König schöne Früchte in seinem Obstgarten, in dem er zwei Wächter angestellt hatte, einen lahmen und einen blinden. Da sprach der Lahme zum Blinden: ›Ich sehe da die ersten Früchte. Lass mich auf deine Schultern steigen! Wir holen sie uns und essen sie.‹ Da setzte sich der Lahme auf den Blinden, und sie holten sich die Früchte und aßen sie.«

Körper und Geist gehören im Judentum untrennbar zusammen.

»Nach ein paar Tagen kam der König und fragte, wo denn die schönen Früchte seien. Der Lahme sagte: ›Habe ich Füße, um gehen zu können?‹ Der Blinde erwiderte: ›Habe ich Augen, um sehen zu können?‹ Was tat der König? Er setzte den Lahmen auf den Blinden und bestrafte sie wie einen. Ebenso verfährt auch der Heilige, gepriesen sei Er: Er holt die Seele und bringt sie in den Körper, sodann bestraft Er sie wie einen.«

Dieser Text zeigt wunderbar das Konzept der Einheit von Körper und Seele im Judentum. Beide bedingen einander: Eine schlechte Seele wird dem Körper schaden, und ein kranker Körper kann nicht das wirksame Instrument sein, durch das eine reine Seele agieren kann.

Reinheit Daher erklärt der Talmud (Awoda Sara 20b), dass die physische Reinlichkeit zur spirituellen Reinheit führt. Dementsprechend sind Sauberkeit und Gesundheit ein hohes Gut. Wir dürfen nur in einer Stadt wohnen, die über sanitäre Einrichtungen (Sanhedrin 17b) sowie ein Badehaus und einen Arzt (Jer. Talmud Kidduschin 66d) verfügt. Bevor wir morgens die Tefillin legen, das Schma sagen und beten, müssen wir die Morgentoilette verrichten und uns die Hände waschen (Brachot 15a).

Für Rabbi Hillel ist die regelmäßige Körperpflege eine wichtige Pflicht, da der Körper von G’tt erschaffen wurde. Ein Midrasch (Wajikra Rabba 34,3) beschreibt, wie Hillel von seinen Schülern gefragt wird, was er macht, und er antwortet, dass er eine Mizwa erfüllen geht, nämlich das Badehaus besucht.

Seine Schüler fragen verwundert, ob das wirklich eine religiöse Pflicht sei. Da antwortet er ihnen: »Ja. Wenn demjenigen, der über die Bildnisse in den Palästen der Könige eingesetzt ist, um sie zu entstauben und zu polieren, alljährlich ein Gehalt angewiesen wird (...) – um wie viel mehr dann wir, die wir im (g’ttlichen) Ebenbild und in (g’ttlicher) Form erschaffen sind, wie es heißt: ›im Ebenbild G’ttes erschuf Er den Menschen‹.«

Ähnlich argumentiert auch der Talmud (Schabbat 50b): »Der Mensch wasche sich täglich Gesicht, Hände und Füße zu Ehren seines Schöpfers, denn es heißt: ›Alles hat der Herr ihm zu Ehren erschaffen‹ (Kohelet 16,4).« Wenn jemand das Händewaschen vor einer Mahlzeit permanent unterlässt, soll man ihn sogar mit einem Bann belegen (Brachot 19a).

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